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LIFE TRUST FONDS

DAS BERLINER EMISSIONSHAUS BAC SORGT WEITER FÜR NEGATIVSCHLAGZEILEN VIELE GERICHTE BESTÄTIGEN ANLEGERN ALLERDINGS SCHADENSERSATZANSPRÜCHE.

Stuttgart/Berlin 07.02.2014

Das deutschamerikanische Emissionshaus Berlin Atlantic Capital GmbH (jetzt BeVS 1. Verwaltungs GmbH) hat seit dem Jahr 2004 insgesamt 22 Fonds aufgelegt, die in den Bereichen US-Versicherungspolicen und US-Mobilfunk-Infrastruktur investieren.

Bereits im Januar 2011 musste die BAC auf einer Informationsveranstaltung die Anleger der Life Trust Fonds darüber informieren, dass die Fonds praktisch vor dem Aus stehen. So wurden die Anleger aufgefordert, „auf freiwilliger Basis" ihre Einlage zur Rettung und Restrukturierung der Fonds zu erhöhen - um den ansonsten drohenden Totalverlust abzuwenden.

Seitdem basteln die noch übrig gebliebenen Verantwortlichen Jahr für Jahr am künstlichen Fortbestand der Fonds. Bei realistischer Betrachtung muss man allerdings konstatieren, dass die Anleger, die in diese Fonds investiert haben, wohl mit keinem nennenswerten Rückfluss mehr zu rechnen haben.

Der Statusbericht für die Life Trust Fonds Stand Januar 2014 reiht sich thematisch in das Prinzip „Hoffnungsmache" nahtlos ein. Die Fonds sollen zur Optimierung der steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Situation einmal mehr „umstrukturiert" werden. Dies, so der Wortlaut im Statusbericht, sei ein „komplexer Prozess".

Das Ergebnis dieses Prozesses ist, dass die Life Trust Fondsgesellschaften aufgelöst werden; rein rechtlich gesehen die letztmögliche Maßnahme der Umstrukturierung einer Gesellschaft. So verwundert es auch nicht, dass die Hoffnung des Managements vor allem auf einen möglichen Vergleich mit Wells Fargo gesetzt wird, obwohl zugleich eingeräumt wird, dass es keine durchsetzbare Anspruchsgrundlage gibt.

Aber was ist von einem Management zu erwarten, dass es den Life Trust Anlegern allen ernstes als Erfolg verkauft, dass es bei dem Life Trust Fonds im Gegensatz zu vielen Schiffsfonds immerhin noch keine Insolvenz gegeben hat.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte aus Stuttgart vertritt seit dem Jahr 2011 circa 1.500 Anleger, die in diese Fonds investiert haben. Rechtsanwalt Marcel Seifert von der Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte: „In den Gesprächen mit unseren Mandanten mussten wir feststellen, dass diesen die Lebensversicherungsfonds regelmäßig als eine sichere Anlage empfohlen wurden.

Häufig wurde darauf hingewiesen, dass es angeblich garantierte Rücklaufleistungen bei den Versicherungen gebe, von daher sei immer ein Gegenwert in Gestalt der Versicherungen vorhanden. Aus unserer Sicht haben sich die entsprechenden Berater, die unseren Kunden die Anlage empfohlen haben, daher schadensersatzpflichtig gemacht."

Viele Anleger konnten aufgrund der Tätigkeit von BRÜLLMANN Rechtsanwälte mit ihren Beratern bereits außergerichtliche Vergleiche schließen, welche zum Teil eine Rückerstattung von über 80 % der Einlage vorsahen. In den Fällen, in denen eine außergerichtliche Einigung nicht möglich war, wurden gegen die verschiedensten Beratungsinstitute Klagen eingereicht. „Viele Gerichte haben bislang unsere Auffassung, dass eine Falschberatung zugrunde liegt, bestätigt", so Rechtsanwalt Seifert

  • Landgericht Köln, Az.: 21 O 40/12 vom 02.10.2012
    • Bestätigt durch das OLG
  • Köln Landgericht Berlin, Az.: 2 O 158/12 vom 30.10.2012
  • Landgericht Berlin, Az.: 3 O 243/12 vom 13.11.2013
  • Landgericht Bremen, Az.: 1 O 2420//11 vom 21.11.2012
    • Bestätigt durch OLG Bremen Landgericht Chemnitz, Az.: 7 O 1239/12 vom 21.01.2013
  • Landgericht Heidelberg, Az.: 2 O 126/12 vom 10.05.2013
  • Landgericht Braunschweig, Az.: 5 O 733/12 vom 13.03.2013
  • Landgericht Nürnberg-Fürth, Az.: 6 O 4539/12 vom 18.06.2013
  • Landgericht Konstanz (rechtskräftig), Az.: 5 O 322/12

Es kann daher festgestellt werden, dass Anleger trotz der desolaten wirtschaftlichen Situation der Fonds sehr gute Möglichkeiten haben, erfolgreich Regress zu fordern. Mittlerweile hat die „BAC-Krise" auch die Infrastrukturfonds erreicht.

Auch hier muss die Geschäftsführung nunmehr bspw. für den Infra Trust Fonds 2 Ende 2013 den Anlegern mitteilen, dass die Fonds ohne frisches Kapital nicht weiter überlebensfähig sind. Sollte es der hilflos wirkenden Geschäftsführung nicht gelingen, die Anleger dazu zu gewinnen, der Gesellschaft ein Darlehen zu gewähren, so stehen die Fonds vor dem Aus.

Ein Totalverlust kann auch hier realistischerweise niemand mehr ausschließen. Anlegern der BAC Fonds, die eigentlich eine sichere Anlage erwerben wollten und sich nicht mit derartigen Fragestellungen beschäftigen wollten, ist daher dringend zu empfehlen, sich Rechtsrat bei einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt einzuholen.