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LG Potsdam: Signal Iduna Krankenversicherung muss unzulässige Beitragserhöhungen zurückzahlen

Private Krankenversicherungen (PKV) erhöhen regelmäßig die Beiträge. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Beitragserhöhungen aber nur zulässig, wenn sie vom Versicherer ordnungsgemäß begründet wurden. „Ohne eine ausreichende Begründung sind die Prämienanpassungen unwirksam und die zu viel gezahlten Beiträge können vom Versicherungsnehmer zurückgefordert werden“, sagt Rechtsanwalt Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Eine Reihe von Gerichten hat inzwischen entschieden, dass die Beitragserhöhungen verschiedener privater Krankenversicherungen unwirksam sind. So auch das Landgericht Potsdam. Es stellte mit Urteil vom 5. August 2022 fest, dass bestimmte Beitragserhöhungen der Signal Iduna Krankenversicherung unwirksam sind und das Versicherungsunternehmen die überhöhten Beiträge erstatten müsse (Az.: 13 O 141/21).

Der Kläger hatte bei der Signal Iduna eine private Kranken- und Pflegeversicherung abgeschlossen. Die Beiträge wurden mehrfach erhöht. Beim Kläger kamen Zweifel auf, ob die Prämienanpassungen immer berechtigt waren und er machte schließlich Ansprüche auf Rückzahlung geltend. Das LG Potsdam folgte seiner Argumentation.

Der Versicherer habe die Beitragserhöhungen nicht ausreichend begründet. Dem Versicherungsnehmer seien die maßgeblichen Gründe für die Erhöhung nicht ausreichend dargestellt worden. Damit habe der Versicherer gegen § 203 Abs. 5 VVG verstoßen. Demnach müssen dem Versicherungsnehmer die maßgeblichen Gründe für eine Prämienanpassung mitgeteilt werden.

Nach der Rechtsprechung des BGH vom 16. Dezember 2020 müssen Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung ausreichend begründet werden, damit sie wirksam sind (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Der Versicherer muss darstellen, welche Rechnungsgrundlage – entweder die Leistungen der Versicherung oder die Sterbewahrscheinlichkeit bzw. beide - sich dauerhaft so verändert hat, dass die Beiträge angepasst werden müssen.

Diese Anforderungen habe die Signal Iduna nicht erfüllt, da sie nur pauschale Angaben gemacht habe. Die Beitragserhöhungen seien daher unwirksam, entschied das LG Potsdam.

Nicht nur das Urteil des LG Potsdam zeigt, dass Privat-Krankenversicherte sich gegen unrechtmäßige Beitragserhöhungen wehren und überzahlte Beiträge zurückfordern können. BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation an.

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Aktuelles

Viele private Krankenversicherungen (PKV) haben erhebliche Beitragserhöhungen für das Jahr 2025 angekündigt. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung sollen die Prämien für rund zwei Drittel der Versicherten im Schnitt um 18 Prozent steigen. „Das ist ein tiefer Griff ins Portemonnaie der betroffenen Versicherungsnehmer. Dabei ist zu beachten, dass nicht jede Beitragserhöhung in der PKV auch rechtlich zulässig ist“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser.

Der Widerruf einer Lebensversicherung kann auch Jahre nach Abschluss der Police noch wirksam erfolgt sein. Das hat der BGH mit Urteil vom 19. Juni 2024 deutlich gemacht (Az.: IV ZR 357/21). Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Widerruf einer Lebensversicherung in gleich 13 Fällen erfolgreich erfolgt ist.

Die Herabsetzung des Rentenfaktors in Rentenversicherungen ist rechtlich umstritten. Die Allianz-Rentenversicherung hat nun am Amtsgericht Reinbek eine Niederlage kassiert. Das Gericht entschied mit Urteil vom 10. Juli 2024, dass das Versicherungsunternehmen den Rentenfaktor bei einer fondsgebundenen Riester-Rente nicht hätte absenken dürfen (Az.: 14 C 473/23).

Der Widerspruch einer Rentenversicherung kann noch Jahre nach Abschluss der Police möglich sein. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Dresden vom 30. April 2024 (Az.: 3 U 1427/23). Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass eine Rentnerin ihre 2007 abgeschlossene Rentenversicherung wirksam widersprochen hat.

Die DKV Deutsche Krankenversicherung muss einer Versicherungsnehmerin überzahlte Beiträge zu ihrer privaten Krankenversicherung erstatten. Das hat das Landgericht Karlsruhe mit Urteil vom 22. April 2024 entschieden (Az.: 21 O 249/22).

Der Bundesgerichtshof hat ein weiteres Mal entschieden, dass eine Rentenversicherung auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden kann. Mit Urteil vom 10. Juli 2024 hat der BGH deutlich gemacht, dass eine lange Zeitspanne zwischen Vertragsabschluss und erfolgtem Widerspruch, im konkreten Fall 14 Jahre, einem erfolgreichen Widerspruch nicht entgegensteht (Az.: IV ZR 196/22).