Rückrufservice

LG Stuttgart spricht im Wohnmobil-Abgasskandal Schadenersatz zu

Fiat Chrysler ist im Abgasskandal um Wohnmobile auf Basis eines Fiat Ducato erneut zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht Stuttgart kam mit Urteil vom 14. April 2022 zu der Überzeugung, dass Fiat in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat und gemäß § 823 BGB zu Schadenersatz verpflichtet ist (Az.: 20 O 147/21).

Der Kläger hatte ein Wohnmobil Hymer Ayers Rock 2018 gebraucht gekauft. Als Basis für den Camper dient ein Fiat Ducato mit 2,3 Liter Dieselmotor. Er machte Schadenersatzansprüche geltend, weil die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß nur auf dem Prüfstand, nicht aber im realen Straßenverkehr eingehalten werden.

Der Kläger führte aus, dass in dem Motor mehrere unzulässige Funktionen verbaut seien. So sei u.a. die Motorsteuerungssoftware so programmiert, dass die Abgasrückführung nach ca. 22 Minuten reduziert bzw. abgeschaltet werde und damit gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest im Prüfmodus aktiv sei. Folge sei, dass der Stickoxid-Ausstoß nach Ablauf der 22 Minuten steige und die Grenzwerte nicht eingehalten würden.

Das Landgericht Stuttgart folgte weitgehend den Ausführungen des Klägers. Er sei zumindest fahrlässig geschädigt worden und habe gemäß § 823 BGB Anspruch auf Schadenersatz.

Das Fahrzeug halte die Grenzwerte für den Emissionsausstoß unter normalen Betriebsbedingungen nicht ein, stellte das LG Stuttgart fest. Fiat Chrysler habe diesen Vorwurf nicht widerlegt und lediglich ausgeführt, dass die Abgaswerte im Prüfzyklus eingehalten werden. Das reiche aber nicht aus. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung müssten die Grenzwerte auch im realen Fahrbetrieb eingehalten werden. Nach Art. 5 Abs. 1 der europäischen Verordnung (EG) Nr. 715/2007 sei der Hersteller verpflichtet, das Fahrzeug so auszurüsten, dass es unter normalen Betriebsbedingungen die Grenzwerte einhält, so das Gericht.

Da diese Vorgaben nicht eingehalten wurden, habe die Gefahr bestanden, dass dem Fahrzeug die Zulassung entzogen wird. Es sei davon auszugehen, dass der Kläger das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn er von der Gefahr der Stilllegung und dem drohenden Wertverlust gewusst hätte, führte das LG Stuttgart weiter aus. Ihm sei daher schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Der Kläger habe daher Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das Gericht.

Fiat stellte die verwendete Funktion als zulässig dar und ist mit dieser Argumentation zum wiederholten Mal vor Gericht gescheitert. „Das zeigt, dass im Wohnmobil-Abgasskandal gute Chancen bestehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, auch wenn es bislang noch keinen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt gibt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/wohnmobile-abgasskandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).

Audi muss unter dem Code 23LZ allein in Deutschland knapp 110.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters zurückrufen. Weltweit müssen nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) über 700.000 Fahrzeuge in die Werkstatt.

Unter dem Code 23M3 gibt es einen Rückruf für den VW Polo. Grund ist ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung. In Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) knapp 13.000 VW Polo der Baujahre 2010 bis 2014 von dem Rückruf betroffen, weltweit sind es rund 126.000 Fahrzeuge.

Tausende Besitzer eines VW T5 haben in den vergangenen Tagen Post von Volkswagen erhalten. Sie sollen ihren Transporter in die Werkstatt bringen, damit ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden kann. Der Rückruf läuft unter dem Code 23M4. Die betroffenen Fahrzeugbesitzer haben aber auch gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, wie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bonn zeigt (Az. 118 C 79/24).

Fast 15.000 VW Amarok werden von Volkswagen in Deutschland unter dem Code 23M5 in die Werkstatt gerufen. Grund ist ein Thermofenster bei der Abgasreinigung, das nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht. Das soll durch ein Software-Update geändert werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf am 28. August 2024 veröffentlicht. Demnach sind weltweit rund 132.000 VW Amarok der Baujahre 2010 bis 2013 betroffen und in Deutschland müssen knapp 15.000 Pick-ups in die Werkstatt.

Wegen eines Thermofensters bei der Abgasreinigung muss VW weltweit rund 932.000 VW Crafter und VW Transporter der Baujahre 2009 bis 2015 zurückrufen. Allein in Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) ca. 295.000 Fahrzeuge betroffen.