Der Abgasskandal hat auch Wohnmobile erfasst. Betroffen sind besonders Modelle, die auf einem Fiat Ducato oder Iveco Daily basieren. Allerdings haben betroffene Wohnmobil-Besitzer gute Chancen Schadenersatz durchzusetzen. Das zeigt auch eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Schwerin. Mit Teil-Versäumnisurteil vom 15. September 2021 entschied es, dass Fiat Chrysler Automobiles, inzwischen Stellantis, Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung leisten muss (Az.: 1 O 143/21).
Vor dem Landgericht Schwerin ging es um eine unzulässige Abschalteinrichtung bei einem Wohnmobil Sunlight T 65. Der Kläger hatte das Fahrzeug im September 2019 gekauft. Als Basis für das Wohnmobil dient ein Fiat Ducato mit 2,3 Liter Motor und der Abgasnorm Euro 6b.
Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Er führte aus, dass die Abgasnachbehandlung ca. 22 Minuten nach dem Motorstart wieder deaktiviert werde. Damit sei sie gerade lange genug für den rund 20-minütigen Testlauf im Prüfmodus aktiv und spiegele so vor, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten werden. Sobald die Abgasnachbehandlung deaktiviert wird, steigt der Stickoxid-Ausstoß jedoch an und der Grenzwert wird deutlich überschritten.
Fiat Chrysler bzw. Stellantis äußerte sich nicht zu den Vorwürfen und so folgte das LG Schwerin den Ausführungen des Klägers. In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz. Fiat bzw. Stellantis müsse dem Kläger daher Schadenersatz leisten für Schäden, die aus der Manipulation des Fahrzeugs resultieren. Stellantis kann gegen das Urteil noch Einspruch innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang des Urteils einlegen.
Den Vorwurf, dass auch Fiat unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat, gibt es schon länger. Verdichtet hat er sich als die Staatsanwaltschaft Frankfurt im Sommer 2020 Geschäftsräume von Fiat Chrysler Automobiles in Deutschland, Italien und der Schweiz durchsuchen ließ. Bei der Razzia ging es um den Verdacht unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Dieselfahrzeugen der Marken Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco.
„Damit hat der Abgasskandal auch Wohnmobile erreicht. Viele Modelle basieren auf einem Fiat Ducato oder Iveco Daily. Wie u.a. das Urteil des LG Schwerin zeigt, haben betroffene Verbraucher aber auch gute Chancen Schadenersatz durchzusetzen. Neben Schadenersatzansprüchen gegen den Hersteller kommen dabei auch Ansprüche aus Gewährleistung gegen den Händler in Betracht“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
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