Die Opalenburg Vermögensverwaltung AG muss einer Anlegerin ihre Beteiligung an Opalenburg-Fonds zurückzahlen und von allen weiteren Zahlungsverpflichtungen befreien. Das hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 29. Oktober 2020 entschieden (Az.: 12 O 49/19).
„Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass die Anlegerin falsch beraten wurde und daher Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der bereits mehrfach Schadenersatzansprüche für Opalenburg-Anleger durchgesetzt hat.
Vor dem LG Stuttgart ging es um die Schadenersatzansprüche einer Anlegerin, die sich 2009 an den Fonds Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. Safeinvest KG und Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. Opportunity KG beteiligt hatte.
Vermittelt wurden ihr die Beteiligungen durch einen Mitarbeiter der Medius Exclusive GmbH. Dabei wurden allerdings nur die Vorzüge einer Fondsbeteiligung erwähnt und die Risiken verschwiegen. Insbesondere wurde die Anlegerin nicht darüber aufgeklärt, dass es sich um hochspekulative Geldanlagen mit Totalverlustrisiko handelt. „Da meine Mandantin nur an einer sicheren Kapitalanlage zur Altersvorsorge interessiert war, waren die riskanten Beteiligungen an den Opalenburg-Fonds für sie denkbar ungeeignet“, so Rechtsanwalt Gisevius.
Gründungsgesellschafterin und Komplementärin der Fonds ist die beklagte Opalenburg Vermögensverwaltung AG. Deren Vorstand fungierte gleichzeitig auch als Geschäftsführer der Medius Exclusive GmbH. Dass sich aus dieser personellen Verflechtung Interessenkonflikte ergeben können, wurde gegenüber der Klägern ebenfalls nicht erwähnt und auch im Emissionsprospekt nicht hinreichend dargestellt. „Bei einer ordnungsgemäßen Aufklärung hätte meine Mandantin die Fondsbeteiligungen nie gezeichnet“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.
Das Landgericht Stuttgart folgte dieser Argumentation und sprach der Klägerin Schadenersatz zu. Die Opalenburg Vermögensverwaltung AG müsse ihr die bereits gezahlten Beiträge zurückzahlen und von den weiteren Ratenzahlungsverpflichtungen freistellen.
Als Komplementärin und Gründungsgesellschafterin der Fonds schulde die Opalenburg Vermögensverwaltung AG der Klägerin eine zutreffende Aufklärung über alle Aspekte, die für die Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können. Dazu gehöre auch eine zutreffende, verständliche und vollständige Aufklärung über die Nachteile und Risiken der Geldanlage. Diese Aufklärung sei nicht erfolgt, führte das Gericht aus. Ebenso sei nicht über die personellen Verflechtungen informiert worden. Dass sich hieraus Interessenkonflikte ergeben können, zeige schon, dass ein Agio von 6 statt der üblichen 5 Prozent vereinbart wurde. Für den Vertrieb habe damit ein gesteigertes Interesse bestanden, gerade diese Kapitalanlagen zu vermitteln, so das LG Stuttgart.
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Die Verletzung der Aufklärungspflicht war nach Überzeugung des Gerichts auch kausal für die Anlageentscheidung der Klägerin, die daher Anspruch auf Schadenersatz habe, urteilte das LG Stuttgart.
Rechtsanwalt Gisevius hat schon mehrfach Schadenersatz für Opalenburg-Anleger durchgesetzt. Das OLG München hat eine Berufung der Opalenburg Vermögensverwaltung AG Ende 2019 zurückgewiesen. Die folgende Nichtzulassungsbeschwerde der Opalenburg Vermögensverwaltung AG wies der BGH mit Beschluss vom 21. Juli 2020 zurück (Az.: II ZR 288/19). „Dadurch wird deutlich, dass Opalenburg-Anleger gute Chancen haben, Schadenersatz durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.
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