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Mercedes GLC 350 - Schadenersatz im Abgasskandal

Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im Abgasskandal zeigt Wirkung. Das Landgericht Stuttgart sprach dem Käufer eines Mercedes GLC 350 Diesel Schadenersatz zu, weil in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung im Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zum Einsatz komme.

Der EuGH hat schon mehrfach entschieden, dass solche Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellen. Deutsche Gerichte waren bislang aber davon ausgegangen, dass Schadenersatzansprüche bei Thermofenstern nur bestehen, wenn dem Autohersteller Vorsatz nachgewiesen werden kann. Das ist nach einem verbraucherfreundlichen Urteil des EuGH vom 21. März 2023 nicht mehr nötig (Az. C-100/21). „Demnach reicht schon Fahrlässigkeit der Autohersteller für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal aus. Diese verbraucherfreundliche Rechtsprechung setzt sich nun auch an deutschen Gerichten durch“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

In dem Verfahren vor dem LG Stuttgart hatte der Kläger 2018 einen Mercedes GLC 350 d 4Matic gekauft. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs OM 642 ausgestattet. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut seien. So kämen u.a. die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung und ein Thermofenster zum Einsatz. Das Thermofenster sorge dafür, dass die Abgasreinigung in einem festgelegten Temperaturrahmen vollständig arbeitet, bei sinkenden Außentemperaturen jedoch reduziert wird. Folge ist ein Anstieg der Stickoxid-Emissionen.

Das LG Stuttgart sprach dem Kläger Schadenersatz zu. Das in dem Fahrzeug verwendete Thermofenster stelle eine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Nach der Rechtsprechung des EuGH habe der Käufer eines Fahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung Anspruch auf Schadenersatz, wenn dem Käufer durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden ist, führte das Gericht aus.

Mercedes hätte bei Verwendung des Thermofensters erkennen müssen, dass man sich im Grenzbereich der rechtlich Zulässigen bewege. Damit habe Mercedes fahrlässig gehandelt. Dem Kläger sei durch dieses Handeln auch ein Schaden entstanden, der schon im Abschluss des Kaufvertrags liege. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das LG Stuttgart.

„Thermofenster bei der Abgasreinigung sind weit verbreitet und werden nicht nur von Mercedes eingesetzt. Nach der Rechtsprechung des EuGH haben betroffene Autokäufer gute Chancen auf Schadenersatz. Auch der BGH hat schon angedeutet, dass er der Rechtsprechung des EuGH folgen wird“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Abgas-Skandal, Mercedes Urteile

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.