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Mercedes Abgasskandal - Gerichte sprechen Schadenersatz zu

Daimler hat im Abgasskandal eine weitere Schlappe vor einem Oberlandesgericht kassiert. Das OLG Köln verurteilte Daimler am 5. November bei einem Mercedes Marco Polo zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz (Az.: 7 U 35/20). Das OLG Köln kam zu der Überzeugung, dass Daimler auch bei dem Wohnmobil unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat.

Zuvor haben auch schon das OLG Naumburg und verschiedene Landgerichte Daimler verurteilt. So hat beispielsweise das Landgericht Fulda die Daimler AG im Mercedes-Abgasskandal mit Urteil vom 15. Oktober 2020 zu Schadenersatz verurteilt (Az. 2 O 187/20). Grund war eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form einer sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung habe Daimler den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sei zum Schadenersatz verpflichtet, so das Gericht. In der Praxis bedeutet das: Auto zurückgeben, Geld zurück bekommen. „Daimler muss den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten und das Fahrzeug zurücknehmen“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

OLG Naumburg und OLG Köln verurteilen Daimler zu Schadensersatz

Die Entscheidung des Landgerichts Fulda ist kein Einzelfall. Immer mehr Gerichte verurteilen Daimler im Abgasskandal zu Schadenersatz. Mit dem OLG Naumburg hat am 18. September 2020 erstmals ein Oberlandesgericht Daimler verurteilt: Der Autohersteller muss einen Mercedes GLK 220 CDI 4Matic mit dem Dieselmotor OM 651 und der Schadstoffklasse Euro 5 zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten (Az.: 8 U 8/20). Grund für die Entscheidung war auch hier, dass Daimler eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung verwendet hat. Daimler habe den Vorwurf nicht widerlegen können, so das OLG Naumburg, das die Revision zum BGH nicht zugelassen hat.

Das OLG Köln sah bei dem Mercedes Benz Marco Polo 250 Diesel mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen, die im Paket dazu führen, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus eingehalten, im realen Straßenverkehr aber verfehlt werden. Diesen Vorwurf habe Daimler nicht widerlegen können. Auch das OLG Köln hat die Revision nicht zugelassen.

Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamts

Vereinfacht gesagt, sorgt die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung für eine verzögerte Aufwärmung des Motoröls. Dadurch wird auch der Stickoxid-Ausstoß gesenkt. Allerdings ist diese Funktion nahezu nur im Prüfmodus aktiv, so dass der Stickoxid-Ausstoß im normalen Straßenverkehr wieder erheblich steigt. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wertete diese Funktion als unzulässige Abschalteinrichtung und ordnete im Juni 2019 den Rückruf für bestimmte Varianten des Mercedes GLK 220 CDI 4Matic mit der Abgasnorm Euro 5 an. Die Funktion wird allerdings auch in anderen Modellen verwendet. Weitere Rückrufe folgten. Auch wegen anderer unzulässiger Abschalteinrichtungen ordnete das KBA den Rückruf verschiedener Mercedes-Modelle an.

Gerichte urteilen verbraucherfreundlich

Immer mehr Gerichte sehen Daimler inzwischen in der sekundären Darlegungslast und fordern den Autohersteller auf, die Funktionsweise der Abschalteinrichtungen darzulegen und  zu erklären, warum sie ausnahmsweise zulässig sein sollten. Das gelingt Daimler regelmäßig nicht und so häufen sich die verbraucherfreundlichen Urteile. Hier nur einige Beispiele für verbraucherfreundliche Entscheidungen, die kürzlich ergangen sind:

  • OLG Köln, Urteil vom 05.11.2020, Az.: 7 U 35/20
  • Landgericht Stuttgart, Urteil vom 19.10.2020, Az.: 26 O 254/19
  • Landgericht Fulda, Urteil vom 15.10.2020, Az.: 2 O 187/20
  • Landgericht Stuttgart, Urteil vom 09.10.2020, Az.: 14 O 89/20
  • Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 18.09.2020, Az.: 8 U 8/20
  • Landgericht Heilbronn, Urteil vom 27.08.2020, Az.: Bm 6 O 324/19
  • Landgericht Stuttgart, Urteil vom 27.08.2020, Az.: 10 O 126/20

„Dies ist nur ein Ausschnitt und regelmäßig kommen weitere verbraucherfreundliche Urteile und Beschlüsse hinzu. Das zeigt, das gute Chancen bestehen, Schadenersatz im Mercedes-Abgasskandal durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Rückenwind für Schadenersatzklagen

Abgas-Skandal

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Die Chancen auf Schadenersatz sind noch weiter gestiegen, nachdem die EuGH-Generalanwältin Eleanora Sharpston Ende April in ihren Schlussanträgen zur Rechtssache C-693/18 deutlich gemacht hat, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem höheren Emissionsausstoß führen.

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Aktuelles

Im Abgasskandal hat das Thüringer Oberlandesgericht dem Käufer eines Audi A6 Schadensersatz zugesprochen (Az.: 3 U 347/24). Das OLG kam zu der Überzeugung, dass Audi in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters eingesetzt und den Kläger geschädigt hat.

Volvo rutscht tief in den Abgasskandal. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf für Dieselfahrzeuge des Typs Volvo XC60 2.0 mit der Abgasnorm Euro 5 angeordnet. Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung.

Weil in seinem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung im Form eines Thermofensters verbaut ist, hat der Käufer eines VW T5 Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 12. Juni 2025 entschieden (Az. 211 C 2001/25).

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Zehn Prozent des Kaufpreises erhält der Käufer eines Skoda Octavia zurück. Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet wurde, habe der Käufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, entschied das Landgericht Trier mit Urteil vom 7. März 2025 (Az.: 1 S 64/24).