Rückrufservice

MARO Genossenschaft insolvent

Die MARO Genossenschaft für selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen ist insolvent und hat am 15. März 2024 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht München hat dem Antrag entsprochen. Zudem hat das AG München am 27. März 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die MARO Projektentwicklungsgesellschaft eröffnet.

Für die Anleger, die Genossenschaftsanteile gezeichnet haben, sind das beunruhigende Nachrichten. Sie müssen um ihr investierte Geld fürchten, auch wenn der Geschäftsbetrieb vorerst unverändert weiterläuft.

Die Maro Genossenschaft betreibt mehrere Mehrgenerationen-Wohnprojekte sowie Demenz-Wohngemeinschaften. Neben den bestehenden Objekten sind weitere Projekte in Bau oder in Planung.

Wie die Maro Genossenschaft in einer Pressemitteilung vom 15. März 2024 mitteilte, wurde eine Finanzierungszusage für ein Projekt in Landsham in der Nähe von München zurückgezogen. Darum könne der Bau derzeit nicht fortgesetzt werden und gleichzeitig sei die Liquidität des Unternehmens aufgrund der Zahlungsverpflichtungen erheblich belastet. Dies habe im Wesentlichen zur Stellung des Insolvenzantrags geführt.

In dem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung soll mit Hilfe eines Sachwalters an einem Sanierungskonzept gearbeitet und die Genossenschaft wieder auf wirtschaftlich tragfähige Füße gestellt werden. Währenddessen werde der Geschäftsbetrieb unverändert fortgeführt, teilt die Maro mit.

Gelingt die Kehrtwende nicht, endet die Insolvenz in Eigenverwaltung in einem regulären Insolvenzverfahren. „Die Anleger bzw. Mitglieder der Genossenschaft müssen sich auf finanzielle Verluste einstellen. Um dies zu vermeiden, können aber auch ihre rechtlichen Möglichkeiten geprüft werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

So können die Möglichkeiten einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung geprüft werden. Dann müsste ein Auseinandersetzungsguthaben ermittelt werden. Darüber hinaus kann auch geprüft werden, ob den Genossenschaftsmitgliedern Ansprüche auf Schadenersatz zustehen. „Das ist der Fall, wenn der Anlageberater oder -vermittler nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt hat und sich dadurch schadenersatzpflichtig gemacht hat“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet den Genossenschaftsmitgliedern zum Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Der Aachener Spar- und Stiftungsfonds wird abgewickelt; die Fondsimmobilien sollen verkauft werden. Für die Anleger des offenen Immobilienfonds bedeutet dies zunächst, dass sie ihre Anteile nicht mehr zurückgeben können. Ebenso sind finanzielle Verluste im Zuge der Abwicklung möglich.

Mit knapp 10.000 Euro hatte sich ein Ehepaar an der Vermögensanlage treeme – mein Baumfairvermögen der inzwischen insolventen Green Wood International AG beteiligt. Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 24. August 2026 (Az. 2-25 O 147/25 / nicht rechtskräftig) erhält es sein Geld zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass sich der Anlageberater wegen einer fehlerhaften Anlageberatung schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Kunden der DKB  Bank sind erneut ins Visier von Betrügen geraten. Diese verschicken derzeit Phishing-Mails, in denen sie aufgefordert werden, sich neu zu authentifizieren. Ansonsten müsse ihr Online-Banking vorübergehend deaktiviert werden. Die Mails stammen nicht von der DKB Bank und sind nichts anderes als ein Betrugsversuch. „Links bzw. Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, warnt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 6. August 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren über den Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG eröffnet (Az. 10 IN 326/26). Anleger müssen erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für den Fonds DF Deutsche Finance Investment 17 – Club Deal Boston II wird voraussichtlich Insolvenz angemeldet werden müssen. Die Anleger sollen darüber bereits schriftlich informiert worden sein. Für sie stellt sich nun vor allem die Frage, wie sie sich gegen die drohenden finanziellen Verluste wehren können.

Betrug beim Online-Banking ist weit verbreitet. Das Geld der Opfer muss aber nicht endgültig verloren sein, wie ein Urteil des OLG Frankfurt zeigt (Az. 29 U 100/24). Die Entscheidung macht deutlich, dass Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche gegen den Inhaber des Empfängerkontos haben können, wenn dieser als sogenannter Finanzagent oder Geldwäscher fungiert.