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Mercedes GLE 350 Diesel geht im Abgasskandal zurück

Daimler muss im Abgasskandal einen Mercedes GLE 350 Diesel zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Das hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 16. Oktober 2020 entschieden (Az.: 29 O 446/19).

Die Klägerin hatte den Mercedes GLE 350 d 4Matic im März 2018 als Gebrauchtwagen gekauft. Den Kaufpreis finanzierte sie zum Teil über ein Darlehen mit der Mercedes Benz-Bank. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs OM 642 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut.

Die Klägerin machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Neben einem Thermofenster bei der Abgasreinigung komme auch eine Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung sowie eine Prüfstanderkennung zum Einsatz. Diese sorge dafür, dass im Prüfmodus ausreichend AdBlue zugeführt wird, während die Zuführung des Harnstoffs im realen Straßenverkehr reduziert wird und der Stickoxid-Ausstoß steigt.

Das LG Stuttgart folgte der Klägerin, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird. Diesen Vorwurf habe Daimler nicht widerlegen können. Daimler habe nicht dargelegt, dass die Abschalteinrichtung ausnahmsweise zulässig sei, um den Motor vor unmittelbar drohenden Beschädigungen zu schützen.

Dem Fahrzeug habe durch die unzulässige Abschalteinrichtung der Verlust der Zulassung gedroht, da das Fahrzeug die Voraussetzungen für die Typengenehmigung nicht erfüllte. In der Folge hätten Nutzungsbeschränkungen und Wertverlust gedroht, so das LG Stuttgart. Der Klägerin sei daher schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, da sie das Fahrzeug sehr wahrscheinlich nicht gekauft hätte, wenn sie Kenntnis von der unzulässigen Abschalteinrichtung gehabt hätte.

Der Kaufvertrag müsse daher rückabgewickelt werden, so das Gericht. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs habe die Klägerin daher Anspruch auf Rückzahlung ihrer Anzahlung und der bereits geleisteten Raten. Für die gefahrenen Kilometer muss sie sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Darüber hinaus ist sie von allen Verbindlichkeiten aus dem Darlehensvertrag freizustellen, entschied das Gericht.

„Die verbraucherfreundlichen Urteile im Mercedes Abgasskandal häufen sich. Insbesondere haben mit dem OLG Naumburg und dem OLG Köln inzwischen auch zwei Oberlandesgerichte die Daimler AG zu Schadenersatz verurteilt. Diese Urteile dürften wegweisend für die weitere Rechtsprechung sein“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Abgas-Skandal

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.