Die Klägerin hatte den Mercedes GLK 250 BlueTec im November 2018 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs OM 651 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete für das Modell 2020 einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung an, die entfernt werden musste.
Die Klägerin ließ das folgende Software-Update zwar aufspielen, machte aber auch Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Die Motorsteuerung sei so programmiert gewesen, dass die Abgasreinigung im Prüfmodus optimiert ist, um den Stickoxid-Ausstoß zu senken. Unter normalen Betriebsbedingungen im realen Straßenverkehr erfolge die Abgasreinigung in einem anderen Modus, was zu einem Anstieg der Stickoxid-Emissionen führe, so die Klägerin.
Das LG Wuppertal folgte der Argumentation. Daimler habe das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht. Dadurch habe das Fahrzeug nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen und Daimler habe die Typengenehmigung nur durch Täuschung der Zulassungsbehörde erschlichen. Die Klägerin sei durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz.
Es liege auf der Hand, dass die Klägerin das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn sie von der unzulässigen Abschalteinrichtung und dem damit verbundenen drohenden Verlust der Zulassung gewusst hätte. Ihr sei daher schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln, so das Gericht. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne die Klägerin die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.
Die Rechtsprechung hat sich im Mercedes-Abgasskandal verbraucherfreundlich entwickelt. Neben einer Reihe von Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. „Es bestehen gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
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