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Mercedes Abgasskandal: DUH legt Gutachten zu unzulässigen Abschalteinrichtungen vor

Ein Gutachten setzt die Daimler AG im Abgasskandal weiter unter Druck. Demnach hat Daimler in einer Mercedes E-Klasse mit der Abgasnorm Euro 6 acht bislang unbekannte Abschalteinrichtungen verwendet, gab die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in einer Pressekonferenz am 5. November 2021 bekannt.

Das Gutachten wurde von dem renommierten Kfz-Software-Experten Felix Domke im Auftrag einer US-amerikanischen Anwaltskanzlei erstellt. Das Ergebnis sei eindeutig, so die DUH. Durch die Verwendung der Abschalteinrichtungen werde die Wirkung des SCR-Katalysators bei der Abgasreinigung deutlich reduziert. Die zulässigen Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß würden dadurch unter normalen Betriebsbedingungen deutlich überschritten.

„Die gefundenen Abschalteinrichtungen aktivieren sich in Fahrsituationen, die auf der Straße üblich sind“, zitiert die DUH in ihrer Pressemitteilung den Experten Domke. Und weiter: Schon bei normaler Fahrweise verhindere immer mindestens eine Abschalteinrichtung die Verbesserung des Emissionsausstoßes. So würden laut Domke u.a. die Zufuhr des zur Abgasreinigung notwendigen Harnstoffs AdBlue oder die Abgasrückführungsrate reduziert, teilt die DUH weiter mit.

Die Ergebnisse des Gutachtens werden von Abgasmessungen der DUH bei einem Mercedes E 350 T mit der Abgasnorm Euro 6 gestützt. Während die Grenzwerte auf dem Prüfstand eingehalten werden, sei der Stickoxid-Ausstoß auf der Straße um bis zu 500 Prozent gestiegen, so die DUH. Weder aus physikalischen Gründen noch aus Gründen des Motorschutzes seien die Abschalteinrichtungen notwendig. Es gehe nur um Profitmaximierung, so DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch.

Ein Sprecher von Daimler hat nach Medienberichten mitgeteilt, dass die beschriebenen Funktionen bekannt und nicht als unzulässige Abschalteinrichtungen zu bewerten sind. „Die Stellungnahme ist wenig überraschend. Trotz zahlreicher Rückrufe durch das Kraftfahrt-Bundesamt steht Daimler regelmäßig auf dem Standpunkt, dass die beanstandeten Funktionen legal sind. Das sehen die Gerichte jedoch zunehmend anders und verurteilen Daimler im Abgasskandal zu Schadenersatz“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

So haben u.a. die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg entschieden, dass Daimler sich durch die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen schadenersatzpflichtig gemacht hat. Auch der EuGH hat mit Urteil vom 17.12.2020 (Az.: C-693/18) deutlich, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr zu höheren Emissionswerten führen als im Prüfmodus. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung möglich.

„Vor diesem Hintergrund dürfte es für Daimler schwer sein, die Gerichte von der Zulässigkeit der beanstandeten Funktionen zu überzeugen. Es bestehen daher gute Chancen, Schadenersatz gegen Daimler durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.