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Mazda CX-60 - Rückruf für rund 11.000 Fahrzeuge

„Da steckt der Wurm drin“ ist eine verbreitete Redewendung, wenn etwas nicht so funktioniert, wie es soll. Wenn im Auto die Software „verrücktspielt“, kann der sog. Kupferwurm der Grund sein. Aktuell ist der Mazda CX-60 in der Plug-in und auch in der Mildhydrid-Version vom Kupferwurm betroffen. Dieser kann zu Fehlfunktionen der Software über irreführende Warnfunktionen bis zum Ausfall des Motors führen, wie autozeitung.de am 2. Januar 2025 berichtete.

Demnach sind in Deutschland rund 11.000 Mazda CX-60 als Plug-in-Hybrid und als Mildhybrid, die zwischen dem 15. März 2022 und Ende Juli 2024 gebaut wurden, von dem Problem betroffen. Der japanische Autohersteller ruft die SUVs auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) zurück, um die Fehler zu beheben.

Bei den betroffenen Fahrzeugen können ernstzunehmende Probleme auftreten und Systeme ganz oder teilweise ausfallen, z.B. springt der Verbrenner-Motor nicht mehr, die Kühlung für die Hochvoltbatterie fällt aus oder die Rundumkamera funktioniert nicht.

Mazda sieht daher ein Bündel von Maßnahmen vor, um die Fehler abzustellen. Unter der Aktionsnummer AR056A sollen verschiedene Variationen eines Mangels behoben werden, die je nach Produktionsdatum und Spezifikation des Fahrzeugs auftreten können. So kann es vorkommen, dass der Motor nach dem automatischen Motorstopp nicht wieder anspringt. Bei Mildhybrid-Modellen kann wiederum die Kupplung, die Elektro- und Verbrennungsmotor verbindet, unter bestimmten Bedingungen nicht richtig einrücken. Dieser Fehler kann z.B. auftreten, wenn der Motor während des EV-Fahrens neu gestartet wird oder er unmittelbar nach dem Übergang vom Motorbetrieb zum EV-Betrieb neu gestartet wird. Schließlich können beim Start auch verschiedene Warnmeldungen aufleuchten und Funktionen wie Entfroster, Sicherheitsgurtwarnung oder Rundumsichtkamera nicht ordnungsgemäß funktionieren. Um diese Fehler zu beheben, sollen die entsprechenden Steuermodule neu programmiert werden.

Unter der Aktionsnummer AR058A soll eine fehlerhafte Software-Programmierung durch die Neuprogrammierung des Steuermoduls Dash-ESU behoben werden. Die fehlerhafte Programmierung führt dazu, dass beim Starten verschiedene Warnmeldungen, u.a. die Motorwarnleuchte, aufleuchten. Zudem kann das Kühlsystem für die Hochspannungsbatterie nicht ordnungsgemäß funktionieren.

Beim Rückruf mit dem Aktionscode AR061A sollen Probleme mit der Software des Kombiinstruments behoben werden. Diese können dazu führen, dass dem Fahrer keine Aufforderung zur Betätigung des Lenkrads angezeigt wird.

Die Liste der Mängel ist lang und sollte von den betroffenen Mazda-Fahrern durchaus ernst genommen werden. Grundsätzlich haben sie Anspruch auf ein mangelfreies Autos. „Da noch viele jüngere Fahrzeuge betroffen sind, können die betroffenen Mazda-Käufer ggfs. Ansprüche aus Gewährleistung haben. Können sie ihr Fahrzeug aufgrund eines Mangels nicht vollständig nutzen, können ihnen noch weitere rechtliche Ansprüche zustehen“, sagt Rechtsanwalt Frederik M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät betroffene Mazda-Fahrer gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/anwalt-automotive oder https://motorschaden.de/

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Aktuelles

Unter dem Code 25SC4 ruft Ford allein in Deutschland mehr als 67.000 Ford Kuga (PHEV) aus dem Produktionszeitraum August 2019 bis Juni 2026 zurück. Grund für den Rückruf ist, dass es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen kann. Nun hat das Landgericht Regensburg mit Versäumnisurteil vom 27. Juli 2026 (Az. 84 O 872/26) entschieden, dass ein betroffener Ford-Kunde Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und Ford hat inzwischen Einspruch eingelegt.

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Der sogenannte „Öltod“ beim VW T5 ist für betroffene Fahrzeughalter ein besonders ärgerliches und kostspieliges Problem. Betroffen sind insbesondere T5 aus den Baujahren 2009 bis 2015  mit dem 2.0 BiTDI-Motor und dem Motorkennbuchstaben CFCA. Das Schadensbild beginnt häufig mit einem auffällig steigenden Motorölverbrauch und kann schließlich in einem kapitalen Motorschaden enden.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Feuchtigkeit in Wohnmobilen, Transportern und anderen Fahrzeugen ist nicht nur ein Ärgernis, sondern kann zu teuren Folgeschäden führen. Die Gründe für den Feuchtigkeitseintritt können vielfältig sein, strittig ist oft, wer für die Kosten aufkommen muss. „Liegt ein Konstruktionsfehler vor, muss in der Regel der Autohersteller oder der Händler die Kosten für die notwendigen Reparaturen übernehmen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.