Rückrufservice

Mehr Verbraucherschutz beim Autokauf

Die Digitalisierung hat viele Bereiche erfasst und Hightech steckt inzwischen in vielen Produkten unseres täglichen Bedarfs. Das hat auch Auswirkungen auf das Kaufrecht, das bei Kaufverträgen ab dem 1. Januar 2022 einen höheren Verbraucherschutz bei Produkten mit digitalen Elementen vorsieht. Das betrifft natürlich auch den Autokauf, denn auch in Fahrzeugen finden sich immer mehr digitale Anwendungen, z.B. bei diversen Assistenzsystemen oder dem Navigationssystem. Die EU-Warenkaufrichtlinie 2019/771 hat daher den Begriff des Sachmangels neu definiert und die Rechte der Autokäufer dadurch gestärkt.

Je mehr digitale Technik im Auto verwendet wird, umso mehr ist es erforderlich, die entsprechenden Updates aufzuspielen. Der gewerbliche Verkäufer ist verpflichtet, diese Updates für einen gewissen Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Wie lange diese Pflicht besteht, kann im Kaufvertrag individuell geregelt werden. In den vorvertraglichen Informationen kann der Händler seine Pflicht zur Verfügungstellung der Updates allerdings ausschließen, auch wenn es sich um einen Neuwagen handelt. „Ist das nicht der Fall und der Händler stellt die Updates dennoch nicht bereit, liegt ein Sachmangel vor, der vom Händler beseitigt werden muss“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Lässt der Käufer das Update nicht installieren, steht der Händler allerdings nicht in der Haftung, wenn das Gerät deshalb nicht ordnungsgemäß funktioniert. Allerdings muss der Händler den Käufer zuvor über die Folgen eines nicht vorgenommenen Updates aufgeklärt haben.

 

Begriff des Sachmangels erweitert

 

Sachmängel können natürlich nicht nur bei digitalen Updates, sondern praktisch auch bei anderen Funktionen des Fahrzeugs auftreten. Der Käufer hat den Anspruch, dass der Sachmangel kostenfrei beseitigt wird. Dabei wurde der Begriff des Sachmangels erweitert und die Rechte des Käufers dadurch gestärkt. Neben den objektiven Elementen umfasst der Sachmangel nun auch subjektive Komponenten. 

Objektiv muss ein Fahrzeug für die gewöhnliche Verwendung geeignet sein und eine Beschaffenheit aufweisen, die der Käufer erwarten kann. Zubehör und Anleitungen müssen beigefügt sein. Subjektiv können die Ansprüche des Käufers darüber hinausgehen und die gewünschte Beschaffenheit, Verwendung des Fahrzeugs und Zubehör kann vertraglich vereinbart werden. Rechtsanwalt Seifert: „Werden die objektiven oder die subjektiven Vereinbarungen nicht erfüllt, liegt ein Sachmangel vor.“ Ein Sachmangel liegt auch schon vor, wenn Montage- und Installationsanleitungen fehlen oder unbrauchbar sind.

Automotive

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

 

Käufer kann Ansprüche innerhalb von zwei Jahren geltend machen

 

Liegt ein Sachmangel vor, kann der Autokäufer seine Ansprüche innerhalb von zwei Jahren nach Übergabe eines Sachmangels geltend machen. Zeigt sich der Mangel erst kurz vor Ablauf dieser Frist und kann innerhalb der Sachmängelhaftungszeit nicht mehr repariert werden, steht der Händler dennoch für vier weitere Monate, ab dem Zeitpunkt, zu dem der Mangel auftrat, in der Haftung. Nach der Beseitigung des Mangels haftet der Händler noch für zwei Monate. Bei Gebrauchtfahrzeugen kann vertraglich geregelt werden, dass der Händler nur ein Jahr für Sachmängel haftet. Diese Regelung darf jedoch nicht in den AGB „versteckt“ werden.

 

Beweislastumkehr zu Gunsten des Käufers verlängert

 

Zu Gunsten des Käufers hat sich die Beweislastumkehr beim Sachmangel auf ein Jahr verlängert. In der Praxis bedeutet das, dass bei einem Mangel, der innerhalb des ersten Jahres nach Übergabe des Fahrzeugs auftritt, davon ausgegangen wird, dass er schon bei der Übergabe des Fahrzeugs vorlag und der Händler beweisen müsste, dass kein Mangel vorlag.

Probleme beim Autokauf können komplex und vielschichtig sein. Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte unterstützt Autokäufer bei der Wahrung ihrer Rechte.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/anwalt-automotive 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das OLG Karlsruhe hat dem Käufer eines Mercedes E 350 CDI mit Urteil vom 14. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 4 U 128/23). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Das Landgericht Köln hat dem Käufer eines VW Golf VII mit Urteil vom 13. März 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 6 S 166/22). In dem Golf 1,6 TDI kämen unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz. Der Käufer habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Brandenburg hat dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 5 U 106/23). In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz. Der Kläger habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Im Abgasskandal haben sich die Chancen auf Schadenersatz beim VW T6 durch die Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 erheblich erhöht. Rechtsanwalt Gisevius hat für Käufer eines VW T6 bereits Schadenersatzansprüche an verschiedenen Landgerichten und Oberlandesgerichten erstritten.

Wegen Brandgefahr muss Volvo weltweit rund 73.000 Plug-in-Hybride zurückrufen. Betroffen sind nach einem Bericht des Fachmagazins „auto motor sport“ die Baureihen Volvo S60, V60, S90, V90, XC60 und XC90 der Baujahre 2020 bis 2022.

Die Aussichten auf Schadenersatz wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung sind beim VW T5 enorm gestiegen. Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius hat an einer Reihe von Gerichten Schadenersatzansprüche für T5-Käufer durchgesetzt.