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Mercedes Viano im Abgasskandal - LG Traunstein spricht Schadenersatz zu

Im Abgasskandal muss die Daimler AG Schadenersatz bei einem Mercedes Viano 2.2 CDI leisten. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 1. September 2021 entschieden (Az.: 9 O 1474/20). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist und der Käufer dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde.

Der Kläger hatte den Mercedes Viano 2.2 CDI Blue Efficiency 2018 gebraucht gekauft. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 ausgestattet. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat für das Modell einen Rückruf wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung (KBA) angeordnet. Dabei geht es um die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Sie sorgt dafür, dass sich das Motoröl langsamer erwärmt und der Stickoxid-Ausstoß dadurch reduziert wird. Allerdings ist sie unter normalen Betriebsbedingungen wie sie im Straßenverkehr herrschen, kaum aktiv, so dass der Stickoxid-Ausstoß dann steigt.

Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche geltend. Neben der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung kämen noch weitere unzulässige Abschalteinrichtungen, u.a. ein Thermofenster, zum Einsatz.

Die Klage hatte Erfolg. Daimler habe das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und den Kläger dadurch konkludent getäuscht. Daimler müsse daher Schadenersatz leisten, so das LG Traunstein. Der Kläger habe hinreichend substantiiert dargelegt, dass in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden. Daimler habe den Vorwurf hingegen nicht wirksam bestritten.

Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Gegen Rückgabe des Mercedes Viano könne er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung von Daimler verlangen. Da er das Fahrzeug zwischenzeitlich weiterverkauft hat, tritt der Veräußerungspreis an die Stelle des Fahrzeugs. Dieser Betrag ist vom ursprünglichen Kaufpreis abzuziehen.

„Der Druck auf Daimler im Abgasskandal steigt weiter. Neben zahlreichen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Zudem hat der EuGH mit Urteil vom 17. Dezember 2020 deutlich gemacht, dass Abschalteinrichtungen unzulässig sind, wenn sie zu einer Erhöhung der Emissionen im Straßenverkehr führen. „Es bestehen daher gute Chancen, Schadenersatz gegen Daimler durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen. 

Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.

Halter eines VW T5 erhalten derzeit vermehrt Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Inhalt ist die erneute Aufforderung dem Rückruf unter dem Code 23M4 zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Stilllegung des Fahrzeugs droht, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird.

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung.