Rückrufservice

Mercedes Musterverfahren startet am 12. Juli 2022

11.04.2022

Die Musterklage im Abgasskandal gegen Mercedes nimmt Fahrt auf. Nachdem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im Juli 2021 die Musterfeststellungsklage eingereicht hat, hat das OLG Stuttgart nun den ersten Verhandlungstermin bekannt gegeben: Das Musterverfahren gegen die Mercedes Benz Group AG (zuvor Daimler AG) wird am 12. Juli 2022 eröffnet. Betroffene Mercedes-Kunden können sich noch bis zum 11. Juli 2022 der Musterklage anschließen und sich in das Klageregister eintragen.

Das Klageregister wurde bereits im vergangenen November eröffnet. Geschädigte Verbraucher haben nun noch bis einen Tag vor der Eröffnung des Musterverfahren Zeit, sich der Musterklage anzuschließen und Schadenersatzansprüche im Dieselskandal gegen Mercedes geltend zu machen. Die Teilnahme ist für die Verbraucher kostenlos. Ein weiterer Vorteil ist, dass durch die Teilnahme an der Musterklage eine mögliche Verjährung der Schadenersatzansprüche gehemmt wird.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte für eine Reihe von Mercedes-Modellen wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen einen verpflichtenden Rückruf angeordnet. Die „Sammelklage“ umfasst allerdings nur einen Teil der Modelle, die zurückgerufen wurden. Konkret geht es um rund 50.000 Mercedes-Fahrzeuge der Baureihen GLC und GLK mit dem Dieselmotor des Typs OM 651. Betroffen sind:

• GLC 220 d 4Matic
• GLC 250 d 4Matic
• GLK 200 CDI
• GLK 220 CDI
• GLK 220 CDI 4Matic
• GLK 220 BlueTec
• GLK 250 BlueTec

Mercedes führt die angeordneten Rückrufe zwar durch, steht aber weiter auf dem Standpunkt, dass die vom KBA beanstandeten Funktionen zulässig sind. Zahlreiche Gerichte sehen das anders und haben den geschädigten Mercedes-Käufern Schadenersatz zugesprochen.

Zumindest bei den von der Musterklage umfassten Modellen soll das OLG Stuttgart klären, ob sich Mercedes schadenersatzpflichtig gemacht hat. Unabhängig vom Ausgang ist die Entscheidung des OLG für die Teilnehmer an der „Sammelklage“ bindend.

Kommt das OLG Stuttgart zu der Überzeugung, dass sich Mercedes schadenersatzpflichtig gemacht hat, muss der individuelle Anspruch anschließend noch in Einzelverfahren geklärt werden. Vorteil ist aber, dass in einem solchen Anschlussverfahren nicht mehr geklärt werden muss, ob Mercedes überhaupt Schadenersatz leisten muss. „Eine Einzelklage kann ggf. deutlich effizienter sein und schneller zum Ziel führen. Sie eignet sich besonders für Verbraucher, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Abgas-Skandal, Mercedes News

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Wer sich für eine Teilnahme an der Musterfeststellungsklage entschließt, kann sich dafür im Klageregister des Bundesamts für Justiz anmelden. Eine Abmeldung von der Klage ist bis zum Tag der ersten Verhandlung möglich.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal. Sie unterstützt Sie gerne bei der Anmeldung und prüft, ob die Voraussetzungen für die Teilnahme vorliegen. Zudem kann auch geprüft werden, ob eine Einzelklage möglicherweise sinnvoller ist.

Mehr Informationen zur Teilnahme an der Mercedes-Musterklage: https://bruellmann.de/musterfeststellungsklage-mercedes

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 29
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: f.gisevius@bruellmann.de

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Im Abgasskandal muss Mercedes aus Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) weitere Fahrzeuge zurückrufen. Konkret geht es um Fahrzeuge der Mercedes C-Klasse der Baujahre von 2013 bis 2018 mit dem Dieselmotor des Typs OM 626 und der Abgasnorm Euro 6 der Baureihe 205.
16.04.2024

Das OLG Nürnberg hat BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW 218 d mit Urteil vom 1. März 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 U 97/23). Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.
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04.04.2024

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Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.