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Mercedes GLK 250 - LG Wuppertal spricht Schadenersatz im Abgasskandal zu

15.12.2021

Die Klägerin hatte den Mercedes GLK 250 BlueTec im November 2018 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs OM 651 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete für das Modell 2020 einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung an, die entfernt werden musste.

Die Klägerin ließ das folgende Software-Update zwar aufspielen, machte aber auch Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Die Motorsteuerung sei so programmiert gewesen, dass die Abgasreinigung im Prüfmodus optimiert ist, um den Stickoxid-Ausstoß zu senken. Unter normalen Betriebsbedingungen im realen Straßenverkehr erfolge die Abgasreinigung in einem anderen Modus, was zu einem Anstieg der Stickoxid-Emissionen führe, so die Klägerin.

Das LG Wuppertal folgte der Argumentation. Daimler habe das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht. Dadurch habe das Fahrzeug nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen und Daimler habe die Typengenehmigung nur durch Täuschung der Zulassungsbehörde erschlichen. Die Klägerin sei durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz.

Es liege auf der Hand, dass die Klägerin das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn sie von der unzulässigen Abschalteinrichtung und dem damit verbundenen drohenden Verlust der Zulassung gewusst hätte. Ihr sei daher schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln, so das Gericht. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne die Klägerin die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

Die Rechtsprechung hat sich im Mercedes-Abgasskandal verbraucherfreundlich entwickelt. Neben einer Reihe von Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. „Es bestehen gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Bei bestimmten Mercedes-Modellen der Baureihen GLC und GLK ist auch eine Teilnahme an der Musterklage gegen Daimler möglich. Mehr Infos dazu hier: https://www.bruellmann.de/musterfeststellungsklage-mercedes

Die Kanzlei Brüllmann ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten im Mercedes-Abgasskandal – auch zur Teilnahme an der Musterklage – an.

Abgas-Skandal, Mercedes News

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Aktuelles
16.04.2024

Das OLG Nürnberg hat BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW 218 d mit Urteil vom 1. März 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 U 97/23). Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.
11.04.2024

Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass der Käufer einer Mercedes S-Klasse Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 3 O 349/21). Der Kläger erhält rund 12 Prozent des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück – unterm Strich rund 7.200 Euro. Das Fahrzeug kann er behalten.
05.04.2024

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut. „Unser Mandant ist dadurch geschädigt worden und hat nach dem Urteil des OLG Hamm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
04.04.2024

BMW ist im Abgasskandal vom OLG Nürnberg zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht entschied mit Urteil vom 1. März 2024, dass BMW dem Kläger zehn Prozent des Kaufpreises ersetzen muss (Az.: 1 U 3435/22). Das Fahrzeug, ein BMW 318 d, kann der Kläger behalten.
28.03.2024

Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
26.03.2024

Die Stadt München muss das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge verschärfen. Das hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 21. März 2024 entschieden. Damit droht auch Dieselfahrzeugen mit der Schadstoffklasse Euro 5 ein Fahrverbot in München.