Rückrufservice

Mercedes Abgasskandal - OLG Köln erhöht den Druck auf Daimler

Daimler kann sich im Abgasskandal nicht länger hinter Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen verstecken. Vielmehr muss sich der Autobauer zur Funktionsweise von Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung äußern. Eine entsprechende Verfügung hat das OLG Köln am 18. Mai 2020 erlassen (Az.: 24 U 419/19).

In dem Verfahren geht es um das sog. Thermofenster, das Daimler bei zahlreichen Mercedes-Dieselmodellen bei der Abgasreinigung einsetzt. Nach der Verfügung des OLG Köln muss Daimler darlegen, ab welchen Temperaturen und in welcher Weise die Abgasrückführung des streitgegenständlichen Fahrzeugs gesteuert wird. Ebenso muss der Autohersteller erklären, warum dieses Funktion notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen. Zudem muss Daimler ausführen, warum die Steuerung der Abgasrückführung länger arbeitet, als zum Anlassen des Motors erforderlich ist.

Auch der 16a. Zivilsenat des OLG Stuttgart hat von Daimler bereits verlangt, sich im Rahmen der sekundären Darlegungslast zur Funktionsweise der Abschalteinrichtungen zu äußern und warum sie notwendig und daher zulässig sein soll. Das OLG Nürnberg verlangt in einer Verfügung vom 28. Mai 2020, dass Daimler die Rückrufanordnung des Kraftfahrt-Bundesamts offenlegt. Passagen zur Erläuterung der vom KBA beanstandeten Funktionen dürfen nicht geschwärzt oder müssen zumindest in eigenen Worten dargelegt werden (Az.: 5 U 144/20).

„Die Gerichte erhöhen im Abgasskandal den Druck auf Daimler. Das gilt umso mehr, nachdem die EuGH-Generalanwältin Eleanora Sharpston am 30. April klargemacht hat, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie zu einem erhöhten Emissionsausstoß im realen Straßenbetrieb führen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die EuGH-Generalanwältin führte weiter aus, dass Ausnahmen nur in engen Grenzen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors zulässig seien. Funktionen, die den Motor vor Verschleiß oder Versottung schützen sollen, zählen nicht zu diesen Ausnahmen.

„Nach diesen klaren Ausführungen dürfte es für Daimler schwer werden, die Gerichte davon zu überzeugen, dass Thermofenster bei der Abgasreinigung zulässig sind. Entsprechend steigen auch die Chancen, Schadensersatzansprüche gegen Daimler durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0 800 000 1959
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.

Wegen erhöhten Stickoxid-Emissionen muss Volvo einen umfangreichen Rückruf durchführen. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt am 18. Dezember 2024 veröffentlichte, sind Modelle des Volvo S90, V90, XC60 und XC90 der Baujahre 2017 bis 2020 von dem Rückruf betroffen.

Für den VW Transporter veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im September 2024 einen Rückruf wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Da der Rückruf Fahrzeuge der Baujahre 2009 bis 2015 betrifft, ist davon auszugehen, dass es sich um den VW T5 handelt. Die betroffenen Fahrzeuge werden unter dem Code 23M4 zurückgerufen.

Der Abgasskandal hat den VW Phaeton erreicht. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 7. Januar 2025 veröffentlichte, muss VW weltweit mehr als 91.000 Phaeton der Baujahre 2004 bis 2008 zurückrufen. In Deutschland sind rund 9.400 VW Phaeton betroffen.

Immer mehr Diesel, insbesonders in der Schadstoffklasse Euro 6, scheitern an der Abgasuntersuchung. Die Grenzwerte in Bezug auf Feinstaub werden nicht eingehalten und nicht selten muss der Dieselpartikelfilter ausgetauscht werden. Allerdings: Es gibt Anzeichen, dass die Kosten dafür wohl vom Hersteller übernommen werden müssen.Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir gern zur Verfügung. Einen ausführlichen Artikel zum Thema können Sie hier lesen.