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Mercedes A-Klasse und B-Klasse droht Rückruf
Mercedes A-Klasse und B-Klasse droht Rückruf

Mercedes A-Klasse und B-Klasse droht Rückruf

Im Abgasskandal könnte Daimler ein neuer Rückruf bevorstehen. Betroffen wären Dieselmodelle der A-Klasse und B-Klasse. Wie „Spiegel online“ am 29. November 2019 berichtete, hat Daimler dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zwei weitere möglicherweise unzulässige Abschalteinrichtungen in der Abgasreinigung gemeldet. Die Behörde prüft nun, ob die auffälligen Funktionen eine illegale Abschalteinrichtung darstellen. Ist das der Fall, droht Daimler ein weiterer Rückruf. Es wäre dann bereits der vierte verpflichtende Rückruf durch das KBA.

Bislang sind von den Rückrufen rund 1,3 Millionen Mercedes-Dieselfahrzeuge betroffen. Wie viele Fahrzeuge bei einem erneuten Rückruf hinzukämen, ist noch nicht klar. Erst vor wenigen Wochen wurde der Rückruf für Dieselmodelle mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 angeordnet. Zu den betroffenen Fahrzeugen gehört hier u.a. das Vorgängermodell des aktuellen Mercedes Sprinter. Zudem sollen auch Modelle des Viano und Vito betroffen sein. Zuvor gab es bereits einen Rückruf für Modelle des Mercedes GLK 220 CDI mit der Abgasnorm Euro 5, die zwischen 2012 und 2015 produziert wurden. Bereits 2018 hatte das KBA den Rückruf für diverse Mercedes-Diesel mit der Abgasnorm Euro 6b angeordnet.

„Daimler kommt im Abgasskandal nicht zur Ruhe. Immer wieder gibt es neue Verdachtsfälle und Rückrufe. Daimler vertritt zwar nach wie vor den Standpunkt, keine illegalen Abschalteinrichtungen verwendet zu haben, allerdings sprechen die verpflichtenden Rückrufe des KBA eine andere Sprache“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart. Zudem hat auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart im Abgasskandal ein Bußgeld in Höhe von 870 Millionen Euro verhängt.

Betroffene Mercedes-Kunden haben die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Der BGH hat Anfang des Jahres klargestellt, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung einen Mangel darstellt und verschiedene Gerichte haben Daimler wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bereits zu Schadensersatz verurteilt.

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Aktuelles

Zehn Prozent zurück vom Kaufpreis erhält der Käufer eines VW T6. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 27. Februar 2025 entschieden (Az.: 16 U 1471/24). Grund ist, dass VW in dem Transporter eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet hat.

Weil in einem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut war, hat das OLG Hamm der Klägerin mit Urteil vom 18. Juli 2024 Schadenersatz zugesprochen (Az.: I-13 U 115/22).

Knapp 5.000 Euro Schadenersatz erhält der Käufer eines VW T6, weil der Transporter mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung ausgestattet ist. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Februar 2025 entschieden (Az.: 4 O 2776/24).

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 10. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 28 U 8424/21) . „Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass VW in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet hat und unserem Mandanten deshalb Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.