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LG Stuttgart verurteilt Porsche im Dieselskandal zu Schadensersatz

Porsche muss im Dieselskandal einem Cayenne-Käufer Schadensersatz zahlen. Durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung habe Porsche den Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sich schadensersatzpflichtig gemacht, entschied das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 25. Oktober 2018 (Az.: 6 O 175/17).

 

„Nachdem bereits zahlreiche Gerichte entschieden haben, dass VW im Abgasskandal schadensersatzpflichtig ist, hat nun – soweit bekannt - erstmals ein Gericht auch Porsche verurteilt. Das Urteil dürfte Strahlkraft in verschiedene Richtungen haben. Denn es geht nicht um den Motor EA 189, sondern um die größeren V6 bzw. V8-Dieselmotoren, die nicht von Porsche gebaut wurden, sondern von der Konzernschwester Audi. Diese Motoren wurden in verschiedene Modellen von Audi, Porsche und VW verbaut. Das aktuelle Stuttgarter Urteil dürfte sich positiv auf weitere Verbraucherklagen auswirken“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

 

In dem konkreten Fall hatte ein Käufer eines Porsche Cayenne Diesel auf Schadensersatz geklagt. Der Cayenne, Baujahr 2014 mit der Schadstoffklasse 6, war aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückgerufen worden, um ein Software-Update aufzuspielen. Durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung habe Porsche über die Zulassungsfähigkeit des Modells getäuscht und den Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Dieser habe damit rechnen müssen, dass das Kraftfahrt-Bundesamt das Fahrzeug stilllegt. Es sei davon auszugehen, dass der Kläger das Fahrzeug bei Kenntnis der Abschalteinrichtung nicht gekauft hätte, so das LG Stuttgart.

 

Für das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung spricht nach Ansicht des Landgerichts Stuttgart ein Schreiben von Porsche an den Käufer. Darin teilte der Autobauer mit, dass in dem Fahrzeug eine Software verbaut sei, die zu einem höheren Ausstoß von Stickoxiden im Straßenverkehr im Vergleich zum Prüfstand führe. Um dies zu beheben, sei ein Software-Update nötig. Dieses Schreiben wertete das Gericht als „Zeugnis der Beklagten gegen sich selbst“. Im Ergebnis muss Porsche den Cayenne zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.

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„Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, kann Porsche noch Berufung einlegen. Es bleibt aber abzuwarten, ob es der Autobauer auf eine Entscheidung durch ein Oberlandesgericht ankommen lässt. VW hat dies im Abgasskandal bisher vermieden“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

 

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Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

Das OLG Celle hat einem Käufer eines Audi A6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 16 U 69/24) entschied das Oberlandesgericht, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der VW T5 ist beliebt und gilt bei seinen Anhängern als robuster und zuverlässiger Reisebegleiter. Doch nicht alle Modelle werden diesem Ruf gerecht. Vielmehr kommt es auf die Motorisierung an, wie ein Bericht von Autobild.de vom 10. Februar 2026 zeigt. Demnach können besonders beim VW T5 mit 180 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA sowie beim T5 2,5 Liter TDI erhebliche Probleme auftreten. Treue Begleiter 

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.