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Luana Energieversorgung Deutschland - Zahlungsausfall droht

Für die Anleger der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland wird es eng. Nachdem Zinszahlungen bereits ausgefallen sind, müssen sie jetzt mit weiteren Zahlungsausfällen rechnen. Das gab die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH als Emittentin der Kapitalanlagen am 4. Februar 2026 bekannt. Die Finanzaufsicht BaFin hat die Pflichtmitteilung veröffentlich.

Grund für die drohenden Zahlungsausfälle ist der Insolvenzantrag der Luana AG, über die am 23. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Die Luana AG ist nicht nur ein mit der Luana Energieversorgung Deutschland GmbH verbundenes Unternehmen, sondern auch ihr größter Schuldner. Nach dem Insolvenzantrag ist es jedoch fraglich, ob sie ihren finanziellen Verpflichtungen noch nachkommen kann.

 

Blockheizkraftwerke Deutschland 5 / 7 und Energieversorgung Deutschland betroffen

 

Der Luana Energieversorgung Deutschland GmbH droht somit der Ausfall  ihrer Forderungen gegen die Luana AG. Das betrifft dann auch die Anleger der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland, da nicht sichergestellt ist, ob die Luana Energieversorgung die Zinszahlungen und Rückzahlungen noch leisten kann. Die Gefahr eines Zahlungsausfalls ist durch den Insolvenzantrag gestiegen, räumt die Gesellschaft ein.

Betroffen von drohenden Zahlungsausfällen sind Anleger der Vermögensanlagen:

  • Blockheizkraftwerke Deutschland 5
  • Blockheizkraftwerke Deutschland 7
  • Energieversorgung Deutschland

Die Emittenten der Blockheizkraftwerke Deutschland 5 und 7 wurden auf die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH verschmolzen.

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Anlegern drohen hohe finanzielle Verluste

 

Nachdem die Anleger schon im Oktober 2025 über den Ausfall der Zinszahlungen informiert wurden, hat sich die Lage noch einmal verschärft. Anleger müssen nun Verluste bis zum Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten. 

Als problematisch für die Anleger könnte sich insbesondere der vereinbarte Nachrang ihrer Forderungen erweisen. Dadurch können die Anleger keine Forderungen gegen die Gesellschaft geltend machen, wenn dadurch eine Insolvenz nur drohen könnte. Sollte eine Insolvenz eintreten, drohen die Anleger leer auszugehen, da sie sich aufgrund des Nachrangs hinter allen anderen Gläubigern anstellen müssen. „Daher sollte zunächst geprüft werden, ob der Nachrang überhaupt wirksam vereinbart wurde. Das ist häufig nicht der Fall, weil die entsprechende Klausel für den Anleger nicht transparent genug formuliert ist“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert.

 

Schadenersatzansprüche prüfen

 

Zudem können auch Anleger auch Ansprüche auf Schadenersatz prüfen lassen. „Nachrangdarlehen sind hochriskante Geldanlagen. Daher hätten die Anleger über die bestehenden Risiken und insbesondere über ihr Totalverlustrisiko von den Anlageberatern bzw. -vermittlern aufgeklärt werden müssen“, so Rechtanwalt Seifert. Wurden Risiken verschwiegen oder verharmlost, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet betroffenen Anlegern zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. gern eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an! 

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
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