Rückrufservice

Motorschaden droht bei älteren Audi TFSI-Motoren

Audi-Fahrer sollten auf erhöhten Ölverbrauch oder blauen Rauch aus dem Auspuff achten – das können Vorboten für einen kapitalen Motorschaden sein. Ursächlich dafür sind häufig die Ölabstreifringe oder Kolbenringe. Besonders ältere Audi-Modelle mit 1,8- oder 2,0-Liter TFSI-Motoren der Baujahre 2008 bis 2015 können von dem Problem des übermäßigen Ölverbrauchs und einem folgenden Motorschaden betroffen sein.

Die Problematik tritt auch bei TSI-Motoren auf. Hier sind vorwiegend Audi-Fahrzeige mit 1,2 bzw. 1,4 Liter Hubraum betroffen.

Der übermäßige Ölverbrauch bei den betroffenen Audi-Fahrzeugen mit TFSI-Motor ist auffallend. Sie verbrauchen mehr als 1 Liter Motoröl auf 1.000 Kilometer. Zum Teil wird sogar noch von einem deutlich höheren Ölverbrauch berichtet. Das ist natürlich nicht nur teuer, sondern auch ein deutliches Warnzeichen. Audi-Fahren sollten dann umgehend eine Werkstatt aufsuchen, um die Ursache abklären zu lassen. Dann kann es allerdings schon zu spät sein.

Hinter dem Problem stecken häufig Ölabstreifringe oder Kolbenringe. Sie sind entscheidend für eine ausreichende Schmierung des Motors. In den betroffenen Motoren sind sie jedoch zu schmal. Das kann dazu führen, dass Motoröl in den Verbrennungsraum gelangt und dort entzündet wird. Zudem verstopfen Partikel die Bohrungen. Am Ende können Schäden am Kolben und Zylinder stehen und ein kapitaler Motorschaden eintreten. Gravierend ist zudem, dass dieses Problem schon bei Fahrzeugen mit einer geringen Laufleistung auftreten kann.

Die unterdimensionierten Ölabstreifringe stellen nach Ansicht von Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, einen klaren Mangel dar. Die betroffenen Audi-Fahrer haben Anspruch auf die Beseitigung des Mangels. Da das Problem bei neueren Fahrzeugen ab Baujahr 2015 offenbar nicht mehr auftaucht, scheint es auch technisch möglich sein, diesen Mangel zu beseitigen.

„Ist der Motorschaden bereits eingetreten und geht auf einen Konstruktionsfehler wie zu schmale Ölabstreifringe zurück, sollte sich Audi an den entstandenen Kosten zumindest beteiligen“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Problematik erinnert an den Öltod bei Modellen des VW T5. Hier hat Rechtsanwalt Gisevius die Interessen betroffener T5-Fahrer erfolgreich vertreten.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät betroffene Audi-Fahrer gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/anwalt-automotive oder https://motorschaden.de/

Automotive

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

So wie bei Autos mit Verbrennungsmotor der Verbrauch ein wichtiges Kriterium bei der Kaufentscheidung ist, ist es bei E-Autos die Reichweite. Die bleibt allerdings häufig hinter den Angaben der Hersteller zurück. Das Landgericht Wuppertal hat mit Urteil vom 18. Dezember 2025 die Rechte der Käufer in solchen Fällen gestärkt (Az. 10 O 282/23). Demnach darf der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Reichweite um mehr als 10 Prozent verfehlt wird.

Unter dem Code 23GB muss Volkswagen Modelle des VW Golf aus dem Produktionszeitraum Dezember 2012 bis Oktober 2015 zurückrufen. Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) weisen die Fahrzeuge eine „Vorschriftenabweichung Abgas“ auf.

Für den VW Touareg gibt es unter dem Code 23TG einen weiteren Rückruf wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum Januar 2010 bis Juli 2011.

Porsche kann den Abgasskandal noch nicht zu den Akten legen: Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 18. März 2026 veröffentlichte, müssen Modelle des Porsche Cayenne wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) in die Werkstatt.

Wer einen vom Rückruf 23M4 betroffenen VW T5 fährt und bislang noch nicht darauf reagiert hat, wird demnächst erneut Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder den Kfz-Zulassungsstellen bekommen. In dem Anschreiben werden sie nachdrücklich aufgefordert werden, das Software-Update installieren zu lassen. Ursprünglich sollte das bis zum 29. Mai 2026 geschehen. Ohne das Update droht der Verlust der Zulassung für den VW T5.

Ein Käufer eines VW T5 erhält im Abgasskandal Schadenersatz in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – rund 4.200 Euro. Das hat das OLG Stuttgart mit Urteil vom 20. Mai 2026 (Az. 3 U 5/26) in einem von BRÜLLMANN Rechtsanwälte geführten Verfahren entschieden.