Rückrufservice

Mercedes Musterverfahren startet am 12. Juli 2022

11.04.2022

Die Musterklage im Abgasskandal gegen Mercedes nimmt Fahrt auf. Nachdem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im Juli 2021 die Musterfeststellungsklage eingereicht hat, hat das OLG Stuttgart nun den ersten Verhandlungstermin bekannt gegeben: Das Musterverfahren gegen die Mercedes Benz Group AG (zuvor Daimler AG) wird am 12. Juli 2022 eröffnet. Betroffene Mercedes-Kunden können sich noch bis zum 11. Juli 2022 der Musterklage anschließen und sich in das Klageregister eintragen.

Das Klageregister wurde bereits im vergangenen November eröffnet. Geschädigte Verbraucher haben nun noch bis einen Tag vor der Eröffnung des Musterverfahren Zeit, sich der Musterklage anzuschließen und Schadenersatzansprüche im Dieselskandal gegen Mercedes geltend zu machen. Die Teilnahme ist für die Verbraucher kostenlos. Ein weiterer Vorteil ist, dass durch die Teilnahme an der Musterklage eine mögliche Verjährung der Schadenersatzansprüche gehemmt wird.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte für eine Reihe von Mercedes-Modellen wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen einen verpflichtenden Rückruf angeordnet. Die „Sammelklage“ umfasst allerdings nur einen Teil der Modelle, die zurückgerufen wurden. Konkret geht es um rund 50.000 Mercedes-Fahrzeuge der Baureihen GLC und GLK mit dem Dieselmotor des Typs OM 651. Betroffen sind:

• GLC 220 d 4Matic
• GLC 250 d 4Matic
• GLK 200 CDI
• GLK 220 CDI
• GLK 220 CDI 4Matic
• GLK 220 BlueTec
• GLK 250 BlueTec

Mercedes führt die angeordneten Rückrufe zwar durch, steht aber weiter auf dem Standpunkt, dass die vom KBA beanstandeten Funktionen zulässig sind. Zahlreiche Gerichte sehen das anders und haben den geschädigten Mercedes-Käufern Schadenersatz zugesprochen.

Zumindest bei den von der Musterklage umfassten Modellen soll das OLG Stuttgart klären, ob sich Mercedes schadenersatzpflichtig gemacht hat. Unabhängig vom Ausgang ist die Entscheidung des OLG für die Teilnehmer an der „Sammelklage“ bindend.

Kommt das OLG Stuttgart zu der Überzeugung, dass sich Mercedes schadenersatzpflichtig gemacht hat, muss der individuelle Anspruch anschließend noch in Einzelverfahren geklärt werden. Vorteil ist aber, dass in einem solchen Anschlussverfahren nicht mehr geklärt werden muss, ob Mercedes überhaupt Schadenersatz leisten muss. „Eine Einzelklage kann ggf. deutlich effizienter sein und schneller zum Ziel führen. Sie eignet sich besonders für Verbraucher, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Abgas-Skandal, Mercedes News

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Wer sich für eine Teilnahme an der Musterfeststellungsklage entschließt, kann sich dafür im Klageregister des Bundesamts für Justiz anmelden. Eine Abmeldung von der Klage ist bis zum Tag der ersten Verhandlung möglich.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal. Sie unterstützt Sie gerne bei der Anmeldung und prüft, ob die Voraussetzungen für die Teilnahme vorliegen. Zudem kann auch geprüft werden, ob eine Einzelklage möglicherweise sinnvoller ist.

Mehr Informationen zur Teilnahme an der Mercedes-Musterklage: https://bruellmann.de/musterfeststellungsklage-mercedes

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 29
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: f.gisevius@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
29.03.2023

Nachdem der EuGH vor wenige Tagen festgestellt hat, dass Käufer im Abgasskandal grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn der Autohersteller auch nur fahrlässig eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet, hat das International Council on Clean Transportation (ICCT) Abgastests von Dieselfahrzeugen noch einmal genau unter die Lupe genommen. „Die Ergebnisse legen nah, dass der Abgasskandal noch ein weit größeres Ausmaß hat als bisher angenommen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
27.03.2023

Im Wohnmobil-Abgasskandal ist Fiat vom Landgericht Mannheim zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass im Wohnmobil des Typs Dethleffs Advantage, das auch einem Fiat Ducato basiert, eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und Fiat wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz leisten muss.
21.03.2023

Der Europäische Gerichtshof hat im Abgasskandal für einen echten Paukenschlag gesorgt und die Rechte der Verbraucher mit Urteil vom 21. März 2023 erheblich gestärkt (Az. C-100/21). Der EuGH hat entschieden, dass sich die Autohersteller bei der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen schon dann schadenersatzpflichtig gemacht haben, wenn sie nur fahrlässig gehandelt haben. Demnach hat der Käufer einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn ihm durch die unzulässige Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden ist.
16.03.2023

In Darlehensverträgen der Mercedes-Benz Bank ist eine Klausel verankert, nach der der Darlehensnehmer Ansprüche gegen Mercedes an die Bank abtritt. Demnach könnte ein solcher Kreditnehmer auch im Abgasskandal keine Schadenersatzansprüche gegen Mercedes geltend machen. Doch da scheint der Bundesgerichtshof nicht mitzuspielen. Die Vorsitzende Richterin Menges teilte in einem Verfahren am 13. März 2023 mit, dass der Senat die Klausel kritisch sehe und tendenziell für unwirksam halte. Das Urteil soll am 24. April 2023 verkündet werden (Az.: VIa ZR 1517/22).
13.03.2023

Die sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung sind im Abgasskandal immer wieder ein Streitthema. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat nun für klare Verhältnisse gesorgt und mit Urteil vom 20. Februar 2023 entschieden, dass das Thermofenster bei einem VW Golf 6 eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt (Az.: 3 A 13/18). Auch zahlreiche Mercedes-Modelle sind mit einem Thermofenster unterwegs.
08.03.2023

Auch wenn es noch Schnee gibt, kündigt sich der Frühling langsam an Ostern ist nicht mehr weit. Für Campingfreunde heißt das, dass sie ihre Wohnmobile startklar machen. Das gilt auch für Camper, die mit ihrem VW T5 zu einem Kurztrip oder in den Urlaub aufbrechen möchten. Problem ist, dass den Reiseplänen durch den sog. Öltod beim VW T5 ein Strich durch die Rechnung gemacht werden kann.