Rückrufservice

Motorschaden durch LSPI
Motorschaden durch LSPI

Motorschaden durch LSPI

Viele  Motorschäden werden von frustrierten Autobesitzer meist klaglos akzeptiert - zumindest dann, wenn das Auto entsprechend alt und ist und auch gut genutzt wurde. Wenn allerdings ein kapitaler Motorschaden bei 70.000 Kilometern oder früher eintritt und weder Händler noch Hersteller für die Schadensübernahme herangezogen werden können, dann wird aus Frust schnell Wut.

Als kapitalen Motorschaden bezeichnet man einen Totalausfall des gesamten Systems und zwar in einem Umfang, die eine partielle Reparatur einzelner Bauteile wirtschaftlich nicht mehr recht fertig. Entsprechende Schadensbilder tauchen auf, wenn es im Zusammenspiel von Kolben und Zylindern „knirscht“, entweder, wenn wie beim Volkswagen T5 ein Bauteilmangel für die Einbringung von  Material aus korrodierenden Bestandteilen der AGR-Kühlung ins Öl verantwortlich ist, oder wenn beim klassischen VW Massenmotor 1,4 L TSI sich ein sogenannter Mega Knock einstellt. Als „Mega-Klopfen“ (engl. mega knock oder mega knocking) definiert man Geräusche aus unplanmäßiger Zündung. Solche Zündvorgänge können das Motorende einige Zeit begleiten oder sporadisch auftreten, aber auch mit einem Schlag für einen kapitalen Motorschaden sorgen, wenn die Kolben aufgrund der unkalkulierbaren und unvorhergesehenen Druckverhältnisse nach solchen Zündungen einfach explodiert.

Rechtsanwalt Gisevius von www.oeltod-anwalt.de: „Viele Geschädigte wissen gar nicht, was da passiert ist und nehmen den Schadenseintritt einfach hin! Dabei gibt es gute Ansätze, einen Hersteller zumindest teilweise an den Kosten zu beteiligen, um einen wirtschaftlichen Totalschaden umgehen zu können.“

Gisevius: „Solche unvorhergesehen Zündungen häufen sich beim VW Problemmotor 1,4 L TSI, der bis 2017 produziert und unter anderem in die Benziner-Versionen von Touran, Tiguan und Golf verbaut wurde! Das Phänomen tritt aber grundsätzlich bei allen Hochleistungsmotoren auf, je nach Hersteller unterschiedlich oft.“ Jüngst hatte der Hersteller Hyundai Probleme in signifikanter Häufigkeit eingeräumt.

Dabei ist VW das Problem durchaus bekannt, was in zahlreichen Veröffentlichungen dokumentiert wird. Dazu der erfahrene Anwalt: „Gerade die Tatsache, dass VW um die drohende Schädigung weiß, seine Kunden aber auf die Gefahr nicht hinweist, löst einen Kostenbeteiligungsanspruch aus in Höhe der kompletten Kosten abzüglich einem Wert für die gefahrenen Kilometer!“ Wer wissentlich anderen Schaden zufügt ist zentrale Aussage der entsprechenden Rechtsnorm § 826 BGB (sittenwidrige Schädigung).

Bei einem Golf mit 75.000 km auf dem Tacho müsste VW also mindestens 2 / 3 aller Kosten bezahlen, wenn man dem Autobesitzer nicht nachweisen kann, dass fehlende Inspektionen oder falsche Bedienung Krisenauslöser waren.

Rechtsanwalt Gisevius, der schon 100e von T5 Besitzern bei der Aufarbeitung der Öltod-Thematik erfolgreich gegen VW vertreten hat, empfiehlt: „Treten kapitale Motorschäden objektiv zu früh auf und gibt es keinen Hinweis auf eigene Fehler, dann sollte VW mutig und konsequent angegangen werden!“

[view:ctaaktuelles=block_1]

 

 

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Audi beginnt mit einem groß angelegten Rückruf, von dem weltweit rund 600.000 Fahrzeuge und in Deutschland ca. 180.000 Fahrzeuge betroffen sind. Grund für die Rückrufe ist die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. Probleme bei der Abgasrückführung (AGR). Audi führt die Rückrufe unter den Codes 23BK und 23DW durch.

Die Skoda-Modelle Fabia und Roomster der Baujahre 2008 bis 2015 sind von einem Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen. Der Rückruf wird unter dem Hersteller-Code 23FG durchgeführt und vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht.

Wegen Brandgefahr gibt es unter dem Code 93U9 bzw. 93V2 einen Rückruf für Modelle des Audi e-tron der Baujahre 2018 bis 2022. Anlass für den Rückruf sind Probleme mit der Hochvolt-Batterie.

Audi-Fahrer sollten auf erhöhten Ölverbrauch oder blauen Rauch aus dem Auspuff achten – das können Vorboten für einen kapitalen Motorschaden sein. Ursächlich dafür sind häufig die Ölabstreifringe oder Kolbenringe. Besonders ältere Audi-Modelle mit 1,8- oder 2,0-Liter TFSI-Motoren der Baujahre 2008 bis 2015 können von dem Problem des übermäßigen Ölverbrauchs und einem folgenden Motorschaden betroffen sein.

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.