Rückrufservice

Mercedes EQA / EQB - Marktcheck berichtet: Brandgefahr nach Rückruf nicht beseitigt

Schon im Februar 2025 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Rückruf für den Mercedes EQA und EQB aus dem Produktionszeitraum Februar 2021 bis Januar 2024. Grund für den Rückruf war, dass es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen kann.

Weltweit waren nach Angaben des KBA knapp 53.000 Fahrzeuge betroffen, in Deutschland waren es rund 4.700. Unter dem Rückruf-Code 5496507 rief Mercedes die betroffenen EQA und EQB in die Werkstätten. Allerdings wurde dort nicht die HV-Batterie ausgetauscht, sondern nur ein Software-Update des Batteriemanagementsystems vorgenommen.

 

SWR-Marktcheck nimmt Update für Mercedes EQA / EQB unter die Lupe

 

Der SWR hat den Rückruf und die Folgen des Updates im ARD-Verbrauchermagazin „Marktcheck“ vom 27. Januar 2026 unter die Lupe genommen. Das Ergebnis ist für die Besitzer der betroffenen Fahrzeuge beunruhigend. So verweist der SWR auf ein Rückruf-Schreiben von Mercedes aus dem Oktober 2025. Darin heißt es, dass das Brandrisiko durch das Update mitigiert – also reduziert – werden soll. „Das bedeutet, dass das Risiko durch das Update nicht beseitigt wird und weiterhin bei den betroffenen Mercedes EQA und EQB Brandgefahr besteht“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Längere Ladezeiten und Reichweitenverluste

 

Automotive, E-Autos/Batterieschaden

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Das Update kann zudem weitere negative Folgen haben. Betroffene Fahrzeugbesitzer berichten in der Reportage über längere Ladezeiten an der DC-Schnellladesäule oder auch massive Wertverluste ihres Mercedes. Außerdem habe Mercedes in dem Rückruf-Schreiben vom Oktober 2025 darauf hingewiesen, dass durch das Update der Energiegehalt der Batterie möglichweise verringert wird , wodurch sich auch die Reichweite reduziert, so „Marktcheck“.

Das wollen nicht alle betroffenen Mercedes-Kunden hinnehmen, erste Klagen wurden bereits eingereicht. Mercedes hält die Auswirkungen des Updates offenbar aber nicht für gravierend, zumal die Modelle EQA und EQB typischerweise nicht auf langen Strecken zum Einsatz kämen.

 

Weiterer Rückruf unter Code 5496605

 

Unter dem Code 5496605 gibt es offenbar einen weiteren Rückruf für die betroffenen Mercedes EQA und EQB. Da das Software-Update bei einigen Fahrzeugen offenbar nicht vollständig installiert werden konnte, werden sie erneut in die Werkstatt gerufen.

 

Fazit: Anspruch auf mangelfreies Fahrzeug

 

„Solange nur die Software des Batteriemanagementsystems aktualisiert und nicht die HV-Batterie ausgetauscht wird, dürfte die Brandgefahr nicht beseitigt sein und es liegt weiterhin ein Mangel vor“, so Rechtsanwalt Gisevius. Autokäufer haben aber grundsätzlich Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug. „Kann der Mangel nicht nachhaltig beseitigt werden, können die Käufer verschiedene Rechte von der Minderung des Kaufpreises bis zum Rücktritt vom Kaufvertrag und Schadenersatzansprüchen haben“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Dass es andere Wege gibt, die Brandgefahr zu beseitigen, zeigt z.B. Hyundai. Der koreanische Autobauer hat 2021 die HV-Batterie ersetzt und nicht nur ein Update aufgespielt, berichtet „Marktcheck“.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät betroffene Mercedes-Käufer gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/anwalt-automotive oder www.motorschaden.de

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Schon im Februar 2025 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Rückruf für den Mercedes EQA und EQB aus dem Produktionszeitraum Februar 2021 bis Januar 2024. Grund für den Rückruf war, dass es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen kann.

Erneuter Rückruf für den Ford Kuga (PHEV). Unter dem Code 25SC4 ruft Ford Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge wegen Brandgefahr bei der Hochvoltbatterie zurück. Um das Brandrisiko zu verringern, fordert Ford die betroffenen Halter eines Ford Kuga auf, die HV-Batterie nur noch bis 80 Prozent zu laden. Zudem soll nur noch im AV-Modus gefahren werden. Eine Lösung für das Problem soll nach Angaben des Fahrzeugbauers voraussichtlich Mitte 2026 verfügbar sein.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.