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Mercedes Abgasskandal - OLG Frankfurt hält Schadenersatz für möglich

Im Abgasskandal hat ein weiteres Oberlandesgericht zu erkennen gegeben, dass es Schadenersatzansprüche gegen Daimler für möglich hält. Mit Urteil vom 20. Mai 2021 hob das OLG Frankfurt die klageabweisende erstinstanzliche Entscheidung auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Frankfurt zurück (Az.: 3 U 7/20).

Der Kläger in dem Verfahren hatte im Juli 2013 einen Mercedes E 350 CDI Coupe als Gebrauchtwagen gekauft. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs OM 642 mit der Abgasnorm Euro 5 ausgestattet. Einen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts für das Modell hat es nicht gegeben, Daimler bot im Rahmen einer freiwilligen Maßnahme allerdings ein Software-Update an. 

Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung mehrerer unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend. So erkenne eine Motorsteuerungs-Software ein enges Temperaturfenster, das der Temperatur beim Durchfahren des Prüfmodus entspricht. Dann werde die Abgasreinigung durch Abgasrückführung, Abgasnachbehandlung und andere Maßnahmen erheblich optimiert im Vergleich zu Temperaturen außerhalb dieses Fensters. Außerdem kämen noch weitere Funktionen wie die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung zum Einsatz. Im Ergebnis sorgten die Funktionen dafür, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand zwar eingehalten werden, im realen Straßenverkehr die Emissionen aber wieder steigen.

Das Landgericht Frankfurt hatte die Klage als Vortrag „ins Blaue hinein“ abgewiesen. Es gebe keine Anhaltpunkte für eine unzulässige Software. Das sah das OLG Frankfurt im Berufungsverfahren jedoch anders. 

Der Kläger habe schlüssig vorgetragen, dass in dem Fahrzeug die sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung zum Einsatz kommt. Durch diese Funktion werde der Kühlmittelkreislauf künstlich kühl gehalten, so dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten werden. Im Straßenverkehr sei diese Funktion jedoch nicht aktiv, so dass die Emissionswerte steigen. Eine solche Funktion wäre als unzulässige Abschalteinrichtung zu werten und der Kläger wäre dann sittenwidrig geschädigt worden, stellte das OLG Frankfurt klar. Der Kläger habe zum Beweis die Einholung eines Sachverständigengutachtens angeboten. Das hätte das Landgericht nicht ablehnen dürfen. Es hätte in die Beweisaufnahme einsteigen müssen, rügte das OLG Frankfurt. Das Unterlassen einer solchen Beweisaufnahme stelle einen wesentlichen Verfahrensfehler dar, da der Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör verletzt wurde. Das LG Frankfurt muss den Fall nun neu verhandeln.

„Die Rechtsprechung im Mercedes-Abgasskandal wird zunehmend verbraucherfreundlicher. Auch das OLG Frankfurt hat seine bisherige Rechtsprechung geändert und hält eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung für möglich. Die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg haben Daimler bereits zu Schadenersatz verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

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Der VW T5 ist beliebt und gilt bei seinen Anhängern als robuster und zuverlässiger Reisebegleiter. Doch nicht alle Modelle werden diesem Ruf gerecht. Vielmehr kommt es auf die Motorisierung an, wie ein Bericht von Autobild.de vom 10. Februar 2026 zeigt. Demnach können besonders beim VW T5 mit 180 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA sowie beim T5 2,5 Liter TDI erhebliche Probleme auftreten. Treue Begleiter 

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Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.