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Mercedes Abgasskandal - Rechtsschutzversicherung muss Deckung übernehmen

Gute Nachricht für geschädigte Mercedes-Käufer im Abgasskandal. Eine Rechtsschutzversicherung kann sich nicht vor der Übernahme der Kosten drücken und muss Deckungsschutz für ein anstehendes Verfahren vor dem OLG Stuttgart übernehmen. Das hat das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 2. Februar 2022 entschieden (Az.: 9 O 257/21). Der Kläger habe in dem Berufungsverfahren ausreichende Erfolgsaussichten, so dass die ARAG Rechtsschutzversicherung ihrem Versicherungsnehmer eine Deckungszusage für das Verfahren erteilen müsse, machte das LG Düsseldorf deutlich.

In dem Fall geht es um einem Mercedes ML 350 BlueTec 4Motion mit Dieselmotor des Typs OM 642., den der Kläger 2017 als Gebrauchtwagen gekauft hatte. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete für das Modell einen verpflichtenden Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems an.

Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche geltend. Er führte aus, dass in dem Fahrzeug verschiedene unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kämen, u.a. die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Er war bei der ARAG rechtsschutzversichert und erhielt von ihr eine Deckungszusage für das Verfahren in erster Instanz.

Das Landgericht Stuttgart wies die Klage ab. Der Kläger beantragte nun von seiner Rechtsschutzversicherung auch eine Kostendeckungszusage für das Berufungsverfahren. Die ARAG Rechtsschutzversicherung lehnte jedoch mit Hinweis auf fehlende Erfolgsaussichten den Deckungsschutz ab.

Das sah das LG Düsseldorf allerdings anders. Dabei verwies es auf ein Urteil des OLG Naumburg vom 18. September 2020 (Az.: 8 U 8/20). Dieses hatte Daimler bei einem Mercedes mit dem Motor OM 651, in dem die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung verwendet wird, zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB verurteilt. Zudem habe auch der BGH hinsichtlich der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung einen Hinweis gegeben, dass es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung handeln könnte und das Verfahren zur weiteren Aufklärung an das OLG Koblenz zurückverwiesen.

Im Ergebnis könne die Rechtsschutzversicherung den Deckungsschutz nicht wegen mangelnder Erfolgsaussichten verweigern, entschied das LG Düsseldorf. Zu einem ähnlichen Urteil ist auch das Landgericht Frankfurt bei einem Mercedes GLK 220 CDI mit dem Dieselmotor OM 651 gekommen (Az.: 2-08 O 94/21).

„Rechtsschutzversicherungen können sich im Mercedes-Abgasskandal nicht hinter fehlenden Erfolgsaussichten verstecken, wie das Urteil zeigt. Neben dem OLG Naumburg hat auch das OLG Köln sowie zahlreiche Landgerichte Daimler zu Schadenersatz verurteilt. Geschädigte Mercedes-Fahrer haben daher gute Chancen, ihre Rechte durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.

Unter dem Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 und ARC2 werden erneut Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstatt gerufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. November 2024 die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).