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Mercedes GLE 350 geht im Abgasskandal zurück

Daimler muss im Abgasskandal einen Mercedes GLE 350 Diesel zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten. Das hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 23. Juli 2021 entschieden (Az.: 26 O 377/20).

Der Kläger hatte den Mercedes GLE 350 d als Gebrauchtwagen im November 2017 gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs OM 642 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut. Das Fahrzeug ist von einem Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) betroffen.

Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Er führte u.a. an, dass nur unter Bedingungen wie sie auf dem Prüfstand herrschen, eine ausreichende Menge des für die Abgasreinigung notwendigen Harnstoffs AdBlue zugeführt werde. Unter normalen Betriebsbedingungen werde die Zufuhr reduziert, was einen Anstieg der Stickoxid-Emissionen zur Folge habe.

Das Landgericht Stuttgart folgte weitgehend den Ausführungen des Klägers. Er sei durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in dem Fahrzeug vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz.

Der Kläger habe substantiiert vorgetragen, dass in dem Fahrzeug eine Software eingebaut sei, die die AdBlue-Einspritzung in unterschiedlichen Betriebsmodi steuere. Dies führe dazu, dass der Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß nach der Abgasnorm Euro 6 nur unter Bedingungen wie auf dem Prüfstand verlässlich eingehalten werde, so das LG Stuttgart. Daimler habe den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht widerlegt. Den Rückrufbescheid des KBA habe der Autohersteller nur zu weiten Teilen geschwärzt vorgelegt.

Der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs und abzüglich einer Nutzungsentschädigung könne der Kläger die Erstattung des Kaufpreises verlangen, entschied das LG Stuttgart.

„Der EuGH hat bereits mit Urteil vom 17. Dezember 2020 festgestellt, dass Abschalteinrichtungen unzulässig sind, wenn sie zu einer Erhöhung der Emissionen im Straßenverkehr führen. Für Daimler dürfte es daher schwierig werden, die Gerichte von der Zulässigkeit der beanstandeten Funktionen zu überzeugen. Die Chancen auf Schadenersatz gegen Daimler steigen weiter“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.