Gute Nachricht für geschädigte Mercedes-Käufer im Abgasskandal. Eine Rechtsschutzversicherung kann sich nicht vor der Übernahme der Kosten drücken und muss Deckungsschutz für ein anstehendes Verfahren vor dem OLG Stuttgart übernehmen. Das hat das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 2. Februar 2022 entschieden (Az.: 9 O 257/21). Der Kläger habe in dem Berufungsverfahren ausreichende Erfolgsaussichten, so dass die ARAG Rechtsschutzversicherung ihrem Versicherungsnehmer eine Deckungszusage für das Verfahren erteilen müsse, machte das LG Düsseldorf deutlich.
In dem Fall geht es um einem Mercedes ML 350 BlueTec 4Motion mit Dieselmotor des Typs OM 642., den der Kläger 2017 als Gebrauchtwagen gekauft hatte. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete für das Modell einen verpflichtenden Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems an.
Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche geltend. Er führte aus, dass in dem Fahrzeug verschiedene unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kämen, u.a. die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Er war bei der ARAG rechtsschutzversichert und erhielt von ihr eine Deckungszusage für das Verfahren in erster Instanz.
Das Landgericht Stuttgart wies die Klage ab. Der Kläger beantragte nun von seiner Rechtsschutzversicherung auch eine Kostendeckungszusage für das Berufungsverfahren. Die ARAG Rechtsschutzversicherung lehnte jedoch mit Hinweis auf fehlende Erfolgsaussichten den Deckungsschutz ab.
Das sah das LG Düsseldorf allerdings anders. Dabei verwies es auf ein Urteil des OLG Naumburg vom 18. September 2020 (Az.: 8 U 8/20). Dieses hatte Daimler bei einem Mercedes mit dem Motor OM 651, in dem die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung verwendet wird, zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB verurteilt. Zudem habe auch der BGH hinsichtlich der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung einen Hinweis gegeben, dass es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung handeln könnte und das Verfahren zur weiteren Aufklärung an das OLG Koblenz zurückverwiesen.
Im Ergebnis könne die Rechtsschutzversicherung den Deckungsschutz nicht wegen mangelnder Erfolgsaussichten verweigern, entschied das LG Düsseldorf. Zu einem ähnlichen Urteil ist auch das Landgericht Frankfurt bei einem Mercedes GLK 220 CDI mit dem Dieselmotor OM 651 gekommen (Az.: 2-08 O 94/21).
„Rechtsschutzversicherungen können sich im Mercedes-Abgasskandal nicht hinter fehlenden Erfolgsaussichten verstecken, wie das Urteil zeigt. Neben dem OLG Naumburg hat auch das OLG Köln sowie zahlreiche Landgerichte Daimler zu Schadenersatz verurteilt. Geschädigte Mercedes-Fahrer haben daher gute Chancen, ihre Rechte durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.
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