Rückrufservice

Motorschaden durch LSPI
Motorschaden durch LSPI

Motorschaden durch LSPI

Viele  Motorschäden werden von frustrierten Autobesitzer meist klaglos akzeptiert - zumindest dann, wenn das Auto entsprechend alt und ist und auch gut genutzt wurde. Wenn allerdings ein kapitaler Motorschaden bei 70.000 Kilometern oder früher eintritt und weder Händler noch Hersteller für die Schadensübernahme herangezogen werden können, dann wird aus Frust schnell Wut.

Als kapitalen Motorschaden bezeichnet man einen Totalausfall des gesamten Systems und zwar in einem Umfang, die eine partielle Reparatur einzelner Bauteile wirtschaftlich nicht mehr recht fertig. Entsprechende Schadensbilder tauchen auf, wenn es im Zusammenspiel von Kolben und Zylindern „knirscht“, entweder, wenn wie beim Volkswagen T5 ein Bauteilmangel für die Einbringung von  Material aus korrodierenden Bestandteilen der AGR-Kühlung ins Öl verantwortlich ist, oder wenn beim klassischen VW Massenmotor 1,4 L TSI sich ein sogenannter Mega Knock einstellt. Als „Mega-Klopfen“ (engl. mega knock oder mega knocking) definiert man Geräusche aus unplanmäßiger Zündung. Solche Zündvorgänge können das Motorende einige Zeit begleiten oder sporadisch auftreten, aber auch mit einem Schlag für einen kapitalen Motorschaden sorgen, wenn die Kolben aufgrund der unkalkulierbaren und unvorhergesehenen Druckverhältnisse nach solchen Zündungen einfach explodiert.

Rechtsanwalt Gisevius von www.oeltod-anwalt.de: „Viele Geschädigte wissen gar nicht, was da passiert ist und nehmen den Schadenseintritt einfach hin! Dabei gibt es gute Ansätze, einen Hersteller zumindest teilweise an den Kosten zu beteiligen, um einen wirtschaftlichen Totalschaden umgehen zu können.“

Gisevius: „Solche unvorhergesehen Zündungen häufen sich beim VW Problemmotor 1,4 L TSI, der bis 2017 produziert und unter anderem in die Benziner-Versionen von Touran, Tiguan und Golf verbaut wurde! Das Phänomen tritt aber grundsätzlich bei allen Hochleistungsmotoren auf, je nach Hersteller unterschiedlich oft.“ Jüngst hatte der Hersteller Hyundai Probleme in signifikanter Häufigkeit eingeräumt.

Dabei ist VW das Problem durchaus bekannt, was in zahlreichen Veröffentlichungen dokumentiert wird. Dazu der erfahrene Anwalt: „Gerade die Tatsache, dass VW um die drohende Schädigung weiß, seine Kunden aber auf die Gefahr nicht hinweist, löst einen Kostenbeteiligungsanspruch aus in Höhe der kompletten Kosten abzüglich einem Wert für die gefahrenen Kilometer!“ Wer wissentlich anderen Schaden zufügt ist zentrale Aussage der entsprechenden Rechtsnorm § 826 BGB (sittenwidrige Schädigung).

Bei einem Golf mit 75.000 km auf dem Tacho müsste VW also mindestens 2 / 3 aller Kosten bezahlen, wenn man dem Autobesitzer nicht nachweisen kann, dass fehlende Inspektionen oder falsche Bedienung Krisenauslöser waren.

Rechtsanwalt Gisevius, der schon 100e von T5 Besitzern bei der Aufarbeitung der Öltod-Thematik erfolgreich gegen VW vertreten hat, empfiehlt: „Treten kapitale Motorschäden objektiv zu früh auf und gibt es keinen Hinweis auf eigene Fehler, dann sollte VW mutig und konsequent angegangen werden!“

Automotive, LSPI/Super knocking

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

 

 

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Schon im Februar 2025 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Rückruf für den Mercedes EQA und EQB aus dem Produktionszeitraum Februar 2021 bis Januar 2024. Grund für den Rückruf war, dass es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen kann.

Erneuter Rückruf für den Ford Kuga (PHEV). Unter dem Code 25SC4 ruft Ford Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge wegen Brandgefahr bei der Hochvoltbatterie zurück. Um das Brandrisiko zu verringern, fordert Ford die betroffenen Halter eines Ford Kuga auf, die HV-Batterie nur noch bis 80 Prozent zu laden. Zudem soll nur noch im AV-Modus gefahren werden. Eine Lösung für das Problem soll nach Angaben des Fahrzeugbauers voraussichtlich Mitte 2026 verfügbar sein.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.