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Mercedes Abgasskandal - Schlappe für Daimler vor dem OLG Naumburg

Die Rechtsprechung im Mercedes-Abgasskandal wird zunehmend verbraucherfreundlicher. Nachdem erst kürzlich ein Urteil des Landgerichts Stuttgart, das Daimler zu Schadenersatz verurteilt hatte, rechtskräftig wurde, kassierte der Autobauer auch vor dem Oberlandesgericht Naumburg eine Niederlage. Das OLG entschied mit Urteil vom 18. September 2020, dass Daimler einen Mercedes GLK 220 CDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten muss.

Der Kläger hatte Schadenersatzansprüche geltend gemacht, weil in seinem Mercedes GLK 220 CDI 4Matic mit dem Dieselmotor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut sei.

Im Juni 2019 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf für spezifische Varianten dieses Modells angeordnet. Die Behörde hatte die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet. Durch sie würde der Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus reduziert, im realen Straßenverkehr sei die Funktion jedoch nicht aktiv und der Emissionsausstoß steige wieder an.

Der Kläger hatte nun wegen der Verwendung der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung und auch wegen eines Thermofensters bei der Abgasrückführung Schadenersatzansprüche gelend gemacht.

Das OLG Naumburg folgte der Argumentation des Klägers weitgehend. Er habe hinreichend substantiiert dargelegt, dass in seinem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird. Daimler habe dies nicht widerlegen können. Insbesondere habe der Autobauer nicht dargelegt, warum es sich bei der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung um eine zulässige Funktion handelt.

„Mehrere Gerichte haben inzwischen klargemacht, dass Daimler im Abgasskandal Farbe bekennen und Funktionsweise und Zulässigkeit von den verwendeten Abschalteinrichtungen darlegen muss. Dem kommt der Autobauer jedoch nicht hinreichend nach. Das Urteil des OLG Naumburg zeigt, dass gute Chancen bestehen, Schadenersatzansprüche gegen Daimler durchzusetzen“, sagt Rechtanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Chancen dürften durch die Äußerungen der EuGH-Generalanwältin Eleanora Sharpston vom 30. April 2020 noch deutlich gestiegen sein. Sie hatte klargemacht, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie zu einem höheren Schadstoffausstoß im realen Straßenverkehr führen. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung zulässig.

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„Funktionen, die den Motor langfristig vor Versottung schützen sollen, wie z.B. Thermofenster, zählen demnach nicht zu den zulässigen Ausnahmen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.