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Mercedes Rückrufe im Abgasskandal - Daimler erhebt Klage

Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 2018 den ersten verpflichtenden Rückruf für ein Mercedes-Dieselfahrzeug angeordnet. Weitere Rückrufe für eine Reihe von Mercedes-Modellen folgten. Hundertausende Fahrzeuge sind betroffen. Daimler führt die Rückrufe zwar durch, legte aber auch jedes Mal Widerspruch ein. Der Autobauer hält die bemängelten Funktionen für zulässig.

Mit den Widersprüchen gegen die Rückrufe ist Daimler bereits gescheitert, sie wurden vom KBA zurückgewiesen. Damit hat die Behörde ihre Auffassung untermauert, dass bei den von einem Rückruf betroffenen Mercedes-Modellen eine unzulässige Anschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems vorliegt.

Daimler bleibt weiter stur und geht nach Medienberichten nun gerichtlich gegen die Rückrufe vor. Wie das Verwaltungsgericht Schleswig bestätigt, liegen inzwischen drei Klagen der Mercedes-Benz AG gegen das Kraftfahrt-Bundesamt vor.

Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, räumt den Klagen keine großen Erfolgsaussichten ein, aber: „Daimler spielt auf Zeit. Mit einer Verhandlung ist offenbar nicht vor 2022 zu rechnen. Bis dahin sind die Rückruf-Bescheide nicht rechtskräftig. Das sollte betroffene Mercedes-Kunden jedoch nicht davon abhalten, ihre Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Die Rechtsprechung hat sich sehr verbraucherfreundlich entwickelt und 2022 könnten erste Schadenersatzforderungen bereits verjährt sein.“

Je länger geschädigte Mercedes-Kunden abwarten, umso mehr spielt das Daimler in die Karten. Wenn dem geschädigten Käufer Schadenersatz zugesprochen wird, kann er in der Regel gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises verlangen. Für die gefahrenen Kilometer wird allerdings eine Nutzungsentschädigung abgezogen. „Jeder weitere Kilometer auf der Anzeige hilft Daimler und erhöht die Nutzungsentschädigung“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.

Zudem sollte im Mercedes-Abgasskandal die dreijährige kenntnisabhängige Verjährungsfrist im Auge behalten werden. Da die ersten Rückrufe 2018 erfolgten, könnte in diesen Fällen schon Ende 2021 Verjährung eintreten. „Von der Kenntnis des Schadenersatzanspruchs bereits 2018 kann in der Regel nicht ausgegangen werden. Daher ist mit einer Verjährung der Schadenersatzansprüche zum 31.12.2021 nur in Ausnahmefällen auszugehen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Chancen Schadenersatzansprüche im Mercedes-Abgasskandal durchzusetzen, stehen gut. Neben zahlreichen Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg die Daimler AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verurteilt.

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Auch wenn Daimler gegen die Rückrufe klagt – „ein Rückruf des KBA ist keine Voraussetzung für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

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Aktuelles

Ein Käufer eines VW T5 hat Anspruch auf Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung. Dadurch sei der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt worden, so das OLG Frankfurt mit Urteil vom 30. Juni 2025 (Az. 9 U 53/23).

Im Abgasskandal hat das Thüringer Oberlandesgericht dem Käufer eines Audi A6 Schadensersatz zugesprochen (Az.: 3 U 347/24). Das OLG kam zu der Überzeugung, dass Audi in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters eingesetzt und den Kläger geschädigt hat.

Volvo rutscht tief in den Abgasskandal. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf für Dieselfahrzeuge des Typs Volvo XC60 2.0 mit der Abgasnorm Euro 5 angeordnet. Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung.

Weil in seinem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung im Form eines Thermofensters verbaut ist, hat der Käufer eines VW T5 Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 12. Juni 2025 entschieden (Az. 211 C 2001/25).

Mit Urteil vom 19. März 2025 hat das OLG Köln im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo zugesprochen (Az. 22 U 43/22). Trotz der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt.

Das OLG Karlsruhe hat im Abgasskandal mit Urteil vom 12. Mai 2025 ein weiteres Mal einem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 260/22). Da in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasrückführung zum Einsatz komme, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent das Kaufpreises, entschied das Gericht.