Rückrufservice

Mercedes GLE 350 Diesel geht im Abgasskandal zurück

Daimler muss im Abgasskandal einen Mercedes GLE 350 Diesel zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Das hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 16. Oktober 2020 entschieden (Az.: 29 O 446/19).

Die Klägerin hatte den Mercedes GLE 350 d 4Matic im März 2018 als Gebrauchtwagen gekauft. Den Kaufpreis finanzierte sie zum Teil über ein Darlehen mit der Mercedes Benz-Bank. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs OM 642 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut.

Die Klägerin machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Neben einem Thermofenster bei der Abgasreinigung komme auch eine Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung sowie eine Prüfstanderkennung zum Einsatz. Diese sorge dafür, dass im Prüfmodus ausreichend AdBlue zugeführt wird, während die Zuführung des Harnstoffs im realen Straßenverkehr reduziert wird und der Stickoxid-Ausstoß steigt.

Das LG Stuttgart folgte der Klägerin, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird. Diesen Vorwurf habe Daimler nicht widerlegen können. Daimler habe nicht dargelegt, dass die Abschalteinrichtung ausnahmsweise zulässig sei, um den Motor vor unmittelbar drohenden Beschädigungen zu schützen.

Dem Fahrzeug habe durch die unzulässige Abschalteinrichtung der Verlust der Zulassung gedroht, da das Fahrzeug die Voraussetzungen für die Typengenehmigung nicht erfüllte. In der Folge hätten Nutzungsbeschränkungen und Wertverlust gedroht, so das LG Stuttgart. Der Klägerin sei daher schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, da sie das Fahrzeug sehr wahrscheinlich nicht gekauft hätte, wenn sie Kenntnis von der unzulässigen Abschalteinrichtung gehabt hätte.

Der Kaufvertrag müsse daher rückabgewickelt werden, so das Gericht. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs habe die Klägerin daher Anspruch auf Rückzahlung ihrer Anzahlung und der bereits geleisteten Raten. Für die gefahrenen Kilometer muss sie sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Darüber hinaus ist sie von allen Verbindlichkeiten aus dem Darlehensvertrag freizustellen, entschied das Gericht.

„Die verbraucherfreundlichen Urteile im Mercedes Abgasskandal häufen sich. Insbesondere haben mit dem OLG Naumburg und dem OLG Köln inzwischen auch zwei Oberlandesgerichte die Daimler AG zu Schadenersatz verurteilt. Diese Urteile dürften wegweisend für die weitere Rechtsprechung sein“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

 

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

Das OLG Celle hat einem Käufer eines Audi A6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 16 U 69/24) entschied das Oberlandesgericht, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der VW T5 ist beliebt und gilt bei seinen Anhängern als robuster und zuverlässiger Reisebegleiter. Doch nicht alle Modelle werden diesem Ruf gerecht. Vielmehr kommt es auf die Motorisierung an, wie ein Bericht von Autobild.de vom 10. Februar 2026 zeigt. Demnach können besonders beim VW T5 mit 180 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA sowie beim T5 2,5 Liter TDI erhebliche Probleme auftreten. Treue Begleiter 

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.