Rückrufservice

LG Ravensburg: Autokredit erfolgreich widerrufen – VW-Bank hat keinen Anspruch auf Wertersatz

Die VW-Bank muss einer Mandantin von BRÜLLMANN Rechtsanwälte die Anzahlung und die geleisteten Raten zurückerstatten, nachdem diese ihren Autokreditvertrag widerrufen hatte. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 29. Januar 2019 entschieden. Noch erfreulicher für die Klägerin: Sie muss der VW-Bank auch keinen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer leisten!

„Das LG Ravensburg hat entschieden, dass die VW Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet und daher auch keinen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung hat. Das bedeutet, dass unsere Mandantin das Fahrzeug an die Bank gibt und ihre Anzahlung und geleisteten Raten vollumfänglich zurückbekommt. Unterm Strich rund 12.000 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius von der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte aus Stuttgart.

Die Klägerin hatte bei einem Autohaus im Februar 2016 einen VW Golf Sportsvan gekauft und zur Finanzierung einen Darlehensvertrag mit der VW-Bank abgeschlossen. Dabei fungierte das Autohaus auch als Vermittler des Autokredits und verwendete die von der Bank bereit gestellten Formulare, so dass ein verbundenes Geschäft vorlag. Im Juni 2017 erklärte die Klägerin den Widerruf des Darlehensvertrags, die VW-Bank wies den Widerruf als unwirksam zurück.

Das Landgericht Ravensburg bestätigte nun, dass der Widerruf wirksam erfolgt ist. Da die VW-Bank die Klägerin nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informiert habe, sei die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt worden und der Widerruf deshalb immer noch möglich gewesen. Die Widerrufsbelehrung sei nicht ordnungsgemäß, weil sie die Verpflichtung des Darlehensnehmers zum Wertersatz nach § 357 Abs. 7 Nr.1 BGB irreführend darstelle. In den Darlehensbedingungen heißt es unter der Überschrift „Widerruf“: „Der Darlehensnehmer hat im Fall des Widerrufs des Darlehensvertrags eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme des Fahrzeugs entstandene Wertminderung (z.B. Wertverlust aufgrund der Zulassung eines Pkw) zu ersetzen.“ Dieser Passus sei inhaltlich falsch und stehe im Widerspruch zur Widerrufsinformation, führte das LG Ravensburg aus. Dadurch werde der Darlehensnehmer in die Irre geführt und ggf. von der Ausübung seines Widerrufsrechts abgehalten.

Die Bank habe auch keinen Anspruch auf einen Wertersatzes, den sie in Höhe von knapp 7.400 Euro geltend gemacht hatte. Da die Informationen zur Wertersatzpflicht in den Darlehensbedingungen von denen in der Widerrufsinformation abwichen, sei die Klägerin darüber insgesamt nicht ordnungsgemäß belehrt worden. Die ordnungsgemäße Belehrung sei aber Voraussetzung für den Anspruch auf Wertersatz, so das LG Ravensburg.

„Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber es zeigt, dass gute Aussichten bestehen, einen Autokreditvertrag zu widerrufen und damit auch die Rückabwicklung des Kaufvertrags zu erreichen. Das ist besonders, aber nicht nur für Dieselfahrer interessant. Voraussetzung für den Widerruf ist, dass die Bank nicht ordnungsgemäß belehrt hat. Fehler, die zum Widerruf berechtigen, sind nach unserer Einschätzung nicht nur der VW-Bank, sondern auch vielen anderen Banken unterlaufen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: www.bruellmann.de/faelle/vw-abgasskandal/

BRÜLLMANN Rechtsanwälte
Rotebühlplatz 1
70178 Stuttgart
Deutschland

Telefon: 0 711 - 520 888 0
Fax: 0 711 - 520 888 22
www.bruellmann.de

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0 800 000 1959
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.

Wegen erhöhten Stickoxid-Emissionen muss Volvo einen umfangreichen Rückruf durchführen. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt am 18. Dezember 2024 veröffentlichte, sind Modelle des Volvo S90, V90, XC60 und XC90 der Baujahre 2017 bis 2020 von dem Rückruf betroffen.

Für den VW Transporter veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im September 2024 einen Rückruf wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Da der Rückruf Fahrzeuge der Baujahre 2009 bis 2015 betrifft, ist davon auszugehen, dass es sich um den VW T5 handelt. Die betroffenen Fahrzeuge werden unter dem Code 23M4 zurückgerufen.

Der Abgasskandal hat den VW Phaeton erreicht. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 7. Januar 2025 veröffentlichte, muss VW weltweit mehr als 91.000 Phaeton der Baujahre 2004 bis 2008 zurückrufen. In Deutschland sind rund 9.400 VW Phaeton betroffen.

Immer mehr Diesel, insbesonders in der Schadstoffklasse Euro 6, scheitern an der Abgasuntersuchung. Die Grenzwerte in Bezug auf Feinstaub werden nicht eingehalten und nicht selten muss der Dieselpartikelfilter ausgetauscht werden. Allerdings: Es gibt Anzeichen, dass die Kosten dafür wohl vom Hersteller übernommen werden müssen.Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir gern zur Verfügung. Einen ausführlichen Artikel zum Thema können Sie hier lesen.