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Main Compass Consulting GmbH zur Rückzahlung verurteilt - Urteile LG Frankfurt

Jeweils 6.900 Euro hatten die Kläger der Main Compass Consulting GmbH gezahlt, damit diese ihnen die Rückkehr von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ermöglicht. Sie erhalten ihr Geld zuzüglich Zinsen zurück. Das hat das Landgericht Frankfurt mit Urteilen vom 6. August 2026 entschieden (Az. 2-23 O 115/26 und 2-23 O 116/26) entschieden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

„Das Landgericht Frankfurt ist unserer Argumentation gefolgt, dass unsere Mandanten getäuscht wurden. Das Gericht hat daher die Gesellschaft, einen ehemaligen Geschäftsführer und einen Mitarbeiter gesamtschuldnerisch zur Rückzahlung verurteilt. Darüber hinaus sind unsere Mandanten zu keinen weiteren Ratenzahlungen aus dem Vertrag verpflichtet“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der die Urteile erstritten hat.

 

Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung 

 

Für privat Krankenversicherte, die über 55 Jahre alt sind, ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich. Mit dieser Situation sahen sich auch die beiden Mandanten von BRÜLLMANN Rechtsanwälte konfrontiert. Die Main Compass Consulting GmbH zeigte ihnen einen Weg auf, wie der Wechsel in die GKV auch für Menschen über 55 Jahre möglich ist – über eine Krankenversicherung im Ausland für mindestens 18 Monate.

Dazu hatte die Main Compass Consulting ein Konzept ausgetüftelt: In der Slowakei wurde durch einen Familienangehörigen eigens die Firma Traxvont s.r.o. gegründet. Mit diesem Unternehmen sollte ein Arbeitsverhältnis fingiert und die Kunden der Main Compass Consulting gemeldet werden.

Arbeitsverhältnis im Ausland

 

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„Von diesem Konzept wussten unsere Mandanten allerdings nichts. Sie gingen davon aus, dass sie lediglich eine Krankenversicherung im Ausland abschließen und nach 18 Monaten in Deutschland in die GKV wechseln können. Dass sie während dieser Zeit ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis im Ausland eingehen müssen, wurde unseren Mandanten in den Beratungsgesprächen mit einem beklagten Mitarbeiter der Main Compass Consulting GmbH verschwiegen“, so Rechtsanwalt Seifert.

 

Vergütungsvereinbarung Dienstleistungspaket ORT abgeschlossen

 

Im Glauben, dass alles einen legalen Weg geht, schlossen sie mit der Main Compass Consulting GmbH eine sog. „Vergütungsvereinbarung Dienstleistungspaket ORT“ ab. Dabei wurde ihnen „eine erfolgreiche Rückführung in die gesetzliche Krankenversicherung“ vertraglich garantiert. Im Gegenzug leisteten sie jeweils eine Einmalzahlung in Höhe von 6.900 Euro und sollten weitere 18 Monatsraten in Höhe von 850 Euro leisten. Ab dem 19. Monat sollte dann der Wechsel in die GKV in Deutschland erfolgen.

Als sie schließlich noch einen als „Abrufvertrag“ bezeichneten Arbeitsvertrag mit der Traxvont s.r.o. in der Slowakei unterschreiben sollten, wurden die Kläger misstrauisch. „Unsere Mandanten sind getäuscht worden. Wir haben deshalb auf Rückzahlung der geleisteten Einmalzahlung geklagt“, so Rechtsanwalt Seifert.

 

Klage auf Rückzahlung erfolgreich

 

Die Klage war in beiden Fällen erfolgreich. Das LG Frankfurt bestätigte, dass die geschlossenen Dienstleistungsverträge gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) verstoßen und daher nichtig seien.

Kern der Dienstleistungsverträge sei der Wechsel von der PKV in die GKV für Menschen ab 55 Jahren gewesen, für die ein solcher Wechsel grundsätzlich nicht mehr in Betracht kommt. Dass es sich dabei nicht nur um Unterstützungsleistungen handelte, ergebe sich u.a. daraus, dass die Main Compass Consulting GmbH die erfolgreiche Rückführung in die GKV garantierte und sich vertraglich verpflichtete, den vollständigen Wechsel von der PKV in die GKV für den Kunden abzuwickeln, stellte das Gericht klar. Zudem habe der Vertrag auch die Beratung der Kunden zu den Anforderungen an einen Wechsel in die GKV umfasst. Weiter habe die Main Compass Consulting die erforderlichen Dokumente besorgt und sich um die Wahl einer Krankenkasse sowie eines Arbeitgebers im Ausland gekümmert. Eine Erlaubnis für diese Tätigkeiten gemäß § 3 RDG habe die Beklagte nicht gehabt, stellte das LG Frankfurt weiter klar.

 

Kunden wurden getäuscht

 

Es sei auch davon auszugehen, dass die Kläger nicht über die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit im Ausland informiert wurden. Eine solche Tätigkeit sei aber Voraussetzung für einen Wechsel in die GKV in Deutschland gewesen. Darüber seien die Kläger getäuscht worden, führte das LG Frankfurt aus und verurteilte die Beklagten gesamtschuldnerisch zur Rückzahlung der geleisteten Einmalzahlungen in Höhe von jeweils 6.900 Euro. Die Kläger hätten den Vertrag nach Überzeugung des LG Frankfurt nicht abgeschlossen, wenn sie vollständig informiert worden wären. „Da die geschlossenen Verträge von Anfang an nichtig waren, müssen unsere Mandanten auch die monatlichen Raten in Höhe von 850 Euro nicht leisten“, ergänzt Rechtsanwalt Seifert.

 

Fazit: Geld zurückholen

 

„Uns sind vergleichbare Fälle bekannt. Die Urteile des Landgerichts Frankfurt zeigen, dass Kunden der Main Compass Consulting GmbH gute Aussichten haben, ihr Geld zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte vertritt bereits Mandanten in ähnlichen Fällen und gibt Betroffenen zum Pauschalpreis von 149 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Einschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/versicherungsrecht

 

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