Viele Motorschäden werden von frustrierten Autobesitzer meist klaglos akzeptiert - zumindest dann, wenn das Auto entsprechend alt und ist und auch gut genutzt wurde. Wenn allerdings ein kapitaler Motorschaden bei 70.000 Kilometern oder früher eintritt und weder Händler noch Hersteller für die Schadensübernahme herangezogen werden können, dann wird aus Frust schnell Wut.
Als kapitalen Motorschaden bezeichnet man einen Totalausfall des gesamten Systems und zwar in einem Umfang, die eine partielle Reparatur einzelner Bauteile wirtschaftlich nicht mehr recht fertig. Entsprechende Schadensbilder tauchen auf, wenn es im Zusammenspiel von Kolben und Zylindern „knirscht“, entweder, wenn wie beim Volkswagen T5 ein Bauteilmangel für die Einbringung von Material aus korrodierenden Bestandteilen der AGR-Kühlung ins Öl verantwortlich ist, oder wenn beim klassischen VW Massenmotor 1,4 L TSI sich ein sogenannter Mega Knock einstellt. Als „Mega-Klopfen“ (engl. mega knock oder mega knocking) definiert man Geräusche aus unplanmäßiger Zündung. Solche Zündvorgänge können das Motorende einige Zeit begleiten oder sporadisch auftreten, aber auch mit einem Schlag für einen kapitalen Motorschaden sorgen, wenn die Kolben aufgrund der unkalkulierbaren und unvorhergesehenen Druckverhältnisse nach solchen Zündungen einfach explodiert.
Rechtsanwalt Gisevius von www.oeltod-anwalt.de: „Viele Geschädigte wissen gar nicht, was da passiert ist und nehmen den Schadenseintritt einfach hin! Dabei gibt es gute Ansätze, einen Hersteller zumindest teilweise an den Kosten zu beteiligen, um einen wirtschaftlichen Totalschaden umgehen zu können.“
Gisevius: „Solche unvorhergesehen Zündungen häufen sich beim VW Problemmotor 1,4 L TSI, der bis 2017 produziert und unter anderem in die Benziner-Versionen von Touran, Tiguan und Golf verbaut wurde! Das Phänomen tritt aber grundsätzlich bei allen Hochleistungsmotoren auf, je nach Hersteller unterschiedlich oft.“ Jüngst hatte der Hersteller Hyundai Probleme in signifikanter Häufigkeit eingeräumt.
Dabei ist VW das Problem durchaus bekannt, was in zahlreichen Veröffentlichungen dokumentiert wird. Dazu der erfahrene Anwalt: „Gerade die Tatsache, dass VW um die drohende Schädigung weiß, seine Kunden aber auf die Gefahr nicht hinweist, löst einen Kostenbeteiligungsanspruch aus in Höhe der kompletten Kosten abzüglich einem Wert für die gefahrenen Kilometer!“ Wer wissentlich anderen Schaden zufügt ist zentrale Aussage der entsprechenden Rechtsnorm § 826 BGB (sittenwidrige Schädigung).
Bei einem Golf mit 75.000 km auf dem Tacho müsste VW also mindestens 2 / 3 aller Kosten bezahlen, wenn man dem Autobesitzer nicht nachweisen kann, dass fehlende Inspektionen oder falsche Bedienung Krisenauslöser waren.
Rechtsanwalt Gisevius, der schon 100e von T5 Besitzern bei der Aufarbeitung der Öltod-Thematik erfolgreich gegen VW vertreten hat, empfiehlt: „Treten kapitale Motorschäden objektiv zu früh auf und gibt es keinen Hinweis auf eigene Fehler, dann sollte VW mutig und konsequent angegangen werden!“
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