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LG Schwerin spricht Schadenersatz im Wohnmobil-Abgasskandal zu

Der Abgasskandal hat auch Wohnmobile erfasst. Betroffen sind besonders Modelle, die auf einem Fiat Ducato oder Iveco Daily basieren. Allerdings haben betroffene Wohnmobil-Besitzer gute Chancen Schadenersatz durchzusetzen. Das zeigt auch eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Schwerin. Mit Teil-Versäumnisurteil vom 15. September 2021 entschied es, dass Fiat Chrysler Automobiles, inzwischen Stellantis, Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung leisten muss (Az.: 1 O 143/21).

Vor dem Landgericht Schwerin ging es um eine unzulässige Abschalteinrichtung bei einem Wohnmobil Sunlight T 65. Der Kläger hatte das Fahrzeug im September 2019 gekauft. Als Basis für das Wohnmobil dient ein Fiat Ducato mit 2,3 Liter Motor und der Abgasnorm Euro 6b.

Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Er führte aus, dass die Abgasnachbehandlung ca. 22 Minuten nach dem Motorstart wieder deaktiviert werde. Damit sei sie gerade lange genug für den rund 20-minütigen Testlauf im Prüfmodus aktiv und spiegele so vor, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten werden. Sobald die Abgasnachbehandlung deaktiviert wird, steigt der Stickoxid-Ausstoß jedoch an und der Grenzwert wird deutlich überschritten.

Fiat Chrysler bzw. Stellantis äußerte sich nicht zu den Vorwürfen und so folgte das LG Schwerin den Ausführungen des Klägers. In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz. Fiat bzw. Stellantis müsse dem Kläger daher Schadenersatz leisten für Schäden, die aus der Manipulation des Fahrzeugs resultieren. Stellantis kann gegen das Urteil noch Einspruch innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang des Urteils einlegen.

Den Vorwurf, dass auch Fiat unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat, gibt es schon länger. Verdichtet hat er sich als die Staatsanwaltschaft Frankfurt im Sommer 2020 Geschäftsräume von Fiat Chrysler Automobiles in Deutschland, Italien und der Schweiz durchsuchen ließ. Bei der Razzia ging es um den Verdacht unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Dieselfahrzeugen der Marken Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco.

„Damit hat der Abgasskandal auch Wohnmobile erreicht. Viele Modelle basieren auf einem Fiat Ducato oder Iveco Daily. Wie u.a. das Urteil des LG Schwerin zeigt, haben betroffene Verbraucher aber auch gute Chancen Schadenersatz durchzusetzen. Neben Schadenersatzansprüchen gegen den Hersteller kommen dabei auch Ansprüche aus Gewährleistung gegen den Händler in Betracht“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.

Unter dem Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 und ARC2 werden erneut Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstatt gerufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. November 2024 die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).