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Mercedes Abgasskandal - Rechtsschutzversicherung muss Deckung übernehmen

Gute Nachricht für geschädigte Mercedes-Käufer im Abgasskandal. Eine Rechtsschutzversicherung kann sich nicht vor der Übernahme der Kosten drücken und muss Deckungsschutz für ein anstehendes Verfahren vor dem OLG Stuttgart übernehmen. Das hat das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 2. Februar 2022 entschieden (Az.: 9 O 257/21). Der Kläger habe in dem Berufungsverfahren ausreichende Erfolgsaussichten, so dass die ARAG Rechtsschutzversicherung ihrem Versicherungsnehmer eine Deckungszusage für das Verfahren erteilen müsse, machte das LG Düsseldorf deutlich.

In dem Fall geht es um einem Mercedes ML 350 BlueTec 4Motion mit Dieselmotor des Typs OM 642., den der Kläger 2017 als Gebrauchtwagen gekauft hatte. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete für das Modell einen verpflichtenden Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems an.

Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche geltend. Er führte aus, dass in dem Fahrzeug verschiedene unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kämen, u.a. die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Er war bei der ARAG rechtsschutzversichert und erhielt von ihr eine Deckungszusage für das Verfahren in erster Instanz.

Das Landgericht Stuttgart wies die Klage ab. Der Kläger beantragte nun von seiner Rechtsschutzversicherung auch eine Kostendeckungszusage für das Berufungsverfahren. Die ARAG Rechtsschutzversicherung lehnte jedoch mit Hinweis auf fehlende Erfolgsaussichten den Deckungsschutz ab.

Das sah das LG Düsseldorf allerdings anders. Dabei verwies es auf ein Urteil des OLG Naumburg vom 18. September 2020 (Az.: 8 U 8/20). Dieses hatte Daimler bei einem Mercedes mit dem Motor OM 651, in dem die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung verwendet wird, zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB verurteilt. Zudem habe auch der BGH hinsichtlich der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung einen Hinweis gegeben, dass es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung handeln könnte und das Verfahren zur weiteren Aufklärung an das OLG Koblenz zurückverwiesen.

Im Ergebnis könne die Rechtsschutzversicherung den Deckungsschutz nicht wegen mangelnder Erfolgsaussichten verweigern, entschied das LG Düsseldorf. Zu einem ähnlichen Urteil ist auch das Landgericht Frankfurt bei einem Mercedes GLK 220 CDI mit dem Dieselmotor OM 651 gekommen (Az.: 2-08 O 94/21).

„Rechtsschutzversicherungen können sich im Mercedes-Abgasskandal nicht hinter fehlenden Erfolgsaussichten verstecken, wie das Urteil zeigt. Neben dem OLG Naumburg hat auch das OLG Köln sowie zahlreiche Landgerichte Daimler zu Schadenersatz verurteilt. Geschädigte Mercedes-Fahrer haben daher gute Chancen, ihre Rechte durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/faelle/mercedes-benz-daimler-ag

Abgas-Skandal, Mercedes News

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Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

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Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

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VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.