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Mercedes A-Klasse und B-Klasse droht Rückruf
Mercedes A-Klasse und B-Klasse droht Rückruf

Mercedes A-Klasse und B-Klasse droht Rückruf

Im Abgasskandal könnte Daimler ein neuer Rückruf bevorstehen. Betroffen wären Dieselmodelle der A-Klasse und B-Klasse. Wie „Spiegel online“ am 29. November 2019 berichtete, hat Daimler dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zwei weitere möglicherweise unzulässige Abschalteinrichtungen in der Abgasreinigung gemeldet. Die Behörde prüft nun, ob die auffälligen Funktionen eine illegale Abschalteinrichtung darstellen. Ist das der Fall, droht Daimler ein weiterer Rückruf. Es wäre dann bereits der vierte verpflichtende Rückruf durch das KBA.

Bislang sind von den Rückrufen rund 1,3 Millionen Mercedes-Dieselfahrzeuge betroffen. Wie viele Fahrzeuge bei einem erneuten Rückruf hinzukämen, ist noch nicht klar. Erst vor wenigen Wochen wurde der Rückruf für Dieselmodelle mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 angeordnet. Zu den betroffenen Fahrzeugen gehört hier u.a. das Vorgängermodell des aktuellen Mercedes Sprinter. Zudem sollen auch Modelle des Viano und Vito betroffen sein. Zuvor gab es bereits einen Rückruf für Modelle des Mercedes GLK 220 CDI mit der Abgasnorm Euro 5, die zwischen 2012 und 2015 produziert wurden. Bereits 2018 hatte das KBA den Rückruf für diverse Mercedes-Diesel mit der Abgasnorm Euro 6b angeordnet.

„Daimler kommt im Abgasskandal nicht zur Ruhe. Immer wieder gibt es neue Verdachtsfälle und Rückrufe. Daimler vertritt zwar nach wie vor den Standpunkt, keine illegalen Abschalteinrichtungen verwendet zu haben, allerdings sprechen die verpflichtenden Rückrufe des KBA eine andere Sprache“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart. Zudem hat auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart im Abgasskandal ein Bußgeld in Höhe von 870 Millionen Euro verhängt.

Betroffene Mercedes-Kunden haben die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Der BGH hat Anfang des Jahres klargestellt, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung einen Mangel darstellt und verschiedene Gerichte haben Daimler wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bereits zu Schadensersatz verurteilt.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.