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Luana Energy GmbH im vorläufigen Insolvenzverfahren

Das Amtsgericht Hamburg hat am 18. Juli 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Luana Energy GmbH eröffnet (Az. 67c IN 270/25). Betroffen von der Insolvenz sind auch die Anleger der Luana Energy Anleihe (ISIN: DE000A169ND0 / WKN: A169ND). Sie müssen erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Die Luana Energy GmbH war Teil der Luana-Gruppe, wurde aber 2024 ausgegliedert. Die Luana Energy Anleihe 16/28 wurde 2016 mit einem Volumen bis zu zehn Millionen Euro emittiert und hat eine Laufzeit bis 2028. Die Schuldverschreibung wird mit 6,5 Prozent jährlich verzinst, die nächste Zinszahlung wäre im Mai 2026 fällig. Anleger müssen nach der Insolvenz allerdings befürchten, dass es zu keinen weiteren Zinszahlungen und Rückzahlungen kommen wird.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftlichen Verhältnisse der Luana Energy GmbH prüfen, um festzustellen, ob für die reguläre Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist. Ist das der Fall und das Insolvenzverfahren wird regulär eröffnet, können die Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.

„Das Insolvenzverfahren ist aber nicht die einzige Möglichkeit für die Anleger, sich gegen die drohenden finanziellen Verluste zu wehren“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Ebenso können auch Schadenersatzansprüche in Betracht kommen. Forderungen können ggf. gegen die Anlageberater bzw. Anlagevermittler bestehen. Diese hätten die Anleger über die bestehenden Risiken ihrer Geldanlage aufklären müssen. „Wurden Risiken verschwiegen oder verharmlost, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

Darüber hinaus müssen auch die Angaben im Emissionsprospekt vollständig und fehlerfrei sein. Schon irreführende Angaben können einen Schadenersatzanspruch der Anleger auslösen.

Bei der Anleihe der Luana AG (ISIN: DE000A2YPES6) ist es wiederholt zu Verzögerungen bei der Rückzahlung gekommen. Die mit 5 Prozent verzinste Anleihe wäre am 1. Oktober 2024 zur Rückzahlung fällig gewesen, die Anleger wurden aber immer wieder vertröstet. 

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern der Luana Energy GmbH und Luana AG zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. gern eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an! 

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