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LG Potsdam: Signal Iduna Krankenversicherung muss unzulässige Beitragserhöhungen zurückzahlen

Private Krankenversicherungen (PKV) erhöhen regelmäßig die Beiträge. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Beitragserhöhungen aber nur zulässig, wenn sie vom Versicherer ordnungsgemäß begründet wurden. „Ohne eine ausreichende Begründung sind die Prämienanpassungen unwirksam und die zu viel gezahlten Beiträge können vom Versicherungsnehmer zurückgefordert werden“, sagt Rechtsanwalt Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Eine Reihe von Gerichten hat inzwischen entschieden, dass die Beitragserhöhungen verschiedener privater Krankenversicherungen unwirksam sind. So auch das Landgericht Potsdam. Es stellte mit Urteil vom 5. August 2022 fest, dass bestimmte Beitragserhöhungen der Signal Iduna Krankenversicherung unwirksam sind und das Versicherungsunternehmen die überhöhten Beiträge erstatten müsse (Az.: 13 O 141/21).

Der Kläger hatte bei der Signal Iduna eine private Kranken- und Pflegeversicherung abgeschlossen. Die Beiträge wurden mehrfach erhöht. Beim Kläger kamen Zweifel auf, ob die Prämienanpassungen immer berechtigt waren und er machte schließlich Ansprüche auf Rückzahlung geltend. Das LG Potsdam folgte seiner Argumentation.

Der Versicherer habe die Beitragserhöhungen nicht ausreichend begründet. Dem Versicherungsnehmer seien die maßgeblichen Gründe für die Erhöhung nicht ausreichend dargestellt worden. Damit habe der Versicherer gegen § 203 Abs. 5 VVG verstoßen. Demnach müssen dem Versicherungsnehmer die maßgeblichen Gründe für eine Prämienanpassung mitgeteilt werden.

Nach der Rechtsprechung des BGH vom 16. Dezember 2020 müssen Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung ausreichend begründet werden, damit sie wirksam sind (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Der Versicherer muss darstellen, welche Rechnungsgrundlage – entweder die Leistungen der Versicherung oder die Sterbewahrscheinlichkeit bzw. beide - sich dauerhaft so verändert hat, dass die Beiträge angepasst werden müssen.

Diese Anforderungen habe die Signal Iduna nicht erfüllt, da sie nur pauschale Angaben gemacht habe. Die Beitragserhöhungen seien daher unwirksam, entschied das LG Potsdam.

Nicht nur das Urteil des LG Potsdam zeigt, dass Privat-Krankenversicherte sich gegen unrechtmäßige Beitragserhöhungen wehren und überzahlte Beiträge zurückfordern können. BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation an.

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Aktuelles

Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 6. Juli 2026 entschieden, dass ein Vertrag über den Abschluss einer Basisrente (sog. Rürup-Rente) auch elf Jahre nach Abschluss noch wirksam widerrufen werden konnte (Az. 8 U 92/26 Ver). Da die Widerrufsbelehrung fehlerhaft gewesen sei, sei die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt worden, stellte das OLG klar.

Jeweils 6.900 Euro hatten die Kläger der Main Compass Consulting GmbH gezahlt, damit diese ihnen die Rückkehr von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ermöglicht. Sie erhalten ihr Geld zuzüglich Zinsen zurück. Das hat das Landgericht Frankfurt mit Urteilen vom 6. August 2026 entschieden (Az. 2-23 O 115/26 und 2-23 O 116/26) entschieden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Für Versicherte in der privaten Krankenversicherung – PKV - ist es ein Schock: Jahre nach Vertragsschluss erklärt der Versicherer plötzlich den Rücktritt vom Vertrag oder fechtet diesen wegen angeblich verschwiegener Vorerkrankungen an. „Privat Krankenversicherte sind in einer solchen Situation allerdings nicht schutzlos, denn an einen Rücktritt des Versicherers werden hohe Anforderungem gestellt.

Ein Versicherungsnehmer hat seinen Basisrentenversicherungsvertrag, sog. Rürup-Rente, mit der Continentale Lebensversicherung AG erfolgreich widerrufen. Das hat das Landgericht München I mit Urteil vom 7. Januar 2026 entschieden (Az. 23 O 7475/25). Die Versicherungsvertrag wird nun rückabgewickelt und der Kläger erhält unterm Strich rund 108.000 Euro plus Zinsen zurück.

Das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen wird erheblich eingeschränkt. Der Widerruf ist ab dem 19. Juni 2026 grundsätzlich nur noch bis maximal 24 Monate und 30 Tage nach Vertragsschluss möglich. Damit ist dann auch das sog. ewige Widerrufsrecht praktisch Geschichte. Das betrifft auch die Rürup-Rente. „Besonders problematisch ist hier, dass eine Rürup-Rentenversicherung nicht kündbar ist und der Widerruf daher eine willkommene Option war, um aus dem Vertrag vorzeitig auszusteigen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Das OLG Celle hat mit Urteil vom 21. August 2025 die Rechte von Versicherten gegen eine Berufsunfähigkeitsversicherung insbesondere hinsichtlich der Verweisung auf einen neuen Beruf gestärkt (Az. 11 U 161/24). Es stellte fest, dass die Eintrittspflicht der BU-Versicherung nicht endet, wenn der Versicherungsnehmer inzwischen zwar einen anderen Beruf ausübt, aber spürbar weniger verdient als in seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit.