Rückrufservice

Mercedes GLK 200 CDI - Schadenersatz im Abgasskandal

Der Käufer eines Mercedes GLK 200 CDI hatte wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei seinem Mercedes GLK 200 CDI auf Schadenersatz geklagt. Das OLG Oldenburg hat ihm mit Urteil vom 8. Mai 2024 Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens zugesprochen und sich an der Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 orientiert (Az. 3 U 96/21).

Der Bundesgerichtshof hatte am 26. Juni 2023 entschieden, dass im Abgasskandal schon dann Schadenersatzansprüche bestehen, wenn der Fahrzeughersteller nur fahrlässig gehandelt hat und der Käufer durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geschädigt wurde. „Der Käufer kann bei Fahrlässigkeit zwar nicht die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen, er hat aber Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte.

Fahrlässigkeit sah das OLG Oldenburg in dem zu Grunde liegenden Fall gegeben. Der Kläger hatte den Mercedes GLK 200 CDI im Januar 2013 als Neufahrzeug gekauft. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs OM 651 ausgestattet und nach der Schadstoffklasse Euro 5 zugelassen. Zum Zeitpunkt des Kaufs war die sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) installiert und bei der Abgasreinigung kam ein Thermofenster zum Einsatz. Im Mai 2022 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen verpflichtenden Rückruf für das Modell an. Der Käufer machte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen Schadenersatzansprüche geltend.

Das OLG Oldenburg kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug zwei unzulässige Abschalteinrichtungen in Gestalt der KSR und des Thermofensters zum Einsatz kommen. Das begründe aber keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Mercedes. Allerdings habe Mercedes für das Fahrzeug trotz der unzulässigen Abschalteinrichtungen eine Übereinstimmungsbescheinigung ausgestellt und damit fälschlicherweise bestätigt, dass es den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Mercedes habe damit zumindest bzgl. der KSR schuldhaft gehandelt und sich schadenersatzpflichtig gemacht. Ob dies auch bei dem Thermofenster der Fall sei, könne dahinstehen, führte das OLG aus.

Für den Schadenersatzanspruch des Klägers reiche ohnehin die Verwendung der KSR aus. Denn es können davon ausgegangen werden, dass der Kläger das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht zu diesen Konditionen gekauft hätte, führte das OLG aus. Er habe daher Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG Oldenburg. Eine Nutzungsentschädigung wird nicht abgezogen. Dass der Kläger das Fahrzeug inzwischen verkauft hat, steht dem Schadenersatzanspruch nicht im Weg.

„Die Rechtsprechung des BGH zeigt Wirkung. Besonders bei Mercedes-Fahrzeugen mit der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung lassen sich Schadenersatzansprüche nun besser durchsetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/mercedes-benz-daimler-ag

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0 800 000 1959
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).

Audi muss unter dem Code 23LZ allein in Deutschland knapp 110.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters zurückrufen. Weltweit müssen nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) über 700.000 Fahrzeuge in die Werkstatt.

Unter dem Code 23M3 gibt es einen Rückruf für den VW Polo. Grund ist ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung. In Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) knapp 13.000 VW Polo der Baujahre 2010 bis 2014 von dem Rückruf betroffen, weltweit sind es rund 126.000 Fahrzeuge.

Tausende Besitzer eines VW T5 haben in den vergangenen Tagen Post von Volkswagen erhalten. Sie sollen ihren Transporter in die Werkstatt bringen, damit ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden kann. Der Rückruf läuft unter dem Code 23M4. Die betroffenen Fahrzeugbesitzer haben aber auch gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, wie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bonn zeigt (Az. 118 C 79/24).

Fast 15.000 VW Amarok werden von Volkswagen in Deutschland unter dem Code 23M5 in die Werkstatt gerufen. Grund ist ein Thermofenster bei der Abgasreinigung, das nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht. Das soll durch ein Software-Update geändert werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf am 28. August 2024 veröffentlicht. Demnach sind weltweit rund 132.000 VW Amarok der Baujahre 2010 bis 2013 betroffen und in Deutschland müssen knapp 15.000 Pick-ups in die Werkstatt.

Wegen eines Thermofensters bei der Abgasreinigung muss VW weltweit rund 932.000 VW Crafter und VW Transporter der Baujahre 2009 bis 2015 zurückrufen. Allein in Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) ca. 295.000 Fahrzeuge betroffen.