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LG Stuttgart verurteilt Porsche im Dieselskandal zu Schadensersatz

Porsche muss im Dieselskandal einem Cayenne-Käufer Schadensersatz zahlen. Durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung habe Porsche den Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sich schadensersatzpflichtig gemacht, entschied das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 25. Oktober 2018 (Az.: 6 O 175/17).

 

„Nachdem bereits zahlreiche Gerichte entschieden haben, dass VW im Abgasskandal schadensersatzpflichtig ist, hat nun – soweit bekannt - erstmals ein Gericht auch Porsche verurteilt. Das Urteil dürfte Strahlkraft in verschiedene Richtungen haben. Denn es geht nicht um den Motor EA 189, sondern um die größeren V6 bzw. V8-Dieselmotoren, die nicht von Porsche gebaut wurden, sondern von der Konzernschwester Audi. Diese Motoren wurden in verschiedene Modellen von Audi, Porsche und VW verbaut. Das aktuelle Stuttgarter Urteil dürfte sich positiv auf weitere Verbraucherklagen auswirken“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

 

In dem konkreten Fall hatte ein Käufer eines Porsche Cayenne Diesel auf Schadensersatz geklagt. Der Cayenne, Baujahr 2014 mit der Schadstoffklasse 6, war aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückgerufen worden, um ein Software-Update aufzuspielen. Durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung habe Porsche über die Zulassungsfähigkeit des Modells getäuscht und den Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Dieser habe damit rechnen müssen, dass das Kraftfahrt-Bundesamt das Fahrzeug stilllegt. Es sei davon auszugehen, dass der Kläger das Fahrzeug bei Kenntnis der Abschalteinrichtung nicht gekauft hätte, so das LG Stuttgart.

 

Für das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung spricht nach Ansicht des Landgerichts Stuttgart ein Schreiben von Porsche an den Käufer. Darin teilte der Autobauer mit, dass in dem Fahrzeug eine Software verbaut sei, die zu einem höheren Ausstoß von Stickoxiden im Straßenverkehr im Vergleich zum Prüfstand führe. Um dies zu beheben, sei ein Software-Update nötig. Dieses Schreiben wertete das Gericht als „Zeugnis der Beklagten gegen sich selbst“. Im Ergebnis muss Porsche den Cayenne zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.

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„Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, kann Porsche noch Berufung einlegen. Es bleibt aber abzuwarten, ob es der Autobauer auf eine Entscheidung durch ein Oberlandesgericht ankommen lässt. VW hat dies im Abgasskandal bisher vermieden“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

 

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Zehn Prozent zurück vom Kaufpreis erhält der Käufer eines VW T6. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 27. Februar 2025 entschieden (Az.: 16 U 1471/24). Grund ist, dass VW in dem Transporter eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet hat.

Weil in einem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut war, hat das OLG Hamm der Klägerin mit Urteil vom 18. Juli 2024 Schadenersatz zugesprochen (Az.: I-13 U 115/22).

Knapp 5.000 Euro Schadenersatz erhält der Käufer eines VW T6, weil der Transporter mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung ausgestattet ist. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Februar 2025 entschieden (Az.: 4 O 2776/24).

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 10. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 28 U 8424/21) . „Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass VW in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet hat und unserem Mandanten deshalb Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.