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Mercedes Abgasskandal - Rechtsschutzversicherung muss Deckung übernehmen

Gute Nachricht für geschädigte Mercedes-Käufer im Abgasskandal. Eine Rechtsschutzversicherung kann sich nicht vor der Übernahme der Kosten drücken und muss Deckungsschutz für ein anstehendes Verfahren vor dem OLG Stuttgart übernehmen. Das hat das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 2. Februar 2022 entschieden (Az.: 9 O 257/21). Der Kläger habe in dem Berufungsverfahren ausreichende Erfolgsaussichten, so dass die ARAG Rechtsschutzversicherung ihrem Versicherungsnehmer eine Deckungszusage für das Verfahren erteilen müsse, machte das LG Düsseldorf deutlich.

In dem Fall geht es um einem Mercedes ML 350 BlueTec 4Motion mit Dieselmotor des Typs OM 642., den der Kläger 2017 als Gebrauchtwagen gekauft hatte. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete für das Modell einen verpflichtenden Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems an.

Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche geltend. Er führte aus, dass in dem Fahrzeug verschiedene unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kämen, u.a. die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Er war bei der ARAG rechtsschutzversichert und erhielt von ihr eine Deckungszusage für das Verfahren in erster Instanz.

Das Landgericht Stuttgart wies die Klage ab. Der Kläger beantragte nun von seiner Rechtsschutzversicherung auch eine Kostendeckungszusage für das Berufungsverfahren. Die ARAG Rechtsschutzversicherung lehnte jedoch mit Hinweis auf fehlende Erfolgsaussichten den Deckungsschutz ab.

Das sah das LG Düsseldorf allerdings anders. Dabei verwies es auf ein Urteil des OLG Naumburg vom 18. September 2020 (Az.: 8 U 8/20). Dieses hatte Daimler bei einem Mercedes mit dem Motor OM 651, in dem die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung verwendet wird, zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB verurteilt. Zudem habe auch der BGH hinsichtlich der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung einen Hinweis gegeben, dass es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung handeln könnte und das Verfahren zur weiteren Aufklärung an das OLG Koblenz zurückverwiesen.

Im Ergebnis könne die Rechtsschutzversicherung den Deckungsschutz nicht wegen mangelnder Erfolgsaussichten verweigern, entschied das LG Düsseldorf. Zu einem ähnlichen Urteil ist auch das Landgericht Frankfurt bei einem Mercedes GLK 220 CDI mit dem Dieselmotor OM 651 gekommen (Az.: 2-08 O 94/21).

„Rechtsschutzversicherungen können sich im Mercedes-Abgasskandal nicht hinter fehlenden Erfolgsaussichten verstecken, wie das Urteil zeigt. Neben dem OLG Naumburg hat auch das OLG Köln sowie zahlreiche Landgerichte Daimler zu Schadenersatz verurteilt. Geschädigte Mercedes-Fahrer haben daher gute Chancen, ihre Rechte durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/faelle/mercedes-benz-daimler-ag

Abgas-Skandal, Mercedes News

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.