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Mercedes GLK 220 CDI - Schadenersatz im Abgasskandal

Die Daimler AG muss im Abgasskandal einen Mercedes GLK 220 CDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Das hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 16. Dezember 2020 entschieden (Az.: 46 O 70/20).

Der Kläger in dem zu Grunde liegenden Fall hatte den Mercedes GLK 220 CDI 4Matic als Gebrauchtwagen erworben. In dem Fahrzeug wird der Dieselmotor des Typs OM 651 mit der Abgasnorm Euro 5 verwendet.

In dem Motor kommt die sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung zum Einsatz. Mit ihrer Hilfe wird der Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus reduziert. Im realen Fahrbetrieb ist diese Funktion jedoch überwiegend nicht aktiv, so dass der Emissionsausstoß wieder steigt. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete daher einen verpflichtenden Rückruf für das Modell wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung an. Der Kläger ließ zwar das folgende Software-Update aufspielen, machte aber auch Schadenersatzansprüche geltend.

Seine Klage hatte vor dem LG Stuttgart Erfolg. Daimler habe ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht. Der Kläger sei dadurch geschädigt geworden. Er habe aufgrund einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung Anspruch auf Schadenersatz, so das LG Stuttgart.

Die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung sei hauptsächlich aktiv, wenn äußere Bedingungen wie im Prüfzyklus NEFZ vorliegen. Diese Bedingungen lägen im realen Fahrbetrieb aber nur selten vor und die Funktion sei dann  abgeschaltet. Die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung sei rein faktisch im Wesentlichen auf dem Prüfstand aktiv. Dies stelle keinen gravierenden Unterschied zu einer Abgasreinigung dar, die ausschließlich auf dem Prüfstand funktioniert. Auch die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung sei daher als unzulässige Abschalteinrichtung zu werten, führte das Gericht aus.

Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, da davon auszugehen sei, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der Abgasmanipulationen nicht gekauft hätte. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, urteilte das LG  Stuttgart.

„Die Entscheidung wird auch durch das Urteil des EuGH vom 17. Dezember 2020 gestützt. Danach sind Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig, wenn sie zu einem höheren Emissionsausstoß im realen Straßenverkehr führen. Die Chancen auf Schadenersatz im Abgasskandal sind dadurch noch weiter gestiegen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.