Viele Motorschäden werden von frustrierten Autobesitzer meist klaglos akzeptiert - zumindest dann, wenn das Auto entsprechend alt und ist und auch gut genutzt wurde. Wenn allerdings ein kapitaler Motorschaden bei 70.000 Kilometern oder früher eintritt und weder Händler noch Hersteller für die Schadensübernahme herangezogen werden können, dann wird aus Frust schnell Wut.
Mega-Klopfen, Mega / Super Knocking oder Hyper-Knocking ist ein motorschädigendes Ereignis bei Verbrennungsprozessen von 4-Takt-Motoren. Durch die Selbstzündung von Schmierölnebel aus dem Turbolader und der Kurbelgehäuseentlüftung kommt es im Brennraum zu unplanmäßigen vorzeitigen Verbrennungen, die den eingespritzten Kraftstoff explosionsartig entzünden. Unterschieden werden muss zwischen Schadensereignissen die bei extrem hohen und extrem niedrigen Drehzahlen auftreten.
Der Anlass ist schon ärgerlich, wenn dann noch was schief geht, ist's doppelt blöd: Nach einem kapitalen Motorschaden müssen Verbrenner- oder Dieselmotoren entweder generalüberholt, besser ausgetauscht werden. Autofahrer, die schon einmal auf den Kosten sitzen geblieben sind, fragen sich, wer Garantie oder zumindest die gesetzliche Gewährleistung, bzw. den Schaden übernimmt?
Können hochwertige Motoröle und optimierte Zündkerzen das Risiko eines Motorschadens verringern? Sicherlich – aber aus juristischer Sicht ist das beim Schadenseintritt durchaus differenziert zu bewerten. Zum einen müssen Autofahrer zwar alles im Rahmen ihrer Möglichkeiten tun, um einen Motorschaden zu vermeiden – dazu gehört neben angemessener Fahrweise, das Einhalten von Inspektionsintervallen und die Nutzung angemessener Betriebsstoffe. Angemessen heißt in diesem Zusammenhang recht eindeutig: „“Vom Fahrzeughersteller zugelassen.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon dann bestehen, wenn der Autohersteller nur fahrlässig, also nicht mit Vorsatz, gehandelt hat. In einem weiteren Urteil vom 10. Juli 2023 stellte der BGH klar, dass sich Schadenersatzansprüche wegen Fahrlässigkeit in der Regel gegen den Fahrzeughersteller und nicht gegen den Motorenhersteller richten (Az.: VIa ZR 1119/22).
Interne Dokumente des Automobilzulieferers Bosch zeigen deutlich auf, wie tief die Autohersteller in den Abgasskandal verstrickt sind. Wie u.a. der Bayerische Rundfunk (BR) am 17. November 2022 berichtet, listet Bosch in den Dokumenten nicht weniger als 44 Funktionen auf, die teilweise von den Autobauern bestellt wurden, und die – so Bosch – möglicherweise gegen Behörden-Bestimmungen verstoßen.