Rückrufservice

LG Ravensburg: Autokredit erfolgreich widerrufen – VW-Bank hat keinen Anspruch auf Wertersatz

Die VW-Bank muss einer Mandantin von BRÜLLMANN Rechtsanwälte die Anzahlung und die geleisteten Raten zurückerstatten, nachdem diese ihren Autokreditvertrag widerrufen hatte. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 29. Januar 2019 entschieden. Noch erfreulicher für die Klägerin: Sie muss der VW-Bank auch keinen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer leisten!

„Das LG Ravensburg hat entschieden, dass die VW Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet und daher auch keinen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung hat. Das bedeutet, dass unsere Mandantin das Fahrzeug an die Bank gibt und ihre Anzahlung und geleisteten Raten vollumfänglich zurückbekommt. Unterm Strich rund 12.000 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius von der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte aus Stuttgart.

Die Klägerin hatte bei einem Autohaus im Februar 2016 einen VW Golf Sportsvan gekauft und zur Finanzierung einen Darlehensvertrag mit der VW-Bank abgeschlossen. Dabei fungierte das Autohaus auch als Vermittler des Autokredits und verwendete die von der Bank bereit gestellten Formulare, so dass ein verbundenes Geschäft vorlag. Im Juni 2017 erklärte die Klägerin den Widerruf des Darlehensvertrags, die VW-Bank wies den Widerruf als unwirksam zurück.

Das Landgericht Ravensburg bestätigte nun, dass der Widerruf wirksam erfolgt ist. Da die VW-Bank die Klägerin nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informiert habe, sei die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt worden und der Widerruf deshalb immer noch möglich gewesen. Die Widerrufsbelehrung sei nicht ordnungsgemäß, weil sie die Verpflichtung des Darlehensnehmers zum Wertersatz nach § 357 Abs. 7 Nr.1 BGB irreführend darstelle. In den Darlehensbedingungen heißt es unter der Überschrift „Widerruf“: „Der Darlehensnehmer hat im Fall des Widerrufs des Darlehensvertrags eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme des Fahrzeugs entstandene Wertminderung (z.B. Wertverlust aufgrund der Zulassung eines Pkw) zu ersetzen.“ Dieser Passus sei inhaltlich falsch und stehe im Widerspruch zur Widerrufsinformation, führte das LG Ravensburg aus. Dadurch werde der Darlehensnehmer in die Irre geführt und ggf. von der Ausübung seines Widerrufsrechts abgehalten.

Die Bank habe auch keinen Anspruch auf einen Wertersatzes, den sie in Höhe von knapp 7.400 Euro geltend gemacht hatte. Da die Informationen zur Wertersatzpflicht in den Darlehensbedingungen von denen in der Widerrufsinformation abwichen, sei die Klägerin darüber insgesamt nicht ordnungsgemäß belehrt worden. Die ordnungsgemäße Belehrung sei aber Voraussetzung für den Anspruch auf Wertersatz, so das LG Ravensburg.

„Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber es zeigt, dass gute Aussichten bestehen, einen Autokreditvertrag zu widerrufen und damit auch die Rückabwicklung des Kaufvertrags zu erreichen. Das ist besonders, aber nicht nur für Dieselfahrer interessant. Voraussetzung für den Widerruf ist, dass die Bank nicht ordnungsgemäß belehrt hat. Fehler, die zum Widerruf berechtigen, sind nach unserer Einschätzung nicht nur der VW-Bank, sondern auch vielen anderen Banken unterlaufen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: www.bruellmann.de/faelle/vw-abgasskandal/

BRÜLLMANN Rechtsanwälte
Rotebühlplatz 1
70178 Stuttgart
Deutschland

Telefon: 0 711 - 520 888 0
Fax: 0 711 - 520 888 22
www.bruellmann.de

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.