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LG Schwerin spricht Schadenersatz im Wohnmobil-Abgasskandal zu

Der Abgasskandal hat auch Wohnmobile erfasst. Betroffen sind besonders Modelle, die auf einem Fiat Ducato oder Iveco Daily basieren. Allerdings haben betroffene Wohnmobil-Besitzer gute Chancen Schadenersatz durchzusetzen. Das zeigt auch eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Schwerin. Mit Teil-Versäumnisurteil vom 15. September 2021 entschied es, dass Fiat Chrysler Automobiles, inzwischen Stellantis, Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung leisten muss (Az.: 1 O 143/21).

Vor dem Landgericht Schwerin ging es um eine unzulässige Abschalteinrichtung bei einem Wohnmobil Sunlight T 65. Der Kläger hatte das Fahrzeug im September 2019 gekauft. Als Basis für das Wohnmobil dient ein Fiat Ducato mit 2,3 Liter Motor und der Abgasnorm Euro 6b.

Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Er führte aus, dass die Abgasnachbehandlung ca. 22 Minuten nach dem Motorstart wieder deaktiviert werde. Damit sei sie gerade lange genug für den rund 20-minütigen Testlauf im Prüfmodus aktiv und spiegele so vor, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten werden. Sobald die Abgasnachbehandlung deaktiviert wird, steigt der Stickoxid-Ausstoß jedoch an und der Grenzwert wird deutlich überschritten.

Fiat Chrysler bzw. Stellantis äußerte sich nicht zu den Vorwürfen und so folgte das LG Schwerin den Ausführungen des Klägers. In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz. Fiat bzw. Stellantis müsse dem Kläger daher Schadenersatz leisten für Schäden, die aus der Manipulation des Fahrzeugs resultieren. Stellantis kann gegen das Urteil noch Einspruch innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang des Urteils einlegen.

Den Vorwurf, dass auch Fiat unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat, gibt es schon länger. Verdichtet hat er sich als die Staatsanwaltschaft Frankfurt im Sommer 2020 Geschäftsräume von Fiat Chrysler Automobiles in Deutschland, Italien und der Schweiz durchsuchen ließ. Bei der Razzia ging es um den Verdacht unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Dieselfahrzeugen der Marken Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco.

„Damit hat der Abgasskandal auch Wohnmobile erreicht. Viele Modelle basieren auf einem Fiat Ducato oder Iveco Daily. Wie u.a. das Urteil des LG Schwerin zeigt, haben betroffene Verbraucher aber auch gute Chancen Schadenersatz durchzusetzen. Neben Schadenersatzansprüchen gegen den Hersteller kommen dabei auch Ansprüche aus Gewährleistung gegen den Händler in Betracht“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/wohnmobile-abgasskandal

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.