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MARO Genossenschaft insolvent

Die MARO Genossenschaft für selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen ist insolvent und hat am 15. März 2024 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht München hat dem Antrag entsprochen. Zudem hat das AG München am 27. März 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die MARO Projektentwicklungsgesellschaft eröffnet.

Für die Anleger, die Genossenschaftsanteile gezeichnet haben, sind das beunruhigende Nachrichten. Sie müssen um ihr investierte Geld fürchten, auch wenn der Geschäftsbetrieb vorerst unverändert weiterläuft.

Die Maro Genossenschaft betreibt mehrere Mehrgenerationen-Wohnprojekte sowie Demenz-Wohngemeinschaften. Neben den bestehenden Objekten sind weitere Projekte in Bau oder in Planung.

Wie die Maro Genossenschaft in einer Pressemitteilung vom 15. März 2024 mitteilte, wurde eine Finanzierungszusage für ein Projekt in Landsham in der Nähe von München zurückgezogen. Darum könne der Bau derzeit nicht fortgesetzt werden und gleichzeitig sei die Liquidität des Unternehmens aufgrund der Zahlungsverpflichtungen erheblich belastet. Dies habe im Wesentlichen zur Stellung des Insolvenzantrags geführt.

In dem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung soll mit Hilfe eines Sachwalters an einem Sanierungskonzept gearbeitet und die Genossenschaft wieder auf wirtschaftlich tragfähige Füße gestellt werden. Währenddessen werde der Geschäftsbetrieb unverändert fortgeführt, teilt die Maro mit.

Gelingt die Kehrtwende nicht, endet die Insolvenz in Eigenverwaltung in einem regulären Insolvenzverfahren. „Die Anleger bzw. Mitglieder der Genossenschaft müssen sich auf finanzielle Verluste einstellen. Um dies zu vermeiden, können aber auch ihre rechtlichen Möglichkeiten geprüft werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

So können die Möglichkeiten einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung geprüft werden. Dann müsste ein Auseinandersetzungsguthaben ermittelt werden. Darüber hinaus kann auch geprüft werden, ob den Genossenschaftsmitgliedern Ansprüche auf Schadenersatz zustehen. „Das ist der Fall, wenn der Anlageberater oder -vermittler nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt hat und sich dadurch schadenersatzpflichtig gemacht hat“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet den Genossenschaftsmitgliedern zum Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

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Aktuelles

Rund 42.000 Euro hatte ein Sparkassen-Kunde bei einer Phishing-Attacke verloren. Das OLG Karlsruhe hat nun mit Urteil vom 23. Dezember 2025 (Az. 17 U 113/23) entschieden, dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Damit hat das Oberlandesgericht die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe bestätigt (Az.: 2 O 312/22).

Rund 3.200 Schließfächer haben die Täter bei ihrem Einbruch in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen aufgebrochen und geplündert. Betroffene des Raubs stehen vor einem enormem finanziellen Schaden, zumal der Inhalt der Schließfächer nach Angaben der Sparkasse standardmäßig nur bis zu einem Betrag von 10.300 Euro versichert ist. „Die Sparkasse kann ggf. aber auch über diese Summe hinaus in der Haftung stehen, wenn sie gegen ihre Sicherungspflichten verstoßen hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29.

Seit Ende 2024 warten Anleger der Anleihe der Luana AG (ISIN: DE000A2YPES6) auf die Rückzahlung. Nun ist die Gesellschaft insolvent. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat am 23. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Luana AG eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger müssen nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für Kunden einer Sparkasse in Gelsenkirchen endete das Jahr 2025 mit einem Schock. Bei einem Einbruch in die Filiale wurden rund 3.200 Schließfächer aufgebrochen. Ein Polizeisprecher hat von einer Schadenssumme im mittleren zweistelligen Millionenbereich gesprochen, die genaue Schadenssumme steht aber noch nicht fest. Nach Medienberichten könnte sie aber noch höher liegen.  Für die betroffenen Kunden der Sparkasse in Gelsenkirchen stellt sich natürlich die Frage, welche Möglichkeiten sie haben, sich gegen den finanziellen Verlust zu wehren.

Anleger der Inhaberschuldverschreibung ProReal Secur 1 müssen weiter auf ihr Geld warten. Wie die Geschäftsführung der Gesellschaft am 4. Dezember 2025 bekanntgab, wird keine Rückzahlung zum Jahresende erfolgen. Stattdessen wird die Laufzeit erneut um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. 

130.000 Euro hatte ein Anleger bei der Pro Sachwerte Invest GmbH angelegt und verloren. Nun erhält er sein Geld samt Zinsen zurück. Das hat das Landgericht Duisburg entschieden (Az. 10 O 236/24). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass der Anlageberater seine Informationspflichten verletzt hat und daher zum Schadenersatz verpflichtet ist“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.