Rückrufservice

Mercedes Musterverfahren startet am 12. Juli 2022

Die Musterklage im Abgasskandal gegen Mercedes nimmt Fahrt auf. Nachdem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im Juli 2021 die Musterfeststellungsklage eingereicht hat, hat das OLG Stuttgart nun den ersten Verhandlungstermin bekannt gegeben: Das Musterverfahren gegen die Mercedes Benz Group AG (zuvor Daimler AG) wird am 12. Juli 2022 eröffnet. Betroffene Mercedes-Kunden können sich noch bis zum 11. Juli 2022 der Musterklage anschließen und sich in das Klageregister eintragen.

Das Klageregister wurde bereits im vergangenen November eröffnet. Geschädigte Verbraucher haben nun noch bis einen Tag vor der Eröffnung des Musterverfahren Zeit, sich der Musterklage anzuschließen und Schadenersatzansprüche im Dieselskandal gegen Mercedes geltend zu machen. Die Teilnahme ist für die Verbraucher kostenlos. Ein weiterer Vorteil ist, dass durch die Teilnahme an der Musterklage eine mögliche Verjährung der Schadenersatzansprüche gehemmt wird.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte für eine Reihe von Mercedes-Modellen wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen einen verpflichtenden Rückruf angeordnet. Die „Sammelklage“ umfasst allerdings nur einen Teil der Modelle, die zurückgerufen wurden. Konkret geht es um rund 50.000 Mercedes-Fahrzeuge der Baureihen GLC und GLK mit dem Dieselmotor des Typs OM 651. Betroffen sind:

• GLC 220 d 4Matic
• GLC 250 d 4Matic
• GLK 200 CDI
• GLK 220 CDI
• GLK 220 CDI 4Matic
• GLK 220 BlueTec
• GLK 250 BlueTec

Mercedes führt die angeordneten Rückrufe zwar durch, steht aber weiter auf dem Standpunkt, dass die vom KBA beanstandeten Funktionen zulässig sind. Zahlreiche Gerichte sehen das anders und haben den geschädigten Mercedes-Käufern Schadenersatz zugesprochen.

Zumindest bei den von der Musterklage umfassten Modellen soll das OLG Stuttgart klären, ob sich Mercedes schadenersatzpflichtig gemacht hat. Unabhängig vom Ausgang ist die Entscheidung des OLG für die Teilnehmer an der „Sammelklage“ bindend.

Kommt das OLG Stuttgart zu der Überzeugung, dass sich Mercedes schadenersatzpflichtig gemacht hat, muss der individuelle Anspruch anschließend noch in Einzelverfahren geklärt werden. Vorteil ist aber, dass in einem solchen Anschlussverfahren nicht mehr geklärt werden muss, ob Mercedes überhaupt Schadenersatz leisten muss. „Eine Einzelklage kann ggf. deutlich effizienter sein und schneller zum Ziel führen. Sie eignet sich besonders für Verbraucher, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Wer sich für eine Teilnahme an der Musterfeststellungsklage entschließt, kann sich dafür im Klageregister des Bundesamts für Justiz anmelden. Eine Abmeldung von der Klage ist bis zum Tag der ersten Verhandlung möglich.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal. Sie unterstützt Sie gerne bei der Anmeldung und prüft, ob die Voraussetzungen für die Teilnahme vorliegen. Zudem kann auch geprüft werden, ob eine Einzelklage möglicherweise sinnvoller ist.

Mehr Informationen zur Teilnahme an der Mercedes-Musterklage: https://bruellmann.de/musterfeststellungsklage-mercedes

Abgas-Skandal, Mercedes News

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Aktuelles

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen. 

Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.

Halter eines VW T5 erhalten derzeit vermehrt Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Inhalt ist die erneute Aufforderung dem Rückruf unter dem Code 23M4 zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Stilllegung des Fahrzeugs droht, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird.

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung.