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Mercedes GLE 350 Diesel geht im Abgasskandal zurück

Daimler muss im Abgasskandal einen Mercedes GLE 350 Diesel zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Das hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 16. Oktober 2020 entschieden (Az.: 29 O 446/19).

Die Klägerin hatte den Mercedes GLE 350 d 4Matic im März 2018 als Gebrauchtwagen gekauft. Den Kaufpreis finanzierte sie zum Teil über ein Darlehen mit der Mercedes Benz-Bank. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs OM 642 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut.

Die Klägerin machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Neben einem Thermofenster bei der Abgasreinigung komme auch eine Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung sowie eine Prüfstanderkennung zum Einsatz. Diese sorge dafür, dass im Prüfmodus ausreichend AdBlue zugeführt wird, während die Zuführung des Harnstoffs im realen Straßenverkehr reduziert wird und der Stickoxid-Ausstoß steigt.

Das LG Stuttgart folgte der Klägerin, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird. Diesen Vorwurf habe Daimler nicht widerlegen können. Daimler habe nicht dargelegt, dass die Abschalteinrichtung ausnahmsweise zulässig sei, um den Motor vor unmittelbar drohenden Beschädigungen zu schützen.

Dem Fahrzeug habe durch die unzulässige Abschalteinrichtung der Verlust der Zulassung gedroht, da das Fahrzeug die Voraussetzungen für die Typengenehmigung nicht erfüllte. In der Folge hätten Nutzungsbeschränkungen und Wertverlust gedroht, so das LG Stuttgart. Der Klägerin sei daher schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, da sie das Fahrzeug sehr wahrscheinlich nicht gekauft hätte, wenn sie Kenntnis von der unzulässigen Abschalteinrichtung gehabt hätte.

Der Kaufvertrag müsse daher rückabgewickelt werden, so das Gericht. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs habe die Klägerin daher Anspruch auf Rückzahlung ihrer Anzahlung und der bereits geleisteten Raten. Für die gefahrenen Kilometer muss sie sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Darüber hinaus ist sie von allen Verbindlichkeiten aus dem Darlehensvertrag freizustellen, entschied das Gericht.

„Die verbraucherfreundlichen Urteile im Mercedes Abgasskandal häufen sich. Insbesondere haben mit dem OLG Naumburg und dem OLG Köln inzwischen auch zwei Oberlandesgerichte die Daimler AG zu Schadenersatz verurteilt. Diese Urteile dürften wegweisend für die weitere Rechtsprechung sein“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Abgas-Skandal

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Aktuelles

Das OLG Hamm hat Audi im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Mit Urteil vom 14. September 2026 (Az. I-8 U 108/25) hat das Oberlandesgericht festgestellt, dass in dem Audi des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises. Das Urteil hat Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Schon Ende November 2024 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), dass Audi Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017 wegen eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zurückrufen muss. Audi führt den Rückruf unter dem Code 23DW durch, das KBA führt den Rückruf unter der Referenznummer 14571. Für  betroffene Audi-Fahrer, die den Rückruf bis jetzt nicht haben durchführen lassen, wird es eng. Ihnen droht die Zwangsstilllegung ihres Fahrzeugs.

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.