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Mitsubishi im Abgasskandal unter Verdacht

Der Name Mitsubishi spielte im Abgasskandal bislang keine Rolle. Das hat sich seit dem 21. Januar 2020 geändert. Denn die Ermittler der Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. rückten an und durchsuchten bundesweit Geschäftsräume des japanischen Autobauers. Bei den Ermittlungen geht es nach Angaben der Staatsanwaltschaft um den Verdacht illegaler Abschalteinrichtungen, die Mitsubishi bei Fahrzeugen mit 1,6- bzw. 2,2-Liter-Dieselmotoren mit der Abgasnorm Euro 5 und 6 eingesetzt haben soll.

Es besteht der Verdacht, dass bei den Fahrzeugen eine Prüfstandserkennung eingesetzt wird. Diese erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Dann wird der Stickoxid-Ausstoß reduziert, so dass im Prüfmodus die Grenzwerte eingehalten, im realen Betrieb aber verfehlt werden. „Solche Funktionen sind aus dem VW-Abgasskandal bekannt und stellen eine unzulässige Abschalteinrichtung dar“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Ermittlungen gegen Mitsubishi dauern zwar noch an, doch der Betrugsverdacht muss sehr ernst genommen werden. Mitsubishi-Kunden, die seit 2014 einen Neuwagen mit 1,6- bzw. 2,2-Liter-Dieselmotoren mit der Abgasnorm Euro 5 und 6 gekauft haben, sollen sich nach einem Aufruf der Staatsanwaltschaft als Zeugen bei der Polizei melden. Wurden bei ihren Fahrzeugen die Abgaswerte manipuliert, könnten nach Angaben der Ermittler sogar Fahrverbote oder Stilllegungen drohen.

„Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung sind mangelhaft und die geschädigten Käufer haben einen Anspruch auf Ersatz. Das hat der BGH bereits klargestellt“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius. Im VW-Abgasskandal haben die Gerichte den geschädigten Verbrauchern reihenweise Schadensersatz zugesprochen, da sie durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden.

Das dürfe jetzt für Mitsubishi-Kunden ähnlich sein. „Wenn bei den Fahrzeugen die Abgaswerte manipuliert wurden, wurden die Käufer getäuscht. Bei Kenntnis von Abgasmanipulationen hätten sie das Fahrzeug sicher nicht gekauft, so dass sie nun gute Aussichten haben, Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

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Aktuelles

Audi muss unter dem Code 23LZ allein in Deutschland knapp 110.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters zurückrufen. Weltweit müssen nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) über 700.000 Fahrzeuge in die Werkstatt.

Unter dem Code 23M3 gibt es einen Rückruf für den VW Polo. Grund ist ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung. In Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) knapp 13.000 VW Polo der Baujahre 2010 bis 2014 von dem Rückruf betroffen, weltweit sind es rund 126.000 Fahrzeuge.

Tausende Besitzer eines VW T5 haben in den vergangenen Tagen Post von Volkswagen erhalten. Sie sollen ihren Transporter in die Werkstatt bringen, damit ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden kann. Der Rückruf läuft unter dem Code 23M4. Die betroffenen Fahrzeugbesitzer haben aber auch gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, wie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bonn zeigt (Az. 118 C 79/24).

Fast 15.000 VW Amarok werden von Volkswagen in Deutschland unter dem Code 23M5 in die Werkstatt gerufen. Grund ist ein Thermofenster bei der Abgasreinigung, das nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht. Das soll durch ein Software-Update geändert werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf am 28. August 2024 veröffentlicht. Demnach sind weltweit rund 132.000 VW Amarok der Baujahre 2010 bis 2013 betroffen und in Deutschland müssen knapp 15.000 Pick-ups in die Werkstatt.

Wegen eines Thermofensters bei der Abgasreinigung muss VW weltweit rund 932.000 VW Crafter und VW Transporter der Baujahre 2009 bis 2015 zurückrufen. Allein in Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) ca. 295.000 Fahrzeuge betroffen.

Schadenersatz für einen Audi Q5 im Abgasskandal. Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 15. Juli 2024 festgestellt, dass in dem Audi Q5 des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – rund 4.240 Euro (Az.: 17 U 577/21). Das Fahrzeug kann er behalten.