Rückrufservice

LG Stuttgart: Schadenersatz für Audi Q5 mit Motor EA 288 im Abgasskandal

Ein Audi Q5 mit dem Dieselmotor EA 288 geht im Abgasskandal zurück. Das Landgericht Stuttgart ist zu der Überzeugung gekommen, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschaltleinrichtung verwendet wird und entschied mit Urteil vom 10. Juni 2021, dass VW als Hersteller des Motors Schadenersatz leisten muss (Az.: 20 O 1/21).

Der Dieselmotor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal hinlänglich bekannt gewordenen Motors EA 189. Er wird in Diesel-Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda bis zwei Liter Hubraum eingesetzt. „Das Thema Abgasmanipulationen ist mit dem Motor EA 288 allerdings nicht beendet. Auch wenn für diese Fahrzeuge bislang kein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts vorliegt, häufen sich die verbraucherfreundlichen Entscheidungen und die Gerichte sprechen den Klägern Schadenersatz zu“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

In dem Verfahren vor dem LG Stuttgart hatte der Kläger den Audi Q5 2.0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 und dem Motor EA 288 im Mai 2018 als Gebrauchtwagen gekauft. Er machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet werde. So werde nur im Prüfmodus eine ausreichende Menge der Harnstoffs AdBlue zur Abgasreinigung eingespritzt. Im realen Straßenverkehr werde die AdBlue-Zufuhr in Abhängigkeit der Außentemperatur und der Motordrehzahl reduziert. So werde bei Außentemperaturen außerhalb eines Temperaturfensters von 20 bis 30 Grad und ab einer Drehzahl von ca. 2400 Umdrehungen pro Minute die AdBlue-Zufuhr gedrosselt und ab einem bestimmten Zeitpunkt vollständig abgeschaltet. Folge sei, dass der Stickoxid-Ausstoß ansteige und der Grenzwert nicht eingehalten werde.

Das LG Stuttgart folgte den Ausführungen des Klägers und sprach ihm Schadenersatz gemäß § 823 BGB zu. In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. VW könne sich nicht darauf berufen, dass die Abgaswerte im Prüfmodus eingehalten werden. Nach der europäischen Verordnung (EG) Nr. 715/2007 dürfe die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems auch unter Bedingungen, wie sie im normalen Fahrzeugbetrieb zu erwarten sind, nicht verringert werden, so das Gericht.

Für das Fahrzeug sei eine EG-Typengenehmigung erlangt worden, ohne dass die erforderliche Voraussetzung, die Einhaltung der Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß unter normalen Betriebsbedingungen, erfüllt sei. Daher habe das Risiko bestanden, dass die Zulassung widerrufen wird., führte das LG Stuttgart aus. Dem Kläger sei daher schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, da davon ausgegangen werden könne, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht gekauft hätte. Er kann den Audi Q5 zurückgeben und die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen.

„Die Rechtsprechung entwickelt sich auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 zunehmend verbraucherfreundlich. Neben diversen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg den geschädigten Käufern Schadenersatz zugesprochen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

 

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/faelle/vw-abgasskandal  

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das OLG Karlsruhe hat im Abgasskandal mit Urteil vom 12. Mai 2025 ein weiteres Mal einem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 260/22). Da in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasrückführung zum Einsatz komme, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent das Kaufpreises, entschied das Gericht.

Zehn Prozent des Kaufpreises erhält der Käufer eines Skoda Octavia zurück. Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet wurde, habe der Käufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, entschied das Landgericht Trier mit Urteil vom 7. März 2025 (Az.: 1 S 64/24).

7,5 Prozent des Kaufpreises erhält der Käufer eines VW T5 zurück. Das hat das AG Leipzig mit Urteil vom 26. Mai 2025 entschieden (Az. 104 C 6301/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet wird.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal mit Urteil vom 24. April 2025 Schadenersatz bei einem Audi A4 zugesprochen (Az. 16 U 1447/24). In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz.

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 6. Februar 2025 Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens zugesprochen (Az. 29 U 1068/22). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet wird.

Im Abgasskandal hat das OLG München mit Urteil vom 5. Dezember 2024 Schadenersatz bei einem VG Golf VII 2.0 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az. 29 U 8707/21).