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Mercedes A-Klasse und B-Klasse droht Rückruf
Mercedes A-Klasse und B-Klasse droht Rückruf

Mercedes A-Klasse und B-Klasse droht Rückruf

Im Abgasskandal könnte Daimler ein neuer Rückruf bevorstehen. Betroffen wären Dieselmodelle der A-Klasse und B-Klasse. Wie „Spiegel online“ am 29. November 2019 berichtete, hat Daimler dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zwei weitere möglicherweise unzulässige Abschalteinrichtungen in der Abgasreinigung gemeldet. Die Behörde prüft nun, ob die auffälligen Funktionen eine illegale Abschalteinrichtung darstellen. Ist das der Fall, droht Daimler ein weiterer Rückruf. Es wäre dann bereits der vierte verpflichtende Rückruf durch das KBA.

Bislang sind von den Rückrufen rund 1,3 Millionen Mercedes-Dieselfahrzeuge betroffen. Wie viele Fahrzeuge bei einem erneuten Rückruf hinzukämen, ist noch nicht klar. Erst vor wenigen Wochen wurde der Rückruf für Dieselmodelle mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 angeordnet. Zu den betroffenen Fahrzeugen gehört hier u.a. das Vorgängermodell des aktuellen Mercedes Sprinter. Zudem sollen auch Modelle des Viano und Vito betroffen sein. Zuvor gab es bereits einen Rückruf für Modelle des Mercedes GLK 220 CDI mit der Abgasnorm Euro 5, die zwischen 2012 und 2015 produziert wurden. Bereits 2018 hatte das KBA den Rückruf für diverse Mercedes-Diesel mit der Abgasnorm Euro 6b angeordnet.

„Daimler kommt im Abgasskandal nicht zur Ruhe. Immer wieder gibt es neue Verdachtsfälle und Rückrufe. Daimler vertritt zwar nach wie vor den Standpunkt, keine illegalen Abschalteinrichtungen verwendet zu haben, allerdings sprechen die verpflichtenden Rückrufe des KBA eine andere Sprache“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart. Zudem hat auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart im Abgasskandal ein Bußgeld in Höhe von 870 Millionen Euro verhängt.

Betroffene Mercedes-Kunden haben die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Der BGH hat Anfang des Jahres klargestellt, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung einen Mangel darstellt und verschiedene Gerichte haben Daimler wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bereits zu Schadensersatz verurteilt.

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Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

Das OLG Celle hat einem Käufer eines Audi A6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 16 U 69/24) entschied das Oberlandesgericht, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der VW T5 ist beliebt und gilt bei seinen Anhängern als robuster und zuverlässiger Reisebegleiter. Doch nicht alle Modelle werden diesem Ruf gerecht. Vielmehr kommt es auf die Motorisierung an, wie ein Bericht von Autobild.de vom 10. Februar 2026 zeigt. Demnach können besonders beim VW T5 mit 180 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA sowie beim T5 2,5 Liter TDI erhebliche Probleme auftreten. Treue Begleiter 

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.