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Mercedes GLC 350 - Schadenersatz im Abgasskandal

Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im Abgasskandal zeigt Wirkung. Das Landgericht Stuttgart sprach dem Käufer eines Mercedes GLC 350 Diesel Schadenersatz zu, weil in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung im Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zum Einsatz komme.

Der EuGH hat schon mehrfach entschieden, dass solche Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellen. Deutsche Gerichte waren bislang aber davon ausgegangen, dass Schadenersatzansprüche bei Thermofenstern nur bestehen, wenn dem Autohersteller Vorsatz nachgewiesen werden kann. Das ist nach einem verbraucherfreundlichen Urteil des EuGH vom 21. März 2023 nicht mehr nötig (Az. C-100/21). „Demnach reicht schon Fahrlässigkeit der Autohersteller für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal aus. Diese verbraucherfreundliche Rechtsprechung setzt sich nun auch an deutschen Gerichten durch“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

In dem Verfahren vor dem LG Stuttgart hatte der Kläger 2018 einen Mercedes GLC 350 d 4Matic gekauft. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs OM 642 ausgestattet. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut seien. So kämen u.a. die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung und ein Thermofenster zum Einsatz. Das Thermofenster sorge dafür, dass die Abgasreinigung in einem festgelegten Temperaturrahmen vollständig arbeitet, bei sinkenden Außentemperaturen jedoch reduziert wird. Folge ist ein Anstieg der Stickoxid-Emissionen.

Das LG Stuttgart sprach dem Kläger Schadenersatz zu. Das in dem Fahrzeug verwendete Thermofenster stelle eine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Nach der Rechtsprechung des EuGH habe der Käufer eines Fahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung Anspruch auf Schadenersatz, wenn dem Käufer durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden ist, führte das Gericht aus.

Mercedes hätte bei Verwendung des Thermofensters erkennen müssen, dass man sich im Grenzbereich der rechtlich Zulässigen bewege. Damit habe Mercedes fahrlässig gehandelt. Dem Kläger sei durch dieses Handeln auch ein Schaden entstanden, der schon im Abschluss des Kaufvertrags liege. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das LG Stuttgart.

„Thermofenster bei der Abgasreinigung sind weit verbreitet und werden nicht nur von Mercedes eingesetzt. Nach der Rechtsprechung des EuGH haben betroffene Autokäufer gute Chancen auf Schadenersatz. Auch der BGH hat schon angedeutet, dass er der Rechtsprechung des EuGH folgen wird“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Abgas-Skandal, Mercedes Urteile

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Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

Das OLG Celle hat einem Käufer eines Audi A6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 16 U 69/24) entschied das Oberlandesgericht, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der VW T5 ist beliebt und gilt bei seinen Anhängern als robuster und zuverlässiger Reisebegleiter. Doch nicht alle Modelle werden diesem Ruf gerecht. Vielmehr kommt es auf die Motorisierung an, wie ein Bericht von Autobild.de vom 10. Februar 2026 zeigt. Demnach können besonders beim VW T5 mit 180 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA sowie beim T5 2,5 Liter TDI erhebliche Probleme auftreten. Treue Begleiter 

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.