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Lkw in Flammen - MAN Rückruf

Es ist immer wieder ein dramatischer Anblick – Lkw stehen auf der Autobahn in Flammen. Erst gestern (15.9.2025) musste die A8 bei Pforzheim wegen eines brennenden Lkw gesperrt werden. Verletzt wurde nach Medienberichten niemand, der Sachschaden soll aber bei mehr als 400.000 Euro liegen.

Glücklicherweise sind bei dem Lkw-Brand keine Personen verletzt worden. Es hätte aber auch anders kommen können. Brennende Lkw sind nicht nur für die Fahrer selbst, sondern auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer und für die Einsatzkräfte eine große Gefahr – und der Brand auf der A8 bei Pforzheim war leider alles andere als ein Einzelfall. Wenige Tage zuvor war bspw. ein Lkw auf der A28 am Dreieck Delmenhorst in Brand geraten.  Ende August brannten zwei Lastwagen auf der A3 bzw. A10.

Von welchem Hersteller die brennenden Lkw sind, wird in den Medienberichten nicht erwähnt. Nach Recherchen des NDR sind besonders häufig Fahrzeuge des Herstellers MAN  und hier insbesondere Lastwagen der Baureihen TGX und TGS aus den Baujahren 2016 bis 2019 betroffen. Besonders prekär ist dabei, dass Lkw dieser Baureihen auch als Tankwagen oder Gefahrguttransporter im Einsatz sind. Das NDR-Magazin „Markt“ berichtete am 14. September 2025 über brennende Lkw auf deutschen Autobahnen.

Im Zuge der Recherche hat das NDR-Magazin das auch als „Kasseler Berge“ bekannte Autobahnteilstück der A7 zwischen Göttingen und dem Kirchheimer Dreieck unter die Lupe genommen. Demnach sei es allein auf diesem Teilstück zwischen Januar 2023 und August 2025 zu 33 Lkw-Bränden gekommen. In 27 Fällen sei ein Fahrzeug des Herstellers MAN betroffen gewesen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat auf die Problematik reagiert und im Oktober 2024 unter der Referenznummer 14254R einen Rückruf für MAN-Lkw der Baujahre Oktober 2016 bis September 2019 angeordnet. Betroffen sind nicht nur die Baureihen TGX und TGS, sondern auch die Bus-Modelle Cityliner, Tourliner, Skyliner und Lions Coach. Nach Angaben des KBA kann es bei den betroffenen Fahrzeugen aufgrund von überaltertem oder verunreinigtem Motoröl zum Motorausfall und ggf. zum Brand kommen. In der Werkstatt sollen beschädigte Teile ausgetauscht werden. Zudem sollen die Ölwechselintervalle verkürzt werden.

Von dem Rückruf sind weltweit rund 37.500 Fahrzeuge betroffen, in Deutschlands sind es knapp 13.700. MAN führt den Rückruf unter dem Code 7979TW bzw. 8062TW durch. Nach Angaben vom MAN sei der Rückruf bislang bei rund 90 Prozent der Fahrzeuge durchgeführt worden.

Dennoch kommt es immer noch zu Bränden. Wie der NDR weiter berichtet, prüft das KBA deshalb, ob die durchgeführten Maßnahmen ausreichen, um die Brandgefahr zu beseitigen.

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„Für Fahrer, Mitfahrer, andere Verkehrsteilnehmer und Einsatzkräfte besteht ein hohes Risiko durch brennende Lkw. Bei Speditionen und anderen Unternehmen können erhebliche wirtschaftliche Schäden auftreten. Sie haben jedoch rechtliche Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Wenn die Brandgefahr auch nach dem Rückruf noch besteht, ist das ein Zeichen dafür, dass die Maßnahme entweder nicht ausreicht oder nicht korrekt durchgeführt wurde. Die Lkw-Besitzer haben in jedem Fall Anspruch darauf, dass der Mangel nachhaltig beseitigt wird. „Wird der Mangel nicht behoben, können Schadenersatzansprüche z.B. Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Kaufvertrag geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Gisevius. Zudem sollte klar sein, dass ein Lkw, der als fahrende Brandgefahr auf den Straßen unterwegs ist, über kurz oder lang seine Zulassung verlieren dürfte.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät betroffene MAN-Halter zu ihren rechtlichen Möglichkeiten und betreut bereits MAN-Eigner in Schadenersatzforderungen.

Über unseren Kooperationspartner motorschaden.de bearbeiten wir das Thema seit über einem Jahr und sorgen tagesaktuell mit der interaktiven Landkarte „Hier brennen MAN-LKW“ für eine beeindruckende Statistik.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/anwalt-automotive oder https://motorschaden.de/man-tgx-motorschaden/

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Aktuelles

Wegen Brandgefahr durch einen möglichen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie muss Ford über 250.000 Ford Kuga Plug-in-Hybride zurückrufen, davon rund 69.000 in Deutschland. Im August hat Ford mit dem Rückruf unter dem Code 25SC4 begonnen.Das Kraftfahrt-Bundesamt führt den Rückruf unter der Referenznummer 15919R und überwacht die Aktion. Nach Angaben der Behörde sind von dem Rückruf Ford Kuga PHEV der Baujahre August 2019 bis März 2026 betroffen. 

Mit steigendem Ölverbrauch fing es an und am Ende hatte der VW 6 einen kapitalen Motorschaden. Reparaturkosten ca. 21.000 Euro. „Ursache für den Motorschaden ist unserer Meinung nach ein Konstruktionsfehler. Wir wollen daher für unseren Mandanten auf Schadenersatz klagen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die ARAG-Rechtsschutzversicherung des T6-Halters verweigerte zwar zunächst die Deckungszusage, doch damit kam sie beim Landgericht Traunstein nicht durch. Mit Urteil vom 29. September 2026 (Az.

Das OLG Hamm hat Audi im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Mit Urteil vom 14. September 2026 (Az. I-8 U 108/25) hat das Oberlandesgericht festgestellt, dass in dem Audi des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises. Das Urteil hat Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Schon Ende November 2024 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), dass Audi Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017 wegen eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zurückrufen muss. Audi führt den Rückruf unter dem Code 23DW durch, das KBA führt den Rückruf unter der Referenznummer 14571. Für  betroffene Audi-Fahrer, die den Rückruf bis jetzt nicht haben durchführen lassen, wird es eng. Ihnen droht die Zwangsstilllegung ihres Fahrzeugs.

Wegen Brandgefahr muss Mercedes Modelle des Mercedes EQA aus dem Produktionszeitraum Februar 2021 bis Juli 2024 zurückrufen. Bei den E-Fahrzeugen kann es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen.  Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts soll deshalb in der Werkstatt die HV-Batterie ausgetauscht werden. Betroffene Käufer müssen das Brandrisiko nicht hinnehmen. Sie können ggf. Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags haben, wie zwei Urteile des Landgerichts Stuttgart vom 30. Juli 2026 zeigen (Az. 53 O 3/26 und 53 O 27/26).

Unter dem Code 25SC4 ruft Ford allein in Deutschland mehr als 67.000 Ford Kuga (PHEV) aus dem Produktionszeitraum August 2019 bis Juni 2026 zurück. Grund für den Rückruf ist, dass es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen kann. Nun hat das Landgericht Regensburg mit Versäumnisurteil vom 27. Juli 2026 (Az. 84 O 872/26) entschieden, dass ein betroffener Ford-Kunde Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und Ford hat inzwischen Einspruch eingelegt.