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Mercedes E 250 geht im Abgasskandal zurück

Die Daimler AG wurde im Abgasskandal ein weiteres Mal vom Landgericht Stuttgart zu Schadenersatz verurteilt. Mit Urteil vom 16. Dezember 2020 entschied das LG Stuttgart, dass Daimler einen Mercedes E 250 4Matic aufgrund der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten muss (Az.: 46 O 73/20).

Der Kläger hatte den Mercedes E 250 BT 4Matic mit dem Dieselmotor des Typs OM 651 und der Abgasnorm Euro 6 im Jahr 2016 als Gebrauchtwagen gekauft. Bei dem Fahrzeug kommt die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung zum Einsatz. Diese sorgt in Abhängigkeit von äußeren Parametern für die Reduzierung des Stickoxid-Ausstoßes. Diese äußeren Bedingungen liegen insbesondere im Testmodus des NEFZ vor. Im realen Fahrbetrieb herrschen diese Bedingungen jedoch wesentlich seltener, was einen Anstieg des Stickoxid-Ausstoßes zur Folge hat.

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat zwar keinen verpflichtenden Rückruf für das Mercedes-Modell des Klägers angeordnet, Daimler hat aber ein freiwilliges Software-Update angeboten. Der Kläger machte schließlich Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend. Neben der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung kämen noch weitere unzulässige Funktionen wie z.B. ein Thermofenster zum Einsatz.

Die Klage hatte vor dem LG Stuttgart Erfolg. Durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe Daimler den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sei zum Schadenersatz verpflichtet, entschied das Gericht.

Die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung sei überwiegend bei äußeren Bedingungen aktiv, die zwar im Prüfzyklus vorliegen, jedoch nur selten im realen Straßenverkehr. Daher stelle sie eine unzulässige Abschalteinrichtung dar, führte das LG Stuttgart aus.

Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Es sei davon auszugehen, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht gekauft hätte. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln, entschied das Gericht.

Nur einen Tag später hat auch der Europäische Gerichtshof zu Abschalteinrichtungen entschieden. Mit Urteil vom 17. Dezember 2020 stellte der EuGH klar, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie nicht dem unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung dienen. „Damit wurde das Urteil des Landgerichts Stuttgart noch untermauert. Der EuGH ging sogar noch einen Schritt weiter und stellte fest, dass Funktionen, die den Motor nur vor Verschleiß schützen sollen, ebenfalls nicht zulässig sind. Damit sind auch die vielfach verwendeten Thermofenster unzulässige Abschalteinrichtungen. Die Chancen, Schadenersatzansprüche gegen Daimler durchzusetzen, sind damit weiter gestiegen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Abgas-Skandal

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.

Der Käufer eines Mercedes GLE 250 D 4Matic erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 2. Juli 2026 (Az. 24 U 202/23) entschieden, dass er Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises hat – 4.780 Euro. Das Urteil hat Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Zehn Prozent vom Kaufpreis erhält der Käufer eines Mercedes E 250 CDI Blue Efficiency Avantgarde im Abgasskandal zurück. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 1. Juli 2026 entschieden (Az. 13 U 32/24). Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Daher habe er Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – 4.200 Euro. Das Urteil hat Frederick M.