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Mercedes Abgasskandal: DUH legt Gutachten zu unzulässigen Abschalteinrichtungen vor

Ein Gutachten setzt die Daimler AG im Abgasskandal weiter unter Druck. Demnach hat Daimler in einer Mercedes E-Klasse mit der Abgasnorm Euro 6 acht bislang unbekannte Abschalteinrichtungen verwendet, gab die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in einer Pressekonferenz am 5. November 2021 bekannt.

Das Gutachten wurde von dem renommierten Kfz-Software-Experten Felix Domke im Auftrag einer US-amerikanischen Anwaltskanzlei erstellt. Das Ergebnis sei eindeutig, so die DUH. Durch die Verwendung der Abschalteinrichtungen werde die Wirkung des SCR-Katalysators bei der Abgasreinigung deutlich reduziert. Die zulässigen Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß würden dadurch unter normalen Betriebsbedingungen deutlich überschritten.

„Die gefundenen Abschalteinrichtungen aktivieren sich in Fahrsituationen, die auf der Straße üblich sind“, zitiert die DUH in ihrer Pressemitteilung den Experten Domke. Und weiter: Schon bei normaler Fahrweise verhindere immer mindestens eine Abschalteinrichtung die Verbesserung des Emissionsausstoßes. So würden laut Domke u.a. die Zufuhr des zur Abgasreinigung notwendigen Harnstoffs AdBlue oder die Abgasrückführungsrate reduziert, teilt die DUH weiter mit.

Die Ergebnisse des Gutachtens werden von Abgasmessungen der DUH bei einem Mercedes E 350 T mit der Abgasnorm Euro 6 gestützt. Während die Grenzwerte auf dem Prüfstand eingehalten werden, sei der Stickoxid-Ausstoß auf der Straße um bis zu 500 Prozent gestiegen, so die DUH. Weder aus physikalischen Gründen noch aus Gründen des Motorschutzes seien die Abschalteinrichtungen notwendig. Es gehe nur um Profitmaximierung, so DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch.

Ein Sprecher von Daimler hat nach Medienberichten mitgeteilt, dass die beschriebenen Funktionen bekannt und nicht als unzulässige Abschalteinrichtungen zu bewerten sind. „Die Stellungnahme ist wenig überraschend. Trotz zahlreicher Rückrufe durch das Kraftfahrt-Bundesamt steht Daimler regelmäßig auf dem Standpunkt, dass die beanstandeten Funktionen legal sind. Das sehen die Gerichte jedoch zunehmend anders und verurteilen Daimler im Abgasskandal zu Schadenersatz“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

So haben u.a. die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg entschieden, dass Daimler sich durch die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen schadenersatzpflichtig gemacht hat. Auch der EuGH hat mit Urteil vom 17.12.2020 (Az.: C-693/18) deutlich, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr zu höheren Emissionswerten führen als im Prüfmodus. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung möglich.

„Vor diesem Hintergrund dürfte es für Daimler schwer sein, die Gerichte von der Zulässigkeit der beanstandeten Funktionen zu überzeugen. Es bestehen daher gute Chancen, Schadenersatz gegen Daimler durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Aktuelles

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.

Mit Urteil vom 17. September 2025 hat das OLG München dem Käufer eines VW T6 wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatz zugesprochen (Az. 7 U 1008/25 e). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das OLG Karlsruhe einem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 12. Mai 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 250/22). VW habe eine unzulässige Abschalteinrichtung in dem Pkw verwendet und den Käufer fahrlässig geschädigt. Dieser habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Bei Klagen im Abgasskandal kommt es immer wieder vor, dass die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage verweigert. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Versicherungsnehmer mit Urteil vom 15. Oktober 2025 erheblich gestärkt (Az. IV ZR 86/24). Der BGH hat deutlich gemacht, dass der Deckungsschutz in der Regel mit dem Erwerb des Fahrzeugs besteht und nicht erst, wenn es auf den Käufer zugelassen ist.

Das OLG Stuttgart hat einem Käufer eines Mercedes E 220 CDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mercedes habe in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet und den Kläger zumindest fahrlässig geschädigt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG Stuttgart mit Urteil vom 25. März 2025 (Az. 22 U 835/21).