Rückrufservice

LG Stuttgart verurteilt Porsche im Dieselskandal zu Schadensersatz

Porsche muss im Dieselskandal einem Cayenne-Käufer Schadensersatz zahlen. Durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung habe Porsche den Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sich schadensersatzpflichtig gemacht, entschied das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 25. Oktober 2018 (Az.: 6 O 175/17).

 

„Nachdem bereits zahlreiche Gerichte entschieden haben, dass VW im Abgasskandal schadensersatzpflichtig ist, hat nun – soweit bekannt - erstmals ein Gericht auch Porsche verurteilt. Das Urteil dürfte Strahlkraft in verschiedene Richtungen haben. Denn es geht nicht um den Motor EA 189, sondern um die größeren V6 bzw. V8-Dieselmotoren, die nicht von Porsche gebaut wurden, sondern von der Konzernschwester Audi. Diese Motoren wurden in verschiedene Modellen von Audi, Porsche und VW verbaut. Das aktuelle Stuttgarter Urteil dürfte sich positiv auf weitere Verbraucherklagen auswirken“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

 

In dem konkreten Fall hatte ein Käufer eines Porsche Cayenne Diesel auf Schadensersatz geklagt. Der Cayenne, Baujahr 2014 mit der Schadstoffklasse 6, war aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückgerufen worden, um ein Software-Update aufzuspielen. Durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung habe Porsche über die Zulassungsfähigkeit des Modells getäuscht und den Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Dieser habe damit rechnen müssen, dass das Kraftfahrt-Bundesamt das Fahrzeug stilllegt. Es sei davon auszugehen, dass der Kläger das Fahrzeug bei Kenntnis der Abschalteinrichtung nicht gekauft hätte, so das LG Stuttgart.

 

Für das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung spricht nach Ansicht des Landgerichts Stuttgart ein Schreiben von Porsche an den Käufer. Darin teilte der Autobauer mit, dass in dem Fahrzeug eine Software verbaut sei, die zu einem höheren Ausstoß von Stickoxiden im Straßenverkehr im Vergleich zum Prüfstand führe. Um dies zu beheben, sei ein Software-Update nötig. Dieses Schreiben wertete das Gericht als „Zeugnis der Beklagten gegen sich selbst“. Im Ergebnis muss Porsche den Cayenne zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

 

„Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, kann Porsche noch Berufung einlegen. Es bleibt aber abzuwarten, ob es der Autobauer auf eine Entscheidung durch ein Oberlandesgericht ankommen lässt. VW hat dies im Abgasskandal bisher vermieden“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

 

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Partner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Für den VW Touareg gibt es unter dem Code 23TG einen weiteren Rückruf wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum Januar 2010 bis Juli 2011.

Porsche kann den Abgasskandal noch nicht zu den Akten legen: Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 18. März 2026 veröffentlichte, müssen Modelle des Porsche Cayenne wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) in die Werkstatt.

Wer einen vom Rückruf 23M4 betroffenen VW T5 fährt und bislang noch nicht darauf reagiert hat, wird demnächst erneut Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder den Kfz-Zulassungsstellen bekommen. In dem Anschreiben werden sie nachdrücklich aufgefordert werden, das Software-Update installieren zu lassen. Ursprünglich sollte das bis zum 29. Mai 2026 geschehen. Ohne das Update droht der Verlust der Zulassung für den VW T5.

Ein Käufer eines VW T5 erhält im Abgasskandal Schadenersatz in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – rund 4.200 Euro. Das hat das OLG Stuttgart mit Urteil vom 20. Mai 2026 (Az. 3 U 5/26) in einem von BRÜLLMANN Rechtsanwälte geführten Verfahren entschieden.

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat dem Käufer eines VW Golf VII mit Urteil vom 29. April 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger erhält nach der Entscheidung fünf Prozent des Kaufpreises zurück.

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 23. März 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 16a U 44/23). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises, da in dem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und er zumindest fahrlässig geschädigt wurde, so das Oberlandesgericht.