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Mitsubishi im Abgasskandal unter Verdacht

Der Name Mitsubishi spielte im Abgasskandal bislang keine Rolle. Das hat sich seit dem 21. Januar 2020 geändert. Denn die Ermittler der Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. rückten an und durchsuchten bundesweit Geschäftsräume des japanischen Autobauers. Bei den Ermittlungen geht es nach Angaben der Staatsanwaltschaft um den Verdacht illegaler Abschalteinrichtungen, die Mitsubishi bei Fahrzeugen mit 1,6- bzw. 2,2-Liter-Dieselmotoren mit der Abgasnorm Euro 5 und 6 eingesetzt haben soll.

Es besteht der Verdacht, dass bei den Fahrzeugen eine Prüfstandserkennung eingesetzt wird. Diese erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Dann wird der Stickoxid-Ausstoß reduziert, so dass im Prüfmodus die Grenzwerte eingehalten, im realen Betrieb aber verfehlt werden. „Solche Funktionen sind aus dem VW-Abgasskandal bekannt und stellen eine unzulässige Abschalteinrichtung dar“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Ermittlungen gegen Mitsubishi dauern zwar noch an, doch der Betrugsverdacht muss sehr ernst genommen werden. Mitsubishi-Kunden, die seit 2014 einen Neuwagen mit 1,6- bzw. 2,2-Liter-Dieselmotoren mit der Abgasnorm Euro 5 und 6 gekauft haben, sollen sich nach einem Aufruf der Staatsanwaltschaft als Zeugen bei der Polizei melden. Wurden bei ihren Fahrzeugen die Abgaswerte manipuliert, könnten nach Angaben der Ermittler sogar Fahrverbote oder Stilllegungen drohen.

„Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung sind mangelhaft und die geschädigten Käufer haben einen Anspruch auf Ersatz. Das hat der BGH bereits klargestellt“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius. Im VW-Abgasskandal haben die Gerichte den geschädigten Verbrauchern reihenweise Schadensersatz zugesprochen, da sie durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden.

Das dürfe jetzt für Mitsubishi-Kunden ähnlich sein. „Wenn bei den Fahrzeugen die Abgaswerte manipuliert wurden, wurden die Käufer getäuscht. Bei Kenntnis von Abgasmanipulationen hätten sie das Fahrzeug sicher nicht gekauft, so dass sie nun gute Aussichten haben, Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.