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LG Stuttgart: Schadenersatz für Audi A6 im Abgaskandal

Audi muss im Abgasskandal Schadenersatz bei einem Audi A6 3.0 TDI leisten. Das hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 10. August 2022 entschieden (Az.: 47 O 95/21). Audi habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und die Klägerin dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Gemäß § 826 BGB habe die Klägerin daher Anspruch auf Schadenersatz, so das LG Stuttgart.

Die Klägerin hatte den Audi A6 im Juli 2016 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Fahrzeug ist ein 3-Liter-V6-TDI-Motor des Typs EA 897 verbaut. Zugelassen ist der A6 nach der Abgasnorm Euro 5. Wie viele andere Audi-Modelle war auch der A6 der Klägerin von einem verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen. Die Klägerin machte deshalb Schadenersatzansprüche geltend.

Die Klage hatte am LG Stuttgart Erfolg. Das Gericht stellte fest, dass Audi in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. schnellen Aufheizstrategie verbaut hat. Diese sorge dafür, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus eingehalten werden. Im realen Fahrbetrieb komme die Funktion jedoch kaum zum Einsatz, so dass der Emissionsausstoß steigt und die gesetzlichen Grenzwerte nicht mehr eingehalten werden.

Der Schaden sei der Klägerin schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden und lasse sich durch ein nachträgliches Software-Update nicht beseitigen, so das LG Stuttgart. Es könne davon ausgegangen werden, dass sie das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn sie von dem Einsatz der unzulässigen Abschalteinrichtung und dem damit verbundenen drohenden Verlust der Zulassung gewusst hätte. Der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne die Klägerin die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das LG Stuttgart.

Zur Finanzierung des Autokaufs hatte die Klägerin ein Darlehen mit einem verbrieften Rückgaberecht aufgenommen. Sie hätte das Fahrzeug dadurch nach Ablauf der Vertragslaufzeit zu festgelegten Konditionen zurückgeben können. „Dass sie von diesem Rückgaberecht keinen Gebrauch gemacht hat, steht ihrem Rückzahlungsanspruch jedoch nicht im Weg, wie das Gericht deutlich machte“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

So wie das LG Stuttgart haben schon zahlreiche Gerichte, u.a. auch die Oberlandesgerichte München, Frankfurt, Koblenz, Naumburg oder Hamm Audi zu Schadenersatz im Abgasskandal verurteilt. Es bestehen also gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen Audi durchzusetzen. „Allerdings muss die Verjährung der Schadenersatzansprüche im Blick behalten werden. Wer 2019 den Rückruf erhalten hat, sollte jetzt handeln, da aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist Ende des Jahres die Verjährung droht“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Ein Käufer eines VW T5 hat Anspruch auf Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung. Dadurch sei der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt worden, so das OLG Frankfurt mit Urteil vom 30. Juni 2025 (Az. 9 U 53/23).

Im Abgasskandal hat das Thüringer Oberlandesgericht dem Käufer eines Audi A6 Schadensersatz zugesprochen (Az.: 3 U 347/24). Das OLG kam zu der Überzeugung, dass Audi in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters eingesetzt und den Kläger geschädigt hat.

Volvo rutscht tief in den Abgasskandal. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf für Dieselfahrzeuge des Typs Volvo XC60 2.0 mit der Abgasnorm Euro 5 angeordnet. Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung.

Weil in seinem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung im Form eines Thermofensters verbaut ist, hat der Käufer eines VW T5 Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 12. Juni 2025 entschieden (Az. 211 C 2001/25).

Mit Urteil vom 19. März 2025 hat das OLG Köln im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo zugesprochen (Az. 22 U 43/22). Trotz der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt.

Das OLG Karlsruhe hat im Abgasskandal mit Urteil vom 12. Mai 2025 ein weiteres Mal einem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 260/22). Da in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasrückführung zum Einsatz komme, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent das Kaufpreises, entschied das Gericht.