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LG Ravensburg: Widerruf der Autofinanzierung ohne Wertersatz

Ein Urteil des Landgerichts Ravensburg zum Widerruf von Autokrediten könnte eine bahnbrechende Wirkung haben. Das LG Ravensburg entschied am 7. August 2018 nicht nur, dass der Widerruf wirksam erfolgt war, sondern auch, dass der Verbraucher für die Nutzung des Fahrzeugs keinen Wertersatz schuldet.

 

Verschiedene Gerichte haben bereits entschieden, dass der Widerruf der Autofinanzierung möglich ist, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Allerdings haben die Gerichte den Banken bisher immer einen Wertersatz zugesprochen, auch wenn dieser Anspruch rechtlich durchaus umstritten ist. „Das Landgericht Ravensburg geht in seinem Urteil nun einen entscheidenden Schritt weiter. Es entschied, dass die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet und damit auch den Anspruch auf den Wertersatz für die Nutzung des Fahrzeugs verspielt hat“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

 

Konkret ging es vor dem LG Ravensburg um den Widerruf eines Verbrauchers, der 2015 einen Skoda Roomster gekauft und zur Finanzierung einen Darlehensvertrag mit der VW-Bank abgeschlossen hatte. Das Darlehen wurde dabei über das Autohaus vermittelt, es lag ein verbundenes Geschäft vor.  Zwei Jahre später widerrief der Verbraucher den Kreditvertrag und verlangte die Rückzahlung seiner schon geleisteten Raten, inklusive de Anzahlung.

 

Das LG Ravensburg entschied, dass der Widerruf wirksam erfolgt sei. Die Bank habe in den Darlehensbedingungen und Widerrufsinformationen unterschiedliche und widersprüchliche Angaben gemacht. Während in der Widerrufsinformation korrekt darauf hingewiesen wurde, dass der Darlehensnehmer nur dann einen Wertersatz leisten muss, wenn dieser Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war. Die Angaben in den Kreditbedingungen standen zu dieser Aussage im Widerspruch und waren auch inhaltlich falsch. Dies führe insgesamt dazu, dass die Widerrufsbelehrung insgesamt nicht ordnungsgemäß ist. Dadurch wurde die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt und der Widerruf war auch zwei Jahre nach Abschluss des Kreditvertrags noch möglich, so das LG Ravensburg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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„Der Widerruf des Autokredits kann für viele Verbraucher der Ausweg aus der Dieselfalle sein, wie nicht nur das Urteil des LG Ravensburg zeigt“, so Rechtsanwalt Seifert. Dabei ist zu beachten, dass der Widerruf der Autofinanzierung grundsätzlich dann möglich ist, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Ob das Auto vom Abgasskandal betroffen ist, ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt, spielt beim Widerruf keine Rolle.

 

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Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.