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Mitsubishi im Abgasskandal unter Verdacht

Der Name Mitsubishi spielte im Abgasskandal bislang keine Rolle. Das hat sich seit dem 21. Januar 2020 geändert. Denn die Ermittler der Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. rückten an und durchsuchten bundesweit Geschäftsräume des japanischen Autobauers. Bei den Ermittlungen geht es nach Angaben der Staatsanwaltschaft um den Verdacht illegaler Abschalteinrichtungen, die Mitsubishi bei Fahrzeugen mit 1,6- bzw. 2,2-Liter-Dieselmotoren mit der Abgasnorm Euro 5 und 6 eingesetzt haben soll.

Es besteht der Verdacht, dass bei den Fahrzeugen eine Prüfstandserkennung eingesetzt wird. Diese erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Dann wird der Stickoxid-Ausstoß reduziert, so dass im Prüfmodus die Grenzwerte eingehalten, im realen Betrieb aber verfehlt werden. „Solche Funktionen sind aus dem VW-Abgasskandal bekannt und stellen eine unzulässige Abschalteinrichtung dar“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Ermittlungen gegen Mitsubishi dauern zwar noch an, doch der Betrugsverdacht muss sehr ernst genommen werden. Mitsubishi-Kunden, die seit 2014 einen Neuwagen mit 1,6- bzw. 2,2-Liter-Dieselmotoren mit der Abgasnorm Euro 5 und 6 gekauft haben, sollen sich nach einem Aufruf der Staatsanwaltschaft als Zeugen bei der Polizei melden. Wurden bei ihren Fahrzeugen die Abgaswerte manipuliert, könnten nach Angaben der Ermittler sogar Fahrverbote oder Stilllegungen drohen.

„Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung sind mangelhaft und die geschädigten Käufer haben einen Anspruch auf Ersatz. Das hat der BGH bereits klargestellt“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius. Im VW-Abgasskandal haben die Gerichte den geschädigten Verbrauchern reihenweise Schadensersatz zugesprochen, da sie durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden.

Das dürfe jetzt für Mitsubishi-Kunden ähnlich sein. „Wenn bei den Fahrzeugen die Abgaswerte manipuliert wurden, wurden die Käufer getäuscht. Bei Kenntnis von Abgasmanipulationen hätten sie das Fahrzeug sicher nicht gekauft, so dass sie nun gute Aussichten haben, Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

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Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

Das OLG Celle hat einem Käufer eines Audi A6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 16 U 69/24) entschied das Oberlandesgericht, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der VW T5 ist beliebt und gilt bei seinen Anhängern als robuster und zuverlässiger Reisebegleiter. Doch nicht alle Modelle werden diesem Ruf gerecht. Vielmehr kommt es auf die Motorisierung an, wie ein Bericht von Autobild.de vom 10. Februar 2026 zeigt. Demnach können besonders beim VW T5 mit 180 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA sowie beim T5 2,5 Liter TDI erhebliche Probleme auftreten. Treue Begleiter 

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.