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Mercedes ML 350 geht im Abgasskandal zurück

Daimler musste im Abgasskandal eine weitere Pleite vor dem Landgericht Stuttgart hinnehmen. Diesmal ging es um einen Mercedes ML 350 Bluetec 4Matic. Das LG Stuttgart entschied mit Urteil vom 23. Dezember 2020, dass Daimler das Fahrzeug zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten muss (Az.: 16 O 447/20).

Der Kläger hatte den Mercedes ML 350 im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Fahrzeug steckt der Dieselmotor des Typs OM 642 mit der Schadstoffklasse Euro 6. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte für das Modell einen Rückruf angeordnet, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt wird.

Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Sie trug vor, dass eine Software das Durchfahren des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) auf dem Prüfstand erkenne. Nur dann werde eine erhöhte Menge AdBlue eingespritzt und die Abgasreinigung so geregelt, dass der Grenzwert beim Ausstoß von Stickoxiden eingehalten wird. Im realen Straßenverkehr sei dies jedoch nicht der Fall.

Das LG Stuttgart gab der Klage weitgehend statt. Daimler habe das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht. Die Abgasreinigung arbeite nur unter Bedingungen des NEFZ vollständig. Unter anderen Bedingungen werde sie zurückgefahren, was zu einem Anstieg des Stickoxid-Ausstoßes führe, so dass die Grenzwerte nach der Abgasnorm Euro 6 überschritten werden. Hierbei handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung, führte das Gericht aus. Für das Vorliegen einer oder mehrerer unzulässiger Abschalteinrichtungen spreche auch der Rückruf des KBA. Daimler habe den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht widerlegen können, so das LG Stuttgart.

Durch den Einsatz der unzulässigen Abschalteinrichtung sei der Kläger konkludent getäuscht worden. Schon mit Abschluss des Kaufvertrags sei ihm dadurch ein Schaden entstanden. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln, entschied das LG Stuttgart Daimler muss das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten.

„Die Urteile gegen Daimler im Abgasskandal häufen sich. Inzwischen haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler zu Schadenersatz verurteilt. Nachdem auch der EuGH am 17.12.2020 entschieden hat, dass Abschalteinrichtungen bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich unzulässig sind, sind die Chancen auf Schadenersatz weiter gestiegen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

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Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

Das OLG Celle hat einem Käufer eines Audi A6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 16 U 69/24) entschied das Oberlandesgericht, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der VW T5 ist beliebt und gilt bei seinen Anhängern als robuster und zuverlässiger Reisebegleiter. Doch nicht alle Modelle werden diesem Ruf gerecht. Vielmehr kommt es auf die Motorisierung an, wie ein Bericht von Autobild.de vom 10. Februar 2026 zeigt. Demnach können besonders beim VW T5 mit 180 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA sowie beim T5 2,5 Liter TDI erhebliche Probleme auftreten. Treue Begleiter 

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.