„Da steckt der Wurm drin“ ist eine verbreitete Redewendung, wenn etwas nicht so funktioniert, wie es soll. Wenn im Auto die Software „verrücktspielt“, kann der sog. Kupferwurm der Grund sein. Aktuell ist der Mazda CX-60 in der Plug-in und auch in der Mildhydrid-Version vom Kupferwurm betroffen. Dieser kann zu Fehlfunktionen der Software über irreführende Warnfunktionen bis zum Ausfall des Motors führen, wie autozeitung.de am 2. Januar 2025 berichtete.
Demnach sind in Deutschland rund 11.000 Mazda CX-60 als Plug-in-Hybrid und als Mildhybrid, die zwischen dem 15. März 2022 und Ende Juli 2024 gebaut wurden, von dem Problem betroffen. Der japanische Autohersteller ruft die SUVs auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) zurück, um die Fehler zu beheben.
Bei den betroffenen Fahrzeugen können ernstzunehmende Probleme auftreten und Systeme ganz oder teilweise ausfallen, z.B. springt der Verbrenner-Motor nicht mehr, die Kühlung für die Hochvoltbatterie fällt aus oder die Rundumkamera funktioniert nicht.
Mazda sieht daher ein Bündel von Maßnahmen vor, um die Fehler abzustellen. Unter der Aktionsnummer AR056A sollen verschiedene Variationen eines Mangels behoben werden, die je nach Produktionsdatum und Spezifikation des Fahrzeugs auftreten können. So kann es vorkommen, dass der Motor nach dem automatischen Motorstopp nicht wieder anspringt. Bei Mildhybrid-Modellen kann wiederum die Kupplung, die Elektro- und Verbrennungsmotor verbindet, unter bestimmten Bedingungen nicht richtig einrücken. Dieser Fehler kann z.B. auftreten, wenn der Motor während des EV-Fahrens neu gestartet wird oder er unmittelbar nach dem Übergang vom Motorbetrieb zum EV-Betrieb neu gestartet wird. Schließlich können beim Start auch verschiedene Warnmeldungen aufleuchten und Funktionen wie Entfroster, Sicherheitsgurtwarnung oder Rundumsichtkamera nicht ordnungsgemäß funktionieren. Um diese Fehler zu beheben, sollen die entsprechenden Steuermodule neu programmiert werden.
Unter der Aktionsnummer AR058A soll eine fehlerhafte Software-Programmierung durch die Neuprogrammierung des Steuermoduls Dash-ESU behoben werden. Die fehlerhafte Programmierung führt dazu, dass beim Starten verschiedene Warnmeldungen, u.a. die Motorwarnleuchte, aufleuchten. Zudem kann das Kühlsystem für die Hochspannungsbatterie nicht ordnungsgemäß funktionieren.
Beim Rückruf mit dem Aktionscode AR061A sollen Probleme mit der Software des Kombiinstruments behoben werden. Diese können dazu führen, dass dem Fahrer keine Aufforderung zur Betätigung des Lenkrads angezeigt wird.
Die Liste der Mängel ist lang und sollte von den betroffenen Mazda-Fahrern durchaus ernst genommen werden. Grundsätzlich haben sie Anspruch auf ein mangelfreies Autos. „Da noch viele jüngere Fahrzeuge betroffen sind, können die betroffenen Mazda-Käufer ggfs. Ansprüche aus Gewährleistung haben. Können sie ihr Fahrzeug aufgrund eines Mangels nicht vollständig nutzen, können ihnen noch weitere rechtliche Ansprüche zustehen“, sagt Rechtsanwalt Frederik M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät betroffene Mazda-Fahrer gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.
Mehr Informationen: https://bruellmann.de/anwalt-automotive oder https://motorschaden.de/
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