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Mercedes S-Klasse - Schadenersatz im Abgasskandal

Daimler muss im Abgasskandal Schadenersatz bei einer Mercedes S-Klasse leisten. Das hat das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 27. April 2021 entschieden (Az.: 48 O 128/20).

Der Kläger hatte im September 2015 einen Mercedes S 350 Diesel gekauft. In dem Pkw ist der Motor des Typs OM 642 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat für das Modell einen verpflichtenden Rückruf angeordnet und einen Widerspruch Daimlers gegen den Bescheid zurückgewiesen. Der Autobauer hat daraufhin Anfechtungsklage erhoben.

Der Kläger macht Schadenersatz wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend. So komme u.a. ein Thermofenster bei der Abgasrückführung und die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung zum Einsatz. Bei dieser Funktion handele es sich um eine Prüfstanderkennung. Während dadurch die Abgasrückführung im Prüfmodus nicht zurückgefahren wird, werde im realen Straßenverkehr in einen anderen Betriebsmodus geschaltet, was zu einem Anstieg des Stickoxid-Ausstoßes führe, so der Kläger. Zudem sei die Abschalteinrichtung im Typengenehmigungsverfahren gegenüber dem KBA nicht offengelegt und die Behörde dadurch getäuscht worden.

Daimler konnte den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht widerlegen. In dem Fahrzeug werde mindestens eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet, so das LG Stuttgart. Es sprach dem Kläger Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB zu.

Das Fahrzeug sei unstreitig von einem – wenn auch bislang nicht bestandskräftigen – Rückruf des KBA betroffen. Grund für den Rückruf ist eine unzulässige Funktionsweise des Emissionskontrollsystems, stellte das LG Stuttgart fest. Weitere Details zum Rückruf hatte das KBA nicht veröffentlicht und auch Daimler habe in dem Verfahren nicht für ausreichend Klarheit gesorgt und nur weitgehend geschwärzte Unterlagen vorgelegt. Daher sei der Vortrag des Klägers, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird, als zugestanden anzusehen, führte das LG Stuttgart aus. Weiter geht das Gericht davon aus, dass die beanstandete Funktion im Typengenehmigungsverfahren nicht offengelegt und das KBA getäuscht wurde. Durch diese Täuschung zur Erlangung der Typengenehmigung habe sich Daimler auch das Vertrauen der Käufer in einen ordnungsgemäßen Ablauf des Genehmigungsverfahrens zu Nutze gemacht.

Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, da davon ausgegangen werden könne, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht erworben hätte. Der Schaden könne auch nicht durch das nachträgliche Aufspielen eines Software-Updates beseitigt werden. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln, so das LG Stuttgart.

Gegen Rückgabe des Mercedes S 350 kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises (96.600 Euro) verlangen. Für die gefahrenen rund 85.400 Kilometer muss er sich eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 27.500 anrechnen lasse, so dass ein Anspruch auf Zahlung von 69.100 Euro verbleibt.

Abgas-Skandal

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„Die Chancen Schadenersatz gegen Daimler durchzusetzen, steigen weiter. Neben diversen Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Ein Rückruf durch das KBA ist dabei keine Voraussetzung für den Schadenersatzanspruch“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.