Rückrufservice

LG Stuttgart spricht im Wohnmobil-Abgasskandal Schadenersatz zu

Fiat Chrysler ist im Abgasskandal um Wohnmobile auf Basis eines Fiat Ducato erneut zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht Stuttgart kam mit Urteil vom 14. April 2022 zu der Überzeugung, dass Fiat in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat und gemäß § 823 BGB zu Schadenersatz verpflichtet ist (Az.: 20 O 147/21).

Der Kläger hatte ein Wohnmobil Hymer Ayers Rock 2018 gebraucht gekauft. Als Basis für den Camper dient ein Fiat Ducato mit 2,3 Liter Dieselmotor. Er machte Schadenersatzansprüche geltend, weil die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß nur auf dem Prüfstand, nicht aber im realen Straßenverkehr eingehalten werden.

Der Kläger führte aus, dass in dem Motor mehrere unzulässige Funktionen verbaut seien. So sei u.a. die Motorsteuerungssoftware so programmiert, dass die Abgasrückführung nach ca. 22 Minuten reduziert bzw. abgeschaltet werde und damit gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest im Prüfmodus aktiv sei. Folge sei, dass der Stickoxid-Ausstoß nach Ablauf der 22 Minuten steige und die Grenzwerte nicht eingehalten würden.

Das Landgericht Stuttgart folgte weitgehend den Ausführungen des Klägers. Er sei zumindest fahrlässig geschädigt worden und habe gemäß § 823 BGB Anspruch auf Schadenersatz.

Das Fahrzeug halte die Grenzwerte für den Emissionsausstoß unter normalen Betriebsbedingungen nicht ein, stellte das LG Stuttgart fest. Fiat Chrysler habe diesen Vorwurf nicht widerlegt und lediglich ausgeführt, dass die Abgaswerte im Prüfzyklus eingehalten werden. Das reiche aber nicht aus. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung müssten die Grenzwerte auch im realen Fahrbetrieb eingehalten werden. Nach Art. 5 Abs. 1 der europäischen Verordnung (EG) Nr. 715/2007 sei der Hersteller verpflichtet, das Fahrzeug so auszurüsten, dass es unter normalen Betriebsbedingungen die Grenzwerte einhält, so das Gericht.

Da diese Vorgaben nicht eingehalten wurden, habe die Gefahr bestanden, dass dem Fahrzeug die Zulassung entzogen wird. Es sei davon auszugehen, dass der Kläger das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn er von der Gefahr der Stilllegung und dem drohenden Wertverlust gewusst hätte, führte das LG Stuttgart weiter aus. Ihm sei daher schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Der Kläger habe daher Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das Gericht.

Fiat stellte die verwendete Funktion als zulässig dar und ist mit dieser Argumentation zum wiederholten Mal vor Gericht gescheitert. „Das zeigt, dass im Wohnmobil-Abgasskandal gute Chancen bestehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, auch wenn es bislang noch keinen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt gibt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/wohnmobile-abgasskandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Audi beginnt mit einem groß angelegten Rückruf, von dem weltweit rund 600.000 Fahrzeuge und in Deutschland ca. 180.000 Fahrzeuge betroffen sind. Grund für die Rückrufe ist die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. Probleme bei der Abgasrückführung (AGR). Audi führt die Rückrufe unter den Codes 23BK und 23DW durch.

Die Skoda-Modelle Fabia und Roomster der Baujahre 2008 bis 2015 sind von einem Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen. Der Rückruf wird unter dem Hersteller-Code 23FG durchgeführt und vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht.

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.