Rückrufservice

Mängel bei Tesla 3 - Anspruch auf Nacherfüllung geltend gemacht

15.03.2023

Moderne Technik hat so ihre Macken. Das zeigte sich auch bei einem Tesla 3, den ein Verbraucher 2022 bestellt hatte. Das Modell wurde nicht wie gewünscht mit Ultraschallsensoren geliefert, sondern stattdessen sollte auf die kamerabasierten Sensoren „Tesla Vision“ zurückgegriffen werden. Es zeigte sich jedoch, dass Tesla Vision den Ultraschallsensoren technisch hinterherhinkt. „Wir haben für unseren Mandanten gegenüber Tesla daher Anspruch auf Nacherfüllung geltend gemacht“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Tesla 3 ohne Ultraschallsensoren ausgeliefert

Als der Verbraucher sich 2022 für den Tesla 3 entschied, waren die Ultraschallsensoren für ihn ein wichtiges Kaufargument, da diese umfangreiche Funktionen wie u.a. eine akustische Einparkhilfe und verschiedene Fahrassistenzsysteme ermöglichen sollten.

Erst nach Abschluss des Kaufvertrags und Bestellung des Fahrzeugs, teilte Tesla mit, dass das Fahrzeug nicht mit den bestellten Ultraschallsensoren, sondern eben mit den kamerabasierten Sensoren „Tesla Vision“ ausgestattet und geliefert werden könne. „Unserem Mandanten wurde praktisch keine Wahl gelassen“. Dabei räumte Tesla unserem Mandanten hinsichtlich dieser Änderung weder ein Widerrufsrecht noch eine Minderung des Kaufpreises ein“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

Als der Tesla 3 schließlich ausgeliefert wurde, zeigte sich das „Tesla Vision“ gegenüber den Ultraschallsensoren erhebliche Nachteile aufweist. Das wurde besonders bei der Einparkhilfe deutlich, die keinerlei akustische Warnsignale abgibt. Zudem können andere Assistenzsystemen wie der Parkassistent oder das Herbeirufen des Fahrzeugs mit den kamerabasierten Sensoren nicht genutzt werden.

Von diesen Nachteilen war allerdings keine Rede als Tesla mitteilte, dass das Fahrzeug nicht wie bestellt mit den Ultraschallsensoren geliefert werde. Dementsprechend enttäuscht war der Käufer. Er hat nicht das Fahrzeug bekommen, das er ursprünglich bestellt hatte. „Das Fahrzeug weist nicht die zugesicherten Eigenschaften auf und ist daher u.E. mangelhaft. Unser Mandant hat deshalb einen Anspruch auf Nacherfüllung. Wir haben Tesla daher nun unter Fristsetzung aufgefordert, das Fahrzeug nachträglich mit Ultraschallsensoren auszustatten. Kommt Tesla der Aufforderung nicht nach, werden wir weitere rechtliche Schritte einleiten“, so Rechtsanwalt Seifert.

Dass Schadenersatzansprüche gegen Tesla durchgesetzt werden können, zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 21. Februar 2022 (Az.: 26 O 490/20). Hier funktionierten verschiedene Assistenzsysteme bei einem Tesla 3 nicht wie gewünscht. Da Tesla nicht nachbessern wollte, entschied das Gericht, dass das Fahrzeug mangelhaft ist und Tesla Schadenersatz leisten müsse.

Betroffen von Nacherfüllungsansprüchen ist nicht nur der Tesla 3, auch beim Tesla Y sind fehlende Ultraschallsensoren ein Thema.

Verbraucherrecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Die Kanzlei BRÜLLMANN steht Tesla-Kunden für eine kostenlose Erstberatung gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
30.11.2023

Fällt ein Flug wegen Unwetter oder anderen außergewöhnlichen Umständen aus, muss die Fluggesellschaft schnellstmöglich für eine Ersatzbeförderung sorgen, auch wenn dafür auf Flüge oder Umsteigemöglichkeiten anderer Airlines zurückgegriffen werden muss. Das stellte der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 10. Oktober 2023 klar (Az. X ZR 123/22).
08.11.2023

Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 19. Juli 2023 entschieden, dass ein Coaching-Vertrag nichtig ist, weil die Anbieterin nicht über die erforderliche Zulassung gemäß § 12 Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) verfügt (Az.: 304 O 277/22).
20.09.2023

Tesla hat einen kleinen Fehler mit großer Wirkung gemacht. In Kaufverträgen, die bis zum 17. April 2023 geschlossen wurden, hat der US-amerikanische Hersteller in der Widerrufsbelehrung keine Telefonnummer angegeben. Das führt dazu, dass sich die ursprünglich 14-tägige Widerrufsfrist um ein Jahr verlängert. „Tesla-Kunden haben damit gute Chancen, den Widerruf noch fristgerecht zu erklären.
08.09.2023

Coachings werden praktisch für alle Lebenslagen angeboten. Neben seriösen Anbietern gibt es auch unter den Online-Coaches schwarze Schafe, die vollmundig schnell große Erfolge versprechen und am Ende enttäuschte Teilnehmer zurücklassen. Für sie war das Online-Coaching nicht nur unbrauchbar, sie sitzen zum Teil auch noch in kostspieligen Verträgen fest. „Es gibt aber verschiedene Möglichkeiten, aus einem unbrauchbaren Coaching-Vertrag auszusteigen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
13.07.2023

Wurde ihr Flug annulliert, können Reisende selbst bestimmen, wann sie einen kostenlosen Ersatzflug antreten möchten. Auch wenn der Ersatzflug erst deutlich später stattfindet, müssen sie keine Zuzahlung leisten. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 27. Juni 2023 entschieden (Az.: X ZR 50/22). Voraussetzung ist nur, dass der gewünschte Ersatzflug noch nicht ausgebucht ist.
28.06.2023

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte vom Flugpassagieren mit Urteil vom 9. Mai 2023 weiter gestärkt (Az.: X ZR 15/20). Der BGH entschied, dass EU-Fluggäste bei Verspätungen auch dann Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben, wenn die Verspätung bei einem Teilflug außerhalb der EU eintritt. Entscheidend sei nur, dass die Flugreise in der EU begonnen habe.