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Motorschaden durch LSPI
Motorschaden durch LSPI

Motorschaden durch LSPI

Viele  Motorschäden werden von frustrierten Autobesitzer meist klaglos akzeptiert - zumindest dann, wenn das Auto entsprechend alt und ist und auch gut genutzt wurde. Wenn allerdings ein kapitaler Motorschaden bei 70.000 Kilometern oder früher eintritt und weder Händler noch Hersteller für die Schadensübernahme herangezogen werden können, dann wird aus Frust schnell Wut.

Als kapitalen Motorschaden bezeichnet man einen Totalausfall des gesamten Systems und zwar in einem Umfang, die eine partielle Reparatur einzelner Bauteile wirtschaftlich nicht mehr recht fertig. Entsprechende Schadensbilder tauchen auf, wenn es im Zusammenspiel von Kolben und Zylindern „knirscht“, entweder, wenn wie beim Volkswagen T5 ein Bauteilmangel für die Einbringung von  Material aus korrodierenden Bestandteilen der AGR-Kühlung ins Öl verantwortlich ist, oder wenn beim klassischen VW Massenmotor 1,4 L TSI sich ein sogenannter Mega Knock einstellt. Als „Mega-Klopfen“ (engl. mega knock oder mega knocking) definiert man Geräusche aus unplanmäßiger Zündung. Solche Zündvorgänge können das Motorende einige Zeit begleiten oder sporadisch auftreten, aber auch mit einem Schlag für einen kapitalen Motorschaden sorgen, wenn die Kolben aufgrund der unkalkulierbaren und unvorhergesehenen Druckverhältnisse nach solchen Zündungen einfach explodiert.

Rechtsanwalt Gisevius von www.oeltod-anwalt.de: „Viele Geschädigte wissen gar nicht, was da passiert ist und nehmen den Schadenseintritt einfach hin! Dabei gibt es gute Ansätze, einen Hersteller zumindest teilweise an den Kosten zu beteiligen, um einen wirtschaftlichen Totalschaden umgehen zu können.“

Gisevius: „Solche unvorhergesehen Zündungen häufen sich beim VW Problemmotor 1,4 L TSI, der bis 2017 produziert und unter anderem in die Benziner-Versionen von Touran, Tiguan und Golf verbaut wurde! Das Phänomen tritt aber grundsätzlich bei allen Hochleistungsmotoren auf, je nach Hersteller unterschiedlich oft.“ Jüngst hatte der Hersteller Hyundai Probleme in signifikanter Häufigkeit eingeräumt.

Dabei ist VW das Problem durchaus bekannt, was in zahlreichen Veröffentlichungen dokumentiert wird. Dazu der erfahrene Anwalt: „Gerade die Tatsache, dass VW um die drohende Schädigung weiß, seine Kunden aber auf die Gefahr nicht hinweist, löst einen Kostenbeteiligungsanspruch aus in Höhe der kompletten Kosten abzüglich einem Wert für die gefahrenen Kilometer!“ Wer wissentlich anderen Schaden zufügt ist zentrale Aussage der entsprechenden Rechtsnorm § 826 BGB (sittenwidrige Schädigung).

Bei einem Golf mit 75.000 km auf dem Tacho müsste VW also mindestens 2 / 3 aller Kosten bezahlen, wenn man dem Autobesitzer nicht nachweisen kann, dass fehlende Inspektionen oder falsche Bedienung Krisenauslöser waren.

Rechtsanwalt Gisevius, der schon 100e von T5 Besitzern bei der Aufarbeitung der Öltod-Thematik erfolgreich gegen VW vertreten hat, empfiehlt: „Treten kapitale Motorschäden objektiv zu früh auf und gibt es keinen Hinweis auf eigene Fehler, dann sollte VW mutig und konsequent angegangen werden!“

Automotive, LSPI/Super knocking

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Aktuelles

Für den VW Touareg gibt es unter dem Code 23TG einen weiteren Rückruf wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum Januar 2010 bis Juli 2011.

Porsche kann den Abgasskandal noch nicht zu den Akten legen: Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 18. März 2026 veröffentlichte, müssen Modelle des Porsche Cayenne wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) in die Werkstatt.

Wer einen vom Rückruf 23M4 betroffenen VW T5 fährt und bislang noch nicht darauf reagiert hat, wird demnächst erneut Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder den Kfz-Zulassungsstellen bekommen. In dem Anschreiben werden sie nachdrücklich aufgefordert werden, das Software-Update installieren zu lassen. Ursprünglich sollte das bis zum 29. Mai 2026 geschehen. Ohne das Update droht der Verlust der Zulassung für den VW T5.

Ein Käufer eines VW T5 erhält im Abgasskandal Schadenersatz in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – rund 4.200 Euro. Das hat das OLG Stuttgart mit Urteil vom 20. Mai 2026 (Az. 3 U 5/26) in einem von BRÜLLMANN Rechtsanwälte geführten Verfahren entschieden.

Wegen Brandgefahr werden Modelle des Jeep Wrangler und Jeep Grand Cherokee zurückgerufen. Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 9. März 2026 sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum 1. Juli 2020 bis 25. November 2025 von dem Rückruf betroffen, den Jeep unter dem Code 68C durchführt.Das KBA führt den Rückruf unter der Referenznummer 15822R. Als Grund für den Rückruf gibt die Behörde an, dass interne Zellschäden in der Hochvolt-Batterie einen Fahrzeugbrand auslösen können. Bislang seien bereits 19 Brände bekannt, teilt das KBA weiter mit. 

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat dem Käufer eines VW Golf VII mit Urteil vom 29. April 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger erhält nach der Entscheidung fünf Prozent des Kaufpreises zurück.