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Mercedes S 350 - Schadenersatz im Abgasskandal

Die Daimler AG muss im Abgasskandal Schadenersatz bei einer Mercedes S-Klasse leisten. Das Landgericht Stuttgart ist zu der Überzeugung gekommen, dass in einem Mercedes S 350 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird. Daimler müsse daher Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung leisten, entschied das LG Stuttgart mit Urteil vom 3. November 2021 (Az.: 19 O 178/20).

Der Kläger hatte den Mercedes S 350 BlueTec 4Matic im Oktober 2017 als Gebrauchtwagen gekauft und zum Teil über ein Darlehen finanziert. In der S-Klasse ist ein Dieselmotor des Typs OM 642 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat für das Modell einen verpflichtenden Rückruf wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems angeordnet.

Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. In der Motorsteuerung komme eine Funktion namens Slipguard zum Einsatz. Diese erkenne anhand verschiedener Parameter wie Geschwindigkeit, Beschleunigung oder Straßenneigung, ob sich das Fahrzeug im Prüfzyklus befindet. Im Prüfmodus werde die Abgasreinigung dann optimiert. Dies ändere sich, wenn Bedingungen vorliegen, die nicht dem Prüfmodus entsprechen. Folge sei dann ein Anstieg der Stickoxid-Emissionen.

Das LG Stuttgart folgte den Ausführungen des Klägers und sprach ihm Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB zu. Die Daimler AG habe den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht widerlegen können. Insbesondere habe sie sich nicht zur Verwendung der Funktion Slipguard geäußert. Ferner habe Daimler auch nicht bestritten, dass nach dem Ausstoß einer für den Prüfmodus NEFZ typischen Stickoxid-Menge die Emissionsminderung nicht mehr optimal erfolge. Eine offensichtlich auf den Prüfzyklus ausgerichtete optimierte Emissionsstrategie sei nicht repräsentativ für das Fahrverhalten im normalen Straßenverkehr und unzulässig, führte das LG Stuttgart aus.

Im Ergebnis habe Daimler über die Einhaltung der gesetzlichen Emissionswerte getäuscht, um so die Typengenehmigung zu erhalten. Durch die Verwendung der Abschalteinrichtung habe die Gefahr bestanden, dass das Fahrzeug die Zulassung verliert, so das Gericht. Dem Kläger sei daher schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Es könne davon ausgegangen werden, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht gekauft hätte. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln, entschied das LG Stuttgart. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen und sei von allen weiteren Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag freizustellen.

Zahlreichen Landgerichte und auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg haben Daimler im Abgasskandal inzwischen zu Schadenersatz verurteilt. Zudem hat der EuGH im Dezember 2020 entschieden, dass Abschalteinrichtungen bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich unzulässig sind. „Die Rechtsprechung hat sich im Mercedes-Abgasskandal verbraucherfreundlich entwickelt. Die Chancen auf Schadenersatz sind weiter gestiegen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.