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Mazda CX-60 - Rückruf für rund 11.000 Fahrzeuge

„Da steckt der Wurm drin“ ist eine verbreitete Redewendung, wenn etwas nicht so funktioniert, wie es soll. Wenn im Auto die Software „verrücktspielt“, kann der sog. Kupferwurm der Grund sein. Aktuell ist der Mazda CX-60 in der Plug-in und auch in der Mildhydrid-Version vom Kupferwurm betroffen. Dieser kann zu Fehlfunktionen der Software über irreführende Warnfunktionen bis zum Ausfall des Motors führen, wie autozeitung.de am 2. Januar 2025 berichtete.

Demnach sind in Deutschland rund 11.000 Mazda CX-60 als Plug-in-Hybrid und als Mildhybrid, die zwischen dem 15. März 2022 und Ende Juli 2024 gebaut wurden, von dem Problem betroffen. Der japanische Autohersteller ruft die SUVs auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) zurück, um die Fehler zu beheben.

Bei den betroffenen Fahrzeugen können ernstzunehmende Probleme auftreten und Systeme ganz oder teilweise ausfallen, z.B. springt der Verbrenner-Motor nicht mehr, die Kühlung für die Hochvoltbatterie fällt aus oder die Rundumkamera funktioniert nicht.

Mazda sieht daher ein Bündel von Maßnahmen vor, um die Fehler abzustellen. Unter der Aktionsnummer AR056A sollen verschiedene Variationen eines Mangels behoben werden, die je nach Produktionsdatum und Spezifikation des Fahrzeugs auftreten können. So kann es vorkommen, dass der Motor nach dem automatischen Motorstopp nicht wieder anspringt. Bei Mildhybrid-Modellen kann wiederum die Kupplung, die Elektro- und Verbrennungsmotor verbindet, unter bestimmten Bedingungen nicht richtig einrücken. Dieser Fehler kann z.B. auftreten, wenn der Motor während des EV-Fahrens neu gestartet wird oder er unmittelbar nach dem Übergang vom Motorbetrieb zum EV-Betrieb neu gestartet wird. Schließlich können beim Start auch verschiedene Warnmeldungen aufleuchten und Funktionen wie Entfroster, Sicherheitsgurtwarnung oder Rundumsichtkamera nicht ordnungsgemäß funktionieren. Um diese Fehler zu beheben, sollen die entsprechenden Steuermodule neu programmiert werden.

Unter der Aktionsnummer AR058A soll eine fehlerhafte Software-Programmierung durch die Neuprogrammierung des Steuermoduls Dash-ESU behoben werden. Die fehlerhafte Programmierung führt dazu, dass beim Starten verschiedene Warnmeldungen, u.a. die Motorwarnleuchte, aufleuchten. Zudem kann das Kühlsystem für die Hochspannungsbatterie nicht ordnungsgemäß funktionieren.

Beim Rückruf mit dem Aktionscode AR061A sollen Probleme mit der Software des Kombiinstruments behoben werden. Diese können dazu führen, dass dem Fahrer keine Aufforderung zur Betätigung des Lenkrads angezeigt wird.

Die Liste der Mängel ist lang und sollte von den betroffenen Mazda-Fahrern durchaus ernst genommen werden. Grundsätzlich haben sie Anspruch auf ein mangelfreies Autos. „Da noch viele jüngere Fahrzeuge betroffen sind, können die betroffenen Mazda-Käufer ggfs. Ansprüche aus Gewährleistung haben. Können sie ihr Fahrzeug aufgrund eines Mangels nicht vollständig nutzen, können ihnen noch weitere rechtliche Ansprüche zustehen“, sagt Rechtsanwalt Frederik M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät betroffene Mazda-Fahrer gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/anwalt-automotive oder https://motorschaden.de/

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Aktuelles

Feuchtigkeit in Wohnmobilen, Transportern und anderen Fahrzeugen ist nicht nur ein Ärgernis, sondern kann zu teuren Folgeschäden führen. Die Gründe für den Feuchtigkeitseintritt können vielfältig sein, strittig ist oft, wer für die Kosten aufkommen muss. „Liegt ein Konstruktionsfehler vor, muss in der Regel der Autohersteller oder der Händler die Kosten für die notwendigen Reparaturen übernehmen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Für den Kia Niro EV gibt es einen Rückruf wegen Brandgefahr. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 24. Juli 2026 veröffentlichte, besteht durch einen Fehler im Managementsystem der Hochvolt-Batterie erhöhte Brandgefahr bei der Elektro-Variante des Kia Niro.Wie das KBA weiter angibt, kann durch den Fehler die Überwachung der HV-Batterie eingeschränkt sein. Das kann zu einer Überhitzung der Batterie und im schlimmsten Fall zum Fahrzeugbrand führen. Software-Update für Batteriemanagementsystem 

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 64.000 Volvo XC40 Plug-in-Hybride müssen weltweit zurückgerufen werden. Grund für den Rückruf ist Brandgefahr in der Hochspannungsbatterie, wie Safety Gate, das Schnellwarnsystem der EU, am 10. Juli 2026 meldete. Demnach sind Volvo XC40 PHEV der Baujahre 2020 bis 2022 von dem Rückruf betroffen, den Volvo unter dem Code R10388 durchführt. Bei der Maßnahme wird die Hochvolt-Batterie auf einen möglichen Herstellungsfehler überprüft. Dieser Fehler kann im schlimmsten Fall zur Überhitzung der Batterie und zum Brand führen.  

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.