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Mercedes EQA / EQB - Marktcheck berichtet: Brandgefahr nach Rückruf nicht beseitigt

Schon im Februar 2025 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Rückruf für den Mercedes EQA und EQB aus dem Produktionszeitraum Februar 2021 bis Januar 2024. Grund für den Rückruf war, dass es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen kann.

Weltweit waren nach Angaben des KBA knapp 53.000 Fahrzeuge betroffen, in Deutschland waren es rund 4.700. Unter dem Rückruf-Code 5496507 rief Mercedes die betroffenen EQA und EQB in die Werkstätten. Allerdings wurde dort nicht die HV-Batterie ausgetauscht, sondern nur ein Software-Update des Batteriemanagementsystems vorgenommen.

 

SWR-Marktcheck nimmt Update für Mercedes EQA / EQB unter die Lupe

 

Der SWR hat den Rückruf und die Folgen des Updates im ARD-Verbrauchermagazin „Marktcheck“ vom 27. Januar 2026 unter die Lupe genommen. Das Ergebnis ist für die Besitzer der betroffenen Fahrzeuge beunruhigend. So verweist der SWR auf ein Rückruf-Schreiben von Mercedes aus dem Oktober 2025. Darin heißt es, dass das Brandrisiko durch das Update mitigiert – also reduziert – werden soll. „Das bedeutet, dass das Risiko durch das Update nicht beseitigt wird und weiterhin bei den betroffenen Mercedes EQA und EQB Brandgefahr besteht“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Längere Ladezeiten und Reichweitenverluste

 

Automotive, E-Autos/Batterieschaden

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Das Update kann zudem weitere negative Folgen haben. Betroffene Fahrzeugbesitzer berichten in der Reportage über längere Ladezeiten an der DC-Schnellladesäule oder auch massive Wertverluste ihres Mercedes. Außerdem habe Mercedes in dem Rückruf-Schreiben vom Oktober 2025 darauf hingewiesen, dass durch das Update der Energiegehalt der Batterie möglichweise verringert wird , wodurch sich auch die Reichweite reduziert, so „Marktcheck“.

Das wollen nicht alle betroffenen Mercedes-Kunden hinnehmen, erste Klagen wurden bereits eingereicht. Mercedes hält die Auswirkungen des Updates offenbar aber nicht für gravierend, zumal die Modelle EQA und EQB typischerweise nicht auf langen Strecken zum Einsatz kämen.

 

Weiterer Rückruf unter Code 5496605

 

Unter dem Code 5496605 gibt es offenbar einen weiteren Rückruf für die betroffenen Mercedes EQA und EQB. Da das Software-Update bei einigen Fahrzeugen offenbar nicht vollständig installiert werden konnte, werden sie erneut in die Werkstatt gerufen.

 

Fazit: Anspruch auf mangelfreies Fahrzeug

 

„Solange nur die Software des Batteriemanagementsystems aktualisiert und nicht die HV-Batterie ausgetauscht wird, dürfte die Brandgefahr nicht beseitigt sein und es liegt weiterhin ein Mangel vor“, so Rechtsanwalt Gisevius. Autokäufer haben aber grundsätzlich Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug. „Kann der Mangel nicht nachhaltig beseitigt werden, können die Käufer verschiedene Rechte von der Minderung des Kaufpreises bis zum Rücktritt vom Kaufvertrag und Schadenersatzansprüchen haben“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Dass es andere Wege gibt, die Brandgefahr zu beseitigen, zeigt z.B. Hyundai. Der koreanische Autobauer hat 2021 die HV-Batterie ersetzt und nicht nur ein Update aufgespielt, berichtet „Marktcheck“.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät betroffene Mercedes-Käufer gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/anwalt-automotive oder www.motorschaden.de

 

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Aktuelles

Wegen Brandgefahr muss Mercedes Modelle des Mercedes EQA aus dem Produktionszeitraum Februar 2021 bis Juli 2024 zurückrufen. Bei den E-Fahrzeugen kann es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen.  Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts soll deshalb in der Werkstatt die HV-Batterie ausgetauscht werden. Betroffene Käufer müssen das Brandrisiko nicht hinnehmen. Sie können ggf. Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags haben, wie zwei Urteile des Landgerichts Stuttgart vom 30. Juli 2026 zeigen (Az. 53 O 3/26 und 53 O 27/26).

Unter dem Code 25SC4 ruft Ford allein in Deutschland mehr als 67.000 Ford Kuga (PHEV) aus dem Produktionszeitraum August 2019 bis Juni 2026 zurück. Grund für den Rückruf ist, dass es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen kann. Nun hat das Landgericht Regensburg mit Versäumnisurteil vom 27. Juli 2026 (Az. 84 O 872/26) entschieden, dass ein betroffener Ford-Kunde Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und Ford hat inzwischen Einspruch eingelegt.

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Der sogenannte „Öltod“ beim VW T5 ist für betroffene Fahrzeughalter ein besonders ärgerliches und kostspieliges Problem. Betroffen sind insbesondere T5 aus den Baujahren 2009 bis 2015  mit dem 2.0 BiTDI-Motor und dem Motorkennbuchstaben CFCA. Das Schadensbild beginnt häufig mit einem auffällig steigenden Motorölverbrauch und kann schließlich in einem kapitalen Motorschaden enden.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.