Wegen Brandgefahr muss Mercedes Modelle des Mercedes EQA aus dem Produktionszeitraum Februar 2021 bis Juli 2024 zurückrufen. Bei den E-Fahrzeugen kann es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen. Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts soll deshalb in der Werkstatt die HV-Batterie ausgetauscht werden. Betroffene Käufer müssen das Brandrisiko nicht hinnehmen. Sie können ggf. Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags haben, wie zwei Urteile des Landgerichts Stuttgart vom 30. Juli 2026 zeigen (Az. 53 O 3/26 und 53 O 27/26). Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
In den beiden Verfahren vor dem LG Stuttgart hatten die Kläger jeweils einen Mercedes EQA 250+ gekauft. Beide Stromer waren im Februar 2025 von einem Rückruf betroffen, den Mercedes unter dem Code 5496507 ausführte. Anlass für den Rückruf war, dass es beim Mercedes EQA und EQB aus dem Produktionszeitraum Februar 2021 bis Januar 2024 zu einem Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie und in der Folge zu einem Fahrzeugbrand kommen konnte.
In der Werkstatt wurde bei den betroffenen Fahrzeugen aber nicht die HV-Batterie ausgetauscht, sondern nur ein Software-Update des Batteriemanagementsystems vorgenommen. Es zeigte sich schnell, dass diese Maßnahme nicht ausreicht und im Februar 2026 folgte unter dem Code 4794004 der erneute Rückruf für Modelle des Mercedes EQA und EQB der Baujahre von Februar 2021 bis Juli 2024. Diesmal sollte bei den betroffenen Fahrzeugen die HV-Batterie ausgetauscht werden, sobald die Ersatzteile zur Verfügung stehen. Bis die Maßnahme durchgeführt ist, sollten die betroffenen Mercedes-Fahrer ihren EQA bzw. EQB nur noch bis maximal 80 Prozent aufladen und ausschließlich im Freien parken.
„Das ist natürlich nicht das, was sich die Käufer vorgestellt hatten, als sie sich ihren Mercedes EQA oder EQB angeschafft haben. Bei ihnen fährt das Brandrisiko mit und die Fahrzeuge lassen sich nicht vertragsgemäß nutzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Das haben sich offenbar auch die Kläger in den Verfahren vor dem LG Stuttgart gedacht. Sie verlangten die Rückabwicklung des Kaufvertrags und die Klagen hatten Erfolg: Nach Ansicht des LG Stuttgart weisen die Fahrzeuge einen Sachmangel auf. Dies werde dadurch erhärtet, dass die betroffenen Fahrzeuge bis zum Austausch der HV-Batterie nur im Freien geparkt werden sollten. Es sei nicht erforderlich, dass es bereits zu einem Brand gekommen ist, machte das Gericht deutlich. Dem Argument von Mercedes, dass es bei wiederaufladbaren Batterien grundsätzlich ein Brandrisiko gebe, erteilte das Gericht hingegen eine Absage.
Da bei den Fahrzeugen ein erheblicher Sachmangel vorliegt, entschied das LG Stuttgart in beiden Fällen, dass die Kläger Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags haben. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs muss Mercedes den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten.
„Die Urteile zeigen, dass die Käufer der betroffenen Mercedes EQA und EQB ihre Rechte geltend machen und durchsetzen können“, so Rechtsanwalt Gisevius.
Automotive, E-Autos/Batterieschaden
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