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Markus Frick: Anleger erhält vom Landgericht Berlin Schadensersatz zugesprochen – Urteil rechtskräftig

Der gelernte Bäcker Markus Frick hatte sich vor Jahren einen Namen als (vermeintlicher) Börsenexperte gemacht. Hunderte von Anlegern besuchten seine Seminare und abonnierten die von ihm herausgegebene E-Mail-Hotline, in welcher er ein Musterdepot, die sogenannte Zehntausenderanlage bewarb. Hier sprach er Empfehlungen für vermeintlich expandierende Firmen aus, so insbesondere für Stargold Mines, Star Energy, und Russoil. In vielen Fällen handelte es sich jedoch schlicht um „Luftnummern“.

Was die Abonnenten der kostenpflichtigen E-Mail-Hotline ebenfalls nicht wussten, war, dass Markus Frick sich in einigen Fällen mit den von ihm empfohlenen Aktien zuvor über ein komplexes Firmengeflecht mit Aktien eingedeckt hatte und, nachdem die Kurse dann aufgrund seiner Empfehlung explosionsartig gestiegen waren, profitierte. Das Landgericht Berlin hat den sogenannten „Börsencoach“ Markus Frick deswegen zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten auf Bewährung verurteilt.

Nach den Feststellungen des Gerichts musste sich Frick dafür verantworten, dass er für die von ihm ausgesprochenen Empfehlungen im Zeitraum zwischen September 2005 und Juni 2007 nicht darauf hingewiesen hat, dass er an der Kursentwicklung ein eigenes wirtschaftliches Interesse hatte.

Jetzt hat das Landgericht Berlin – soweit ersichtlich – erstmals einem Anleger der von der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte aus Stuttgart vertreten wurde, Schadensersatz in Höhe von € 8.094,00 nebst Zinsen zugesprochen. Dabei handelt es sich, was bemerkenswert ist, um ein Anerkenntnisurteil, dass heißt, dass Markus Frick den Schadensersatzanspruch anerkannt hat – das Urteil ist rechtskräftig. Frick hat bereits gezahlt!

Rechtsanwalt Marcel Seifert von der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte: „Wir konnten in dem Verfahren nachweisen, dass sich unser Mandant praktisch eins zu eins an die Empfehlungen, die Markus Frick in seiner E-Mail-Hotline ausgesprochen hat, gehalten hat. Es ging hierbei um die Aktien emQtec und Russoil. Das Gericht hat in dem Verfahren darauf hingewiesen, dass es eine Verurteilung für sicher halte, weil der Kläger nachgewiesen habe, dass er sich sowohl bezüglich des Kaufs als auch des Verkaufs der Aktien genau an die Empfehlung von Herrn Frick gehalten habe. Es hat daher Frick geraten, den Anspruch aus Kostengründen anzuerkennen, was dieser dann auch tat.

Das Urteil hat nach Ansicht von BRÜLLMANN Rechtsanwälte auch Bedeutung für viele weitere Anleger, denn Markus Frick soll auch in anderen Fällen „getrickst“ haben. So wurde Frick zum zweiten Mal – jetzt vom Landgericht Frankfurt am Main – verurteilt; gegen das Urteil wurde Revision eingelegt, somit ist es noch nicht rechtskräftig.

In diesem Verfahren geht es um den Börsenbrief Deutscher Aktiendienst, der – angeblich - von einem Joachim Schindler herausgegeben wurde. Die Ermittlungsbehörden fanden jedoch heraus, dass es diesen Herrn gar nicht gibt; vielmehr soll auch hier Frick die Fäden gezogen haben und wertlose Aktien „hochgejubelt“ haben. Hier wurde den Anlegern insbesondere im Mai 2012 empfohlen, Aktien der Autev AG, LetsBuyIt Group AG, und Venatus Interactive PLC zu kaufen. Kurze Zeit später waren die Aktien wertlos.

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Anleger, die Abonnent der Email Hotline oder des Deutschen Aktiendienstes waren, sollten daher von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche möglich sind. Die Erfolgsaussichten sind, wie das Annerkenntnisurteil zeigt, gut.

 


 

MARKUS FRICK - DER BÖRSENCOACH

Der gelernte Bäckermeister Markus Frick moderierte auf dem Fernsehsender N24 seine eigene Börsensendung „Make Money“ und schrieb Bücher mit Titeln wie „Ich mache Sie reich: Der Mann, der Millionäre macht“ oder „Das Geld liegt auf der Straße: Das 30-Tage-Programm für mehr Erfolg und Gewinn“. Zudem gab er auch einen Börsenbrief heraus, den Anleger für relativ viel Geld (ca. 900 € pro Jahr) abonnieren konnten.

Fast 20.000 Anleger hatten den Börsenbrief des Herrn Markus Frick abonniert – viele haben seinen Aktientipps vertraut. Im Jahr 2007 haben viele der Anleger durch die dramatischen Kurseinbrüche bei den Aktien der Unternehmen Star Energy, Stargold Mines und Russoil sehr viel Geld verloren.

Zunächst ermittelte die Bankenaufsicht Bafin und später auch die Staatsanwaltschaft gegen Markus Frick. Im Jahre 2007 wurden die Privat- und Geschäftsräume von Herrn Frick durchsucht.

In einem der spektakulärsten Wirtschaftsprozesse in Deutschland wurde Herr Markus Frick von der Großen Strafkammer des Landgerichts Berlin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Im Strafprozess räumte Markus Frick Fehler ein und gab an, dass er mit Geschädigten bereits 867 Vergleiche im Gesamtwert von rund 4,6 Millionen Euro geschlossen hat.

Die strafrechtliche Verurteilung von Herrn Frick ändert aber nichts daran, dass jeder Geschädigte seine Ansprüche selbständig zivilrechtlich durchsetzen muss.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte betreut eine Vielzahl von ehemaligen Abonnenten des Börsendienstes von Herrn Markus Frick. In vielen Fällen wurden Klagen beim zuständigen Landgericht Berlin gegen Herr Markus Frick eingereicht.

Aufgrund der grundsätzlich guten Erfolgsaussichten übernehmen in der Regel die Rechtsschutzversicherungen unserer Mandanten auch die Kosten für einen Prozess gegen Herrn Markus Frick.

Wir beraten Sie gerne.

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