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Lkw in Flammen - MAN Rückruf

Es ist immer wieder ein dramatischer Anblick – Lkw stehen auf der Autobahn in Flammen. Erst gestern (15.9.2025) musste die A8 bei Pforzheim wegen eines brennenden Lkw gesperrt werden. Verletzt wurde nach Medienberichten niemand, der Sachschaden soll aber bei mehr als 400.000 Euro liegen.

Glücklicherweise sind bei dem Lkw-Brand keine Personen verletzt worden. Es hätte aber auch anders kommen können. Brennende Lkw sind nicht nur für die Fahrer selbst, sondern auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer und für die Einsatzkräfte eine große Gefahr – und der Brand auf der A8 bei Pforzheim war leider alles andere als ein Einzelfall. Wenige Tage zuvor war bspw. ein Lkw auf der A28 am Dreieck Delmenhorst in Brand geraten.  Ende August brannten zwei Lastwagen auf der A3 bzw. A10.

Von welchem Hersteller die brennenden Lkw sind, wird in den Medienberichten nicht erwähnt. Nach Recherchen des NDR sind besonders häufig Fahrzeuge des Herstellers MAN  und hier insbesondere Lastwagen der Baureihen TGX und TGS aus den Baujahren 2016 bis 2019 betroffen. Besonders prekär ist dabei, dass Lkw dieser Baureihen auch als Tankwagen oder Gefahrguttransporter im Einsatz sind. Das NDR-Magazin „Markt“ berichtete am 14. September 2025 über brennende Lkw auf deutschen Autobahnen.

Im Zuge der Recherche hat das NDR-Magazin das auch als „Kasseler Berge“ bekannte Autobahnteilstück der A7 zwischen Göttingen und dem Kirchheimer Dreieck unter die Lupe genommen. Demnach sei es allein auf diesem Teilstück zwischen Januar 2023 und August 2025 zu 33 Lkw-Bränden gekommen. In 27 Fällen sei ein Fahrzeug des Herstellers MAN betroffen gewesen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat auf die Problematik reagiert und im Oktober 2024 unter der Referenznummer 14254R einen Rückruf für MAN-Lkw der Baujahre Oktober 2016 bis September 2019 angeordnet. Betroffen sind nicht nur die Baureihen TGX und TGS, sondern auch die Bus-Modelle Cityliner, Tourliner, Skyliner und Lions Coach. Nach Angaben des KBA kann es bei den betroffenen Fahrzeugen aufgrund von überaltertem oder verunreinigtem Motoröl zum Motorausfall und ggf. zum Brand kommen. In der Werkstatt sollen beschädigte Teile ausgetauscht werden. Zudem sollen die Ölwechselintervalle verkürzt werden.

Von dem Rückruf sind weltweit rund 37.500 Fahrzeuge betroffen, in Deutschlands sind es knapp 13.700. MAN führt den Rückruf unter dem Code 7979TW bzw. 8062TW durch. Nach Angaben vom MAN sei der Rückruf bislang bei rund 90 Prozent der Fahrzeuge durchgeführt worden.

Dennoch kommt es immer noch zu Bränden. Wie der NDR weiter berichtet, prüft das KBA deshalb, ob die durchgeführten Maßnahmen ausreichen, um die Brandgefahr zu beseitigen.

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„Für Fahrer, Mitfahrer, andere Verkehrsteilnehmer und Einsatzkräfte besteht ein hohes Risiko durch brennende Lkw. Bei Speditionen und anderen Unternehmen können erhebliche wirtschaftliche Schäden auftreten. Sie haben jedoch rechtliche Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Wenn die Brandgefahr auch nach dem Rückruf noch besteht, ist das ein Zeichen dafür, dass die Maßnahme entweder nicht ausreicht oder nicht korrekt durchgeführt wurde. Die Lkw-Besitzer haben in jedem Fall Anspruch darauf, dass der Mangel nachhaltig beseitigt wird. „Wird der Mangel nicht behoben, können Schadenersatzansprüche z.B. Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Kaufvertrag geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Gisevius. Zudem sollte klar sein, dass ein Lkw, der als fahrende Brandgefahr auf den Straßen unterwegs ist, über kurz oder lang seine Zulassung verlieren dürfte.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät betroffene MAN-Halter zu ihren rechtlichen Möglichkeiten und betreut bereits MAN-Eigner in Schadenersatzforderungen.

Über unseren Kooperationspartner motorschaden.de bearbeiten wir das Thema seit über einem Jahr und sorgen tagesaktuell mit der interaktiven Landkarte „Hier brennen MAN-LKW“ für eine beeindruckende Statistik.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/anwalt-automotive oder https://motorschaden.de/man-tgx-motorschaden/

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Sekretariat: Frau Kalaitsidou
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Aktuelles

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Audi ruft Modelle des A6, A7 und Q5 wegen Brandgefahr unter dem Code 93AD zurück. Betroffen sind Fahrzeuge in der Plug-in-Variante, die von August 2019 bis August 2024 gebaut wurden. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mitteilt, kann die Hochvolt-Batterie beim Ladevorgang überhitzen, so dass es zum Brand kommen kann.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.

Mit Urteil vom 17. September 2025 hat das OLG München dem Käufer eines VW T6 wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatz zugesprochen (Az. 7 U 1008/25 e). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Wegen Brandgefahr muss Audi die Plug-in-Hybride (PHEV) des Q7, Q8 und A8 zurückrufen. Betroffen sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum zwischen August 2019 und Juli 2024.Beim Laden der Plug-in-Hybride kann es zur Überhitzung der Zellmodule der Hochvoltbatterie und im schlimmsten Fall zum Brand kommen. Das soll durch ein Software-Update der HV-Batterie verhindert werden. Weltweit müssen daher laut KBA insgesamt rund 18.650 Audi Q7, Q8 und A8 in die Werkstatt gerufen werden; in Deutschland sind es knapp 3.000 Plug-in-Hybride.

Im Abgasskandal hat das OLG Karlsruhe einem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 12. Mai 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 250/22). VW habe eine unzulässige Abschalteinrichtung in dem Pkw verwendet und den Käufer fahrlässig geschädigt. Dieser habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.