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Mercedes GLE 350 geht im Abgasskandal zurück

Daimler muss im Abgasskandal einen Mercedes GLE 350 Diesel zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten. Das hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 23. Juli 2021 entschieden (Az.: 26 O 377/20).

Der Kläger hatte den Mercedes GLE 350 d als Gebrauchtwagen im November 2017 gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs OM 642 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut. Das Fahrzeug ist von einem Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) betroffen.

Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Er führte u.a. an, dass nur unter Bedingungen wie sie auf dem Prüfstand herrschen, eine ausreichende Menge des für die Abgasreinigung notwendigen Harnstoffs AdBlue zugeführt werde. Unter normalen Betriebsbedingungen werde die Zufuhr reduziert, was einen Anstieg der Stickoxid-Emissionen zur Folge habe.

Das Landgericht Stuttgart folgte weitgehend den Ausführungen des Klägers. Er sei durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in dem Fahrzeug vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz.

Der Kläger habe substantiiert vorgetragen, dass in dem Fahrzeug eine Software eingebaut sei, die die AdBlue-Einspritzung in unterschiedlichen Betriebsmodi steuere. Dies führe dazu, dass der Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß nach der Abgasnorm Euro 6 nur unter Bedingungen wie auf dem Prüfstand verlässlich eingehalten werde, so das LG Stuttgart. Daimler habe den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht widerlegt. Den Rückrufbescheid des KBA habe der Autohersteller nur zu weiten Teilen geschwärzt vorgelegt.

Der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs und abzüglich einer Nutzungsentschädigung könne der Kläger die Erstattung des Kaufpreises verlangen, entschied das LG Stuttgart.

„Der EuGH hat bereits mit Urteil vom 17. Dezember 2020 festgestellt, dass Abschalteinrichtungen unzulässig sind, wenn sie zu einer Erhöhung der Emissionen im Straßenverkehr führen. Für Daimler dürfte es daher schwierig werden, die Gerichte von der Zulässigkeit der beanstandeten Funktionen zu überzeugen. Die Chancen auf Schadenersatz gegen Daimler steigen weiter“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.