Rückrufservice

Mercedes Sprinter Rückruf

Auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) musste Mercedes im Herbst 2021 Modelle des Mercedes Sprinter zurückrufen. Grund für den Rückruf ist, dass bei den betroffenen Fahrzeugen eine unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt werden muss.

Unter dem Code NC3II6515R wurden Mercedes Sprinter der Baujahre 2013 bis 2018 zurückgerufen. Weltweit sind vom dem Rückruf ca. 260.000 Fahrzeuge betroffen, allein in Deutschland müssen rund 99.000 in die Werkstatt gerufen werden, damit ein Software-Update aufgespielt werden kann. Wenig später erfolgte unter dem Code NC3I6515R noch ein weiterer Rückruf für weltweit rund 5.800 Sprinter der Baujahre 2011 bis 2013, davon ca. 3.400 Fahrzeuge in Deutschland.

Die Fahrzeug-Halter, die dem Rückruf bisher noch nicht gefolgt sind, werden nun offenbar angeschrieben und aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit das Software-Update aufgespielt werden kann. Da ein Rückruf des KBA verpflichtend ist, droht den Haltern ohne ein entsprechendes Software-Update im schlimmsten Fall der Verlust der Zulassung. Andererseits sind die langfristigen Auswirkungen auf Verbrauch oder Leistung des Motors unbekannt.

„Die betroffenen Fahrzeughalter stecken damit in einem Dilemma. Ein Ausweg kann die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen sein“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN RECHTSANWÄLTE. Mercedes hat die Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und die Kunden über die Zulassungsfähigkeit der Fahrzeuge getäuscht. „Den Käufern ist daher schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, der sich auch durch ein Software-Update nicht beseitigen lässt. Daher haben sie Anspruch auf Schadenersatz“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Mercedes führt die Rückrufe zwar durch, steht aber auf dem Standpunkt, dass die vom KBA bemängelten Funktionen zulässig sind. Zahlreiche Gerichte sehen das allerdings anders und haben Mercedes inzwischen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB zu Schadenersatz verurteilt.

Rückenwind für Schadenersatzansprüche kommt auch vom EuGH. EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos hat in seinem Schlussantrag vom 2. Juni 2022 deutlich gemacht, dass Autohersteller schon dann Schadenersatz leisten müssen, wenn sie nur fahrlässig gehandelt haben. In dem Verfahren zu dem Aktenzeichen C-100/21 geht es um das Thermofenster bei einem Mercedes 220 CDI. „Folgt der EuGH dem Antrag des Generalstaatsanwalts muss den Autoherstellern kein Vorsatz mehr nachgewiesen werden, schon Fahrlässigkeit reicht für Schadenersatzansprüche aus“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/faelle/mercedes-benz-daimler-ag

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0 800 000 1959
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Audi beginnt mit einem groß angelegten Rückruf, von dem weltweit rund 600.000 Fahrzeuge und in Deutschland ca. 180.000 Fahrzeuge betroffen sind. Grund für die Rückrufe ist die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. Probleme bei der Abgasrückführung (AGR). Audi führt die Rückrufe unter den Codes 23BK und 23DW durch.

Die Skoda-Modelle Fabia und Roomster der Baujahre 2008 bis 2015 sind von einem Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen. Der Rückruf wird unter dem Hersteller-Code 23FG durchgeführt und vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht.

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.