Rückrufservice

Mercedes Abgasskandal landet am 14. Dezember vor dem BGH - VI ZR 314/20

Der Abgasskandal bei Mercedes beschäftigt den Bundesgerichtshof. Eine geplante Verhandlung zum Mercedes-Abgasskandal am 27. Oktober 2020 wurde nun zwar abgesagt (Az.: VI ZR 162/20), dafür wurde eine andere terminiert. Der BGH wird dann am 14. Dezember 2020 erstmals eine Schadensersatzklage gegen Daimler im Dieselskandal verhandeln (Az.: VI ZR 314/20).

Über die Gründe, warum die für den 27. Oktober geplante Verhandlung abgesagt wurde, kann nur spekuliert werden. Der BGH ließ dazu in einer kurzen Pressemitteilung nur verlauten, dass der klagende Autokäufer die Revision zurückgezogen hat. „Auch im VW-Abgasskandal wurden Verhandlungen vor dem BGH häufiger noch kurzfristig abgesagt. Erst dieses Jahr im Mai hat der BGH dann entschieden, dass VW im Abgasskandal grundsätzlich schadenersatzpflichtig ist. Ebenso wird der Mercedes-Abgasskandal irgendwann am BGH verhandelt werden. Möglicherweise schon am 14. Dezember, wenn die Verhandlung nicht erneut abgesagt wird“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Klage wegen Thermofenster

In dem Fall, der im Dezember in Karlsruhe verhandelt werden soll, geht es um das sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung. Innerhalb dieses Temperaturbereichs arbeitet die Abgasrückführung vollständig. Der Kläger, der 2016 einen gebrauchten Mercedes E 350 CDI mit dem Motor des Typs OM 642 und der Schadstoffklasse Euro 5 gekauft hat, wirft Daimler vor, dass die Abgasrückführung bei seinem Fahrzeug schon bei Außentemperaturen unter 7 Grad um bis zu 45 Prozent reduziert und schließlich ganz abgeschaltet wird. Dies sei eine unzulässige Abschalteinrichtung, die dafür sorgt, dass die Grenzwerte für den Emissionsausstoß zwar im Prüfmodus, nicht aber im realen Straßenverkehr eingehalten werden.

Daimler beruft sich darauf, dass die Funktion aus Gründen des Motorschutzes zulässig sei. Die Abgasrückführung werde zudem erst bei Außentemperaturen unter -50 Grad ganz abgeschaltet.

Das OLG Koblenz hatte die Klage mit Urteil vom 10. Februar 2020 abgewiesen (Az.: 12 U 1039/19). Unabhängig davon, ob das Thermofenster eine zulässige oder unzulässige Funktion ist, sei Daimler zumindest keine Sittenwidrigkeit vorzuwerfen. Es könne nicht ohne weiteres unterstellt werden, dass Daimler in dem Bewusstsein agiert hätte, möglicherweise eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden.

Daimler unter Druck

„Seit diesem Urteil des OLG Koblenz hat sich in der Rechtsprechung einiges getan. Nicht nur der BGH hat VW im Abgasskandal verurteilt, auch der Druck auf Daimler ist in den zurückliegenden Wochen enorm gestiegen. Verschiedene Gerichte sehen Daimler in der sekundären Darlegungslast. Der Autobauer kann sich nicht länger hinter Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen verstecken, sondern muss sich zur Funktionsweise der Abschalteirichtungen konkret äußern und darlegen, warum sie ausnahmsweise zulässig sein sollten“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.

EuGH-Generalanwältin: Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig

Das Argument, dass die Funktionen aus Motorschutzgründen zulässig sind, überzeugt nicht, nachdem die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston am 30. April erklärt hat, dass sie Abschalteirichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem erhöhten Emissionsausstoß führen. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung zulässig. „Funktionen wie ein Thermofenster, die den Motor langfristig vor Versottung schützen sollen, zählen dementsprechend nicht zu den zulässigen Ausnahmen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

OLG Naumburg verurteilt Daimler

Bei der Verhandlung vor dem BGH geht es um das Thermofenster bei der Abgasrückführung. Rechtsanwalt Gisevius weist darauf hin, dass Daimler eine ganze Reihe von Mercedes-Dieselmodellen auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts zurückrufen musste. Das KBA hatte z.B. die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als unzulässige Abschalteinrichtung, die entfernt werden muss, eingestuft. In diesem Zusammenhang hat Daimler auch vor einem Oberlandesgericht eine Niederlage kassiert. Das OLG Naumburg entschied mit Urteil vom 18. September 2020, dass Daimler einen Mercedes GLK 220 CDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten muss (Az.: 8 U 8/20).

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

 

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

Das OLG Celle hat einem Käufer eines Audi A6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 16 U 69/24) entschied das Oberlandesgericht, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der VW T5 ist beliebt und gilt bei seinen Anhängern als robuster und zuverlässiger Reisebegleiter. Doch nicht alle Modelle werden diesem Ruf gerecht. Vielmehr kommt es auf die Motorisierung an, wie ein Bericht von Autobild.de vom 10. Februar 2026 zeigt. Demnach können besonders beim VW T5 mit 180 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA sowie beim T5 2,5 Liter TDI erhebliche Probleme auftreten. Treue Begleiter 

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.