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Mercedes GLK 220 CDI im Abgasskandal - LG Stuttgart spricht Schadenersatz zu

Daimler wurde im Abgasskandal ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt. Mit Urteil vom 3. Mai 2021 entschied das Landgericht Stuttgart, dass dem Käufer eines Mercedes GLK 220 CDI Schadenersatz zusteht (Az.: 27 O 242/20).

Der Kläger hatte den Mercedes GLK 220 CDI 4Matic Blue Efficiency im April 2016 als Gebrauchtwagen gekauft. Das Fahrzeug ist mit dem Dieselmotor des Typs OM 651 mit der Abgasnorm Euro 5 ausgestattet. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat für das Modell einen Rückruf angeordnet.

Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. In dem Fahrzeug komme die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung zum Einsatz. Diese sorge dafür, dass der Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus NEFZ reduziert werde, so dass die Grenzwerte eingehalten werden. Im realen Straßenverkehr sei diese Funktion allerdings kaum aktiviert, was zu einem höheren Stickoxid-Ausstoß führe. Gegenüber dem KBA habe Daimler diese Funktion nicht offengelegt, so der Kläger.

Das LG Stuttgart entschied, dass der Kläger durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde und daher Anspruch auf Schadenersatz habe.

Bei der in dem Fahrzeug verwendeten Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung handele es sich um eine unzulässigen Abschalteinrichtung, stellte das LG Stuttgart klar. Daimler habe diesen Vorwurf nicht widerlegen können und insbesondere keine konkreten Angaben zu den Temperatur-, Last- und Drehzahlwerten gemacht, bei denen die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung deaktiviert wird und wie sich das auf das Emissionsverhalten des Fahrzeugs auswirkt.

Der Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags geschädigt worden. Daher könne er die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen, entschied das LG Stuttgart. Er kann sein Fahrzeug zurückgeben und erhält den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurück.

„Der Druck auf Daimler wächst. Neben diversen Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Abgas-Skandal

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.