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Mercedes E-Klasse von Rückruf im Abgasskandal betroffen

Daimler muss auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) weitere Dieselfahrzeuge zurückrufen. Betroffen sind Mercedes-Modelle der E-Klasse der Baujahre 2010 bis 2014. Das KBA veröffentlichte den Rückruf am 24. August 2020.

Nach Angaben der Behörde sind weltweit knapp 6.500 Fahrzeuge von dem Rückruf betroffen. Davon sind knapp 1.740 Autos in Deutschland zugelassen. Daimler ruft die Modelle der E-Klasse mit dem Dieselmotor OM 651 und der Schadstoffklasse Euro 5 unter dem Code 5497507 in die Werkstatt zurück. Das KBA hat bei dem Modell eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entdeckt, die entfernt werden muss.

Daimler musste bereits etliche Mercedes-Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 zurückrufen. Der Autohersteller führt die Rückrufe zwar durch, hält die beanstandeten Funktionen aber für zulässig und legt deshalb regelmäßig Widerspruch ein.

Für die betroffenen Mercedes-Kunden bedeutet der Rückruf, dass sie bei ihrem Fahrzeug ein Software-Update aufspielen lassen müssen. Welche Auswirkungen ein Update langfristig auf den Motor hat, ist unklar. Da es sich aber um einen verpflichtenden Rückruf durch das KBA handelt, muss das Update installiert werden, da ansonsten der Verlust der Zulassung droht.

„Betroffenen Mercedes-Kunden müssen sich jedoch nicht mit einem Update abspeisen lassen, sondern können Schadensersatzansprüche geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Verschiedene Gerichte haben inzwischen schon entschieden, dass Daimler eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat und schadensersatzpflichtig ist.

Zudem hat die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston klargestellt, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem erhöhten Emissionsausstoß führen. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung zulässig. Funktionen zum langfristigen Schutz des Motors vor Verschleiß oder Versottung zählen demnach nicht zu den zulässigen Ausnahmen.

„Daimler dürfte es daher schwerfallen, die Gerichte von der Zulässigkeit der verwendeten Abschalteinrichtungen zu überzeugen. Die Chancen auf Schadensersatz für die Verbraucher sind nach den Ausführungen der Generalanwältin weiter gestiegen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.