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Mercedes nach EuGH-Urteil im Abgasskandal unter Druck

Nachdem der EuGH mit Urteil vom 17. Dezember 2020 im Abgasskandal ein Machtwort gesprochen und Abschalteinrichtungen inklusive Thermofenster für unzulässig erklärt hat (Az.: C-693/18), ist der Druck auf Daimler erheblich gestiegen. Bei zahlreichen Mercedes-Dieselmodellen werden Thermofester oder andere Abschalteinrichtungen wie z.B. die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung eingesetzt. „Nach der Entscheidung des EuGH sind diese Funktionen unzulässig. Käufer eines betroffenen Mercedes Diesel können daher Ansprüche geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Daimler hat den Vorwurf von Abgasmanipulationen stets zurückgewiesen. Selbst nach behördlich angeordneten Rückrufen durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) führt Daimler den Rückruf zwar durch, steht aber auf dem Standpunkt, dass die beanstandeten Funktionen zulässig sind.

Allerdings fällt es Daimler zunehmend schwer, die Gerichte von der Zulässigkeit der Abschalteinrichtungen zu überzeugen. Nach diversen Urteilen an Landgerichten haben zuletzt auch das OLG Naumburg (Az.: 8 U 8/20) und das OLG Köln (Az.: 7 U 35/20) entschieden, dass Daimler unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat und Schadenersatz leisten muss. Vor den Oberlandesgerichten ging es um Abschaltfunktionen wie die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung, Aufheizstrategie, unterschiedliche Betriebsmodi der Motorsteuerung oder auch um Thermofenster.

Der EuGH hat nun klargestellt, dass Autohersteller keine Abschalteinrichtungen einbauen dürfen, die dafür sorgen, dass der Emissionsausstoß im Prüfmodus sinkt, um die Zulassung für das Modell zu erhalten und im realen Straßenverkehr der Abgasausstoß wieder steigt. Dies gelte auch dann, wenn die Verbesserung der Leistung des Emissionskontrollsystems punktuell auch unter normalen Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs beobachtet werden kann, so der EuGH. Ausnahmen seien nur zulässig, wenn sie den Motor vor plötzlichen und außergewöhnlichen Schäden, die zu einer konkreten Gefahr während der Fahrt führen, schützen. Die Richter in Luxemburg machten deutlich, dass Funktionen, die den Verschleiß oder Verschmutzung des Motors verhindern sollen, nicht zu den zulässigen Ausnahmen gehören.

„Damit ist klar, dass auch Thermofenster bei der Abgasrückführung unzulässige Abschalteinrichtungen sind. Daimler kann sich nicht darauf berufen, dass Thermofester aus Motorschutzgründen zulässig sind. Die Aussichten betroffener Mercedes-Käufer auf Schadenersatz sind nach den jüngsten OLG-Entscheidungen und dem EuGH-Urteil enorm gestiegen“, so Rechtsanwalt Seifert.

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.